Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Nach Schlangenbiss: Behörde weist Kritik zurück und wünscht sich Gefahrtiergesetz

Diese Klapperschlange biss einen Mann in Kaiserslautern ins Gesicht.
Diese Klapperschlange biss einen Mann in Kaiserslautern ins Gesicht.

Die Kreisverwaltung verteidigt sich gegen Vorwürfe bei der Beurteilung eines Schlangenhalters und wünscht sich Hilfe von der Landesregierung. Vom dort gibt es eine Absage.

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern wehrt sich gegen scharfe Vorwürfe, die die AG ARK (Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienkrankheiten der DGHT) gegen sie erhoben hatte. Grund der Kritik des Verbandes war die Entscheidung des Veterinäramtes der Kreisverwaltung, einem privaten Schlangenhalter in Kaiserslautern die Tiere nach einer Prüfung nicht zu entziehen.

Anfang August hatte eine Klapperschlange einen Bekannten des Halters in Gesicht gebissen und lebensgefährlich verletzt. Durch ein aus München in der Nacht beschafftes Serum hatte der Mann überlebt und sich anschließend von den Folgen des Giftbisses erholt. Im Nachgang zu dem Unfall und aufgrund des überregionalen Aufsehens, das der Vorfall ausgelöst hatte, gab es die Prüfung durch das Veterinäramt. „Bei der Überprüfung der Haltungseinrichtungen und des Zustandes der Schlangen, einschließlich der beiden Klapperschlangen, wurden keine wesentlichen Mängel gegenüber den tierschutzrechtlichen Vorgaben festgestellt, die umfangreiche Maßnahmen oder eine Wegnahme der Tiere rechtfertigen würden“, heißt es vonseiten der Behörde. Der Halter hat einige Wochen Zeit, um kleinere Mängel zu beseitigen. Die Umsetzung der Vorgaben wird erneut durch das Veterinäramt geprüft.

Nur für tierschutzrechtliche Aspekte zuständig

Zudem wird laut Verwaltung bei der Kritik der AG ARK das Tierschutzrecht mit dem Ordnungsrecht vermischt, wodurch eine Fehleinschätzung der geltenden Rechtslage in Rheinland-Pfalz und der daraus resultierenden Zuständigkeiten der beteiligten Behörden entstünde. „Das Veterinäramt Kaiserslautern ist im Fall der Klapperschlangenhaltung durch eine Privatperson im Stadtgebiet ausschließlich für tierschutzrechtliche Aspekte zuständig“, heißt es in dem Schreiben der Kreisverwaltung.

In diesem Terrarium werden die Klapperschlangen gehalten.
In diesem Terrarium werden die Klapperschlangen gehalten.

Die Reptilienexperten hatten der Verwaltung vorgeworfen, bei der Beurteilung der Haltung der Gifttiere nicht auf die Einschätzung von Experten zurückgegriffen zu haben. Auch dagegen setzt sich die Behörde zur Wehr. „Den Vorwurf einer mangelhaften Sachkunde der Amtstierärzte weist die Kreisverwaltung ausdrücklich zurück; bezeichnenderweise ist eine der kontrollierenden Amtstierärztinnen langjähriges Mitglied des Fachverbands AG ARK, der die Vorwürfe gegen das Amt erhebt“, heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung.

Verwaltung wünscht sich Gefahrtiergesetz

In der Stellungnahme wird deutlich, dass sich die Kreisverwaltung eine andere Handlungsmöglichkeit im speziellen Fall des privaten Halters, aber auch darüber hinaus wünscht. „Die Einschätzung der AG ARK, dass erhebliche Sicherheitsbedenken in Haltung und Handling bestehen, teilt die Kreisverwaltung. […] Ein unsachgemäßes Handling im Hinblick auf Sicherheitsaspekte des Menschen stellt jedoch keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, sofern dem Tier dadurch keine Schmerzen, Schäden oder Leiden zugefügt werden. […] Rheinland-Pfalz kennt aktuell keine Gefahrtierverordnung“, heißt es. Abschließend stellt die Behörde klar: „Die Forderung nach einer Gefahrtierverordnung wird von der Kreisverwaltung Kaiserslautern unterstützt.“

Saarland hat strengere Regelung

Im benachbarten Saarland gilt seit Januar 2024 eine Gefahrtierverordnung (kurz: SaarlGefTierVO). Darin ist unter anderem geregelt, dass die Haltung gefährlicher Tiere der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor Beginn der Haltung angezeigt werden muss. Außerdem muss ein Führungszeugnis vorgelegt, ein Nachweis der Zuverlässigkeit sowie Sachkunde und bei Gifttieren ein Nachweis der Mitgliedschaft in einem Serumdepot (Lagereinrichtung für Gegengifte) erbracht werden.

Das Veterinäramt hatte den Schlangenhalter geprüft.
Das Veterinäramt hatte den Schlangenhalter geprüft.

In Hessen gilt seit mehr als 15 Jahren ein generelles Verbot der Haltung gefährlicher Wildtiere zu privaten Zwecken. In Baden-Württemberg gibt es keine landesweite Regelung, allerdings haben einzelne Kommunen wie Stuttgart oder Tübingen eigene Vorschriften erlassen.

Ministerin: Keine Gefahrtiergesetz geplant

Das sieht in Rheinland-Pfalz ganz anders aus. Die Hoffnung der Kreisverwaltung in Kaiserslautern auf eine gesonderte Gefahrtierverordnung dürfte sich in naher Zukunft zudem nicht erfüllen. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Torsten Welling (CDU) im Mai des vergangenen Jahres, verneinte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder (Bündnis 90/Grüne) mögliche Überlegungen zu Plänen der Landesregierung zu Änderungen hinsichtlich der Gesetzgebung zu Gifttieren.

In dem Fall des Schlangenhalters aus Kaiserslautern fehlen deshalb jetzt und wohl auch in Zukunft die gesetzlichen Regelungen, um ihm die Klapperschlangen sowie die Vogelspinnen abzunehmen – sofern er sich an das Tierschutzgesetz hält oder seine Tiere nicht durch unsachgemäße Haltung eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.

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