Kaiserslautern
Kontrolle bei Schlangenbesitzer: Dürfen Tiere nach lebensgefährlichem Biss bleiben?
Bei einer Volksbefragung wäre das Urteil vermutlich eindeutig ausgefallen und Steve Miller hätte seine Schlangen abgeben müssen. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Kaiserslautern kam am Donnerstag, zumindest vorläufig, zu einem anderen Ergebnis. Steve Miller, der in seiner Privatwohnung in Kaiserslautern vier Klapperschlangen und 21 Vogelspinnen hält, darf seine Tiere behalten. Bei einer Begehung vor Ort, die rund 80 Minuten dauerte, wurden demnach keine stichhaltigen Punkte gefunden, die entweder eine Gefahr für das Allgemeinwohl darstellen oder aber deutliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bedeuten.
Pünktlich um 10.30 Uhr startet die Begehung
Ausgelöst wurde die Begehung durch einen Unfall, der sich Anfang August ereignet hatte. Ein Bekannter von Steve Miller wurde von einer seiner Klapperschlangen ins Gesicht gebissen und lebensbedrohlich verletzt. Zunächst lag der Verletzte im Koma, ist inzwischen aber wieder ansprechbar, hat die Intensivstation verlassen und könnte nach RHEINPFALZ-Informationen innerhalb der nächsten zehn bis 14 Tage das Krankenhaus verlassen.
Pünktlich um 10.30 Uhr am Donnerstag hatten die Kontrolleure der Kreisverwaltung das Haus betreten, in dem Miller lebt und seine Tiere hält. Um 10.59 Uhr fuhren drei Beamte des kommunalen Vollzugsdienstes vor und betraten ebenso das Haus. Was zunächst den Eindruck hinterließ, es könnte sich um eine Eskalation bei der Begehung handeln, hatte einen anderen, einen profanen Grund: Die Beamten hatten sich schlicht verspätet, sollten ursprünglich von Beginn an mit dabei sein.
„Ich bin zufrieden“, sagt Steve Miller
Knapp 50 Minuten später verließen zunächst die Vollzugsbeamten das Haus, wenige Minuten später folgten die Beamten des Veterinäramts, Steve Miller und Klaus Fuchs. „Herr Miller hat aus meiner Sicht einen guten Eindruck hinterlassen“, sagte Klaus Fuchs später: „Er konnte die Fragen der Beamten beantworten.“ Fuchs ist der gesetzlich bestimmte Betreuer von Steve Miller, der als Autist mit diagnostiziertem Asperger-Syndrom eine Unterstützung vom Amtsgericht gestellt bekommen hat. „Ich bin zufrieden, denke, dass es gut gelaufen ist“, erklärte Miller.
Fuchs berichtete, dass die Beamten die Haltung der Schlangen und Spinnen kontrolliert, Terrarien vermessen, Temperaturen und Lüftung geprüft hätten. Zudem musste Miller die Fachfragen der Kontrolleure beantworten. Offenbar gab es dabei keine schwerwiegenden Missstände.
„Geringfügige Mängel festgestellt“
Steve Miller und Klaus Fuchs hatten zugestimmt, dass die RHEINPFALZ bei der Begehung in der Wohnung dabei sein darf, die Behörde hatte das unter anderem mit Verweis auf Sicherheitsaspekte abgelehnt. „Eine begleitete Kontrolle […] würde von uns nicht durchgeführt werden“, hieß es vorab von der Kreisverwaltung. Am Donnerstag lehnten die Kontrolleure Fragen im Anschluss an die Begehung ab, verwiesen auf die Pressestelle der Verwaltung.
Die meldete sich ein paar Stunden später schriftlich, und erklärte zum Ergebnis der Kontrolle: „Es wurden geringfügige tierschutzrechtliche Mängel festgestellt, deren Beseitigung dem Halter mündlich angeordnet wurde. Die Umsetzung dieser Auflagen wird nach Ablauf der gesetzten Frist im Rahmen einer Nachkontrolle überprüft.“ Sprich: Steve Miller muss kleinere Anpassungen vornehmen, beispielsweise eine verbesserte Frischluftzufuhr der Terrarien sicherstellen. Die grundsätzliche Eignung des 34-Jährigen, die gefährlichen Tiere zu halten, steht demnach nicht in Frage. Darüber hinaus möchte sich die Behörde nicht äußern: „Da das Verfahren noch andauert, können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.“
Andere Bundesländer haben andere Regeln
Noch ist offen, ob Steve Miller die von der Behörde aufgezeigten Mängel behebt. Klar ist hingegen, dass es in Rheinland-Pfalz derzeit weder ein Gesetz noch eine Verordnung gibt, die die private Haltung von giftigen oder gefährlichen Tieren einschränkt. Nur bei einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Verstößen gegen den Tierschutz kann eingegriffen werden.
In anderen Bundesländern gelten andere Verordnungen für das Halten von Gefahrtieren. In Hessen beispielsweise ist die nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere seit 2007 verboten. Im Saarland gibt es eine zusätzliche Verordnung, die es Menschen, die einen gesetzlichen Betreuer an die Seite gestellt bekommen haben, erschwert, gefährliche Tiere zu halten. Zudem ist es an der Saar notwendig, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und Sachkunde nachzuweisen, um solche Tiere halten zu dürfen.