Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Nach Schlangenbiss in Kaiserslautern: Experten werfen Behörden Versäumnisse vor

Eine der Klapperschlangen, die in Kaiserslautern privat gehalten werden.
Eine der Klapperschlangen, die in Kaiserslautern privat gehalten werden.

Nach dem Biss einer Klapperschlange hat der Verletzte das Krankenhaus verlassen. Weil die Verwaltung dem Halter die Tiere nicht entzieht, erheben Experten schwere Vorwürfe.

Nach dem Biss einer Klapperschlange in Kaiserslautern Anfang August, der einen Mann im Gesicht lebensbedrohlich verletzte, hat die Person das Krankenhaus inzwischen verlassen und erholt sich zuhause von dem Vorfall. Die Polizei hatte direkt nach dem Unfall ein Verfahren gegen den Schlangenbesitzer eröffnet. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung. Der Halter der Tiere wurde einige Zeit später vom Veterinäramt des Landkreises Kaiserslautern kontrolliert, um zu prüfen, ob der 34-Jährige in der Lage ist, Gefahrtiere wie Schlangen halten zu können. Das Ergebnis: Dem Halter wurden einige Auflagen gemacht, aber die Tiere verbleiben bei ihm.

Verband: Bestürzendes Fehlverhalten

Diese Entscheidung ruft scharfe Kritik von der Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienkrankheiten der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT), kurz: AGARK, hervor. „Das aus unserer […] Sicht bestürzende Fehlverhalten in der Bewertung der Sachkunde des Halters in Sachen Gefahrtierhaltung, im dargelegten Fall des Handlings von Klapperschlangen, hat uns dazu veranlasst, Stellung zu dem tragischen Vorfall zu nehmen“, sagt Silvia Macina vom Fachverband, dem ausschließlich Tierärzte angehören. Die AGARK hat das Schreiben, das der RHEINPFALZ vorliegt, an die Kreisverwaltung sowie die Polizeibehörde versandt. In Rheinland-Pfalz ist es Privatpersonen grundsätzlich möglich, giftige und für den Menschen gefährliche Tiere zu halten.

Verwaltung sieht geringfügige Mängel

Der Schlangenbesitzer hält in seiner Privatwohnung in Kaiserslautern vier Klapperschlangen und 19 Vogelspinnen. Nach der Prüfung durch die Behörden erklärte ein Sprecher der Kreisverwaltung: „Es wurden geringfügige tierschutzrechtliche Mängel festgestellt, deren Beseitigung dem Halter mündlich angeordnet wurde. Die Umsetzung dieser Auflagen wird nach Ablauf der gesetzten Frist im Rahmen einer Nachkontrolle überprüft.“ Weitere Informationen seien nicht möglich, da es sich um ein laufendes Verfahren handele.

Ein Fahrzeug der Behörden, die die Eignung des Schlangenhalters prüfte.
Ein Fahrzeug der Behörden, die die Eignung des Schlangenhalters prüfte.

Mit der Entscheidung der Verwaltung ist die AGARK nicht einverstanden. „Der Hergang des Vorfalls als solches diskreditiert die verantwortungsbewussten und tatsächlich sachkundigen Halter von Gefahrtieren in Deutschland, die keinesfalls mit dem gleichen Maßstab, wie die vielfachen reißerischen, öffentlichen Auftritte per Social Media des verursachenden Halters belegen, wie der Verantwortliche zu bemessen sind“, erklärt Macina.

„Vorgehen der Behörden nicht angemessen“

In dem Schreiben des Verbandes heißt es: „Verwunderlich ist für uns, dass bei der Kontrolle keine Sachverständigen hinzugezogen wurden, die sowohl Haltung als auch Umgang mit den Tieren fachgerecht beurteilen könnten.“ Zudem werden mehrere von dem Schlangenbesitzer geposteten Videos in sozialen Netzwerken angeführt, die aus Sicht der AGARK belegen, dass weder Sachkunde noch Eignung vorliegen. „Aufgrund der vom Halter ins Internet gestellten Videos müssen die Sachkunde im Umgang mit Giftschlangen sowie seine Eignung und Zuverlässigkeit grundsätzlich stark bezweifelt werden“, heißt es.

Das abschließende Urteil der AGARK lautet: „Unfälle mit Dritten sind schlicht inakzeptabel und das Vorgehen der Behörden erscheint nicht angemessen.“

x