Schallodenbach
Messerangriff auf Zehnjährige: Mordprozess beginnt
Die Tat geschah in der Nacht vom 20. auf den 21. August 2025: Ein zehnjähriges Mädchen wird in Schallodenbach mit einem Messer angegriffen und erleidet schwere Verletzungen an Kopf, Hals und Armen. Sie muss später im Krankenhaus operiert und danach psychologisch betreut werden. In Verdacht gerät ein 22-jähriger Mann, der mit dem Mädchen gemeinsam in derselben Pflegefamilie lebt und nach dem Angriff flieht. Zwei Tage lang sucht die Polizei mit 200 Einsatzkräften nach dem Tatverdächtigen. Sie setzt Drohnen und Spürhunde dafür ein, nimmt zunächst einen Unschuldigen fest, der dem Gesuchten ähnlich sieht, findet aber schließlich den jungen Mann und nimmt ihn fest. Er sitzt seit dieser Zeit in Untersuchungshaft. Ende November erhebt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage gegen ihn.
Er will, dass sie sich auszieht
Zwar macht der 22-Jährige bislang weitgehend von seinem Schweigerecht Gebrauch. Laut Staatsanwaltschaft hat er aber angegeben, dass er das, was er getan habe, dem Mädchen nicht habe antun wollen. Was die Staatsanwaltschaft ihm genau vorwirft, geht nun aus der Mitteilung des Landgerichts Kaiserslautern hervor, vor dessen Großer Strafkammer der Prozess ab Montag geführt wird.
Der Angeklagte soll in besagter Nacht versucht haben, die Zehnjährige durch Messerstiche, die er gegen ihren Kopf und Hals ausführte, zu töten. Sein Motiv für diese Tat, das sie zu versuchtem Mord werden lässt: Er wollte eine andere Straftat, nämlich einen sexuellen Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt, vertuschen. Den Ermittlern zufolge hatte er das Mädchen, das mit ihm bei denselben Pflegeeltern wohnte, dazu bringen wollen, sich vor ihm auszuziehen. Dafür soll er ihr Geld angeboten haben. Als die Zehnjährige sich weigerte und angekündigt habe, es der Pflegemutter zu erzählen, soll der Angeklagte sie mit einem Fleischermesser, das er wohl in seinem Zimmer aufbewahrt hatte, angegriffen haben.
Sie schreit, er flieht
Die Ankläger gehen davon aus, dass er durch die Tötung des Kindes verhindern wollte, dass bekannt würde, dass er aus sexuellen Motiven heraus mit der zuvor genannten Aufforderung an sie herangetreten war. Geflohen sei der Mann, weil die Geschädigte nach der Attacke zu schreien begonnen habe. Wird der Angeklagte am Ende des Prozesses tatsächlich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt, müsste er für drei bis 15 Jahre in Haft.
Verhandelt wird sein Fall ab Montag, 23. Februar, um 9 Uhr im Sitzungssaal 1 des Kaiserslauterer Landgerichts.