Schallodenbach RHEINPFALZ Plus Artikel Nach Messerangriff auf Zehnjährige: Anklage wegen versuchten Mordes

Ausnahmezustand: Kurz nach der Tat, als der Verdächtige auf der Flucht war, herrschte in Schallodenbach große Aufregung. Die Pol
Ausnahmezustand: Kurz nach der Tat, als der Verdächtige auf der Flucht war, herrschte in Schallodenbach große Aufregung. Die Polizei war mit einem Großaufgebot im Einsatz. Jetzt wird Anklage erhoben.

Die Tat versetzte Schallodenbach im August in Schrecken: Ein zehnjähriges Mädchen war mit einem Messer angegriffen worden. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.

Die Ermittlungen im Fall des Messerangriffs auf ein zehn Jahre altes Mädchen in Schallodenbach sind abgeschlossen. Was dabei herauskam, erhärtet laut der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern den Verdacht, dass der 22-jährige Mann, der kurz nach der Tat festgenommen wurde, das Kind töten wollte. Sein mutmaßliches Motiv: eine andere, vorangegangene Straftat, nämlich einen sexuellen Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt, vertuschen. Was darunter genau zu verstehen ist, erläutert die Staatsanwaltschaft „aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes“ nicht näher. Fest steht aber: „Ein solches Motiv ist ein gesetzliches Mordmerkmal“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring. Daher habe die Staatsanwaltschaft in der Anklage den Vorwurf des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Dafür drohen dem Mann zwischen drei und 15 Jahren Haft. Der mögliche Missbrauch sei ebenfalls Gegenstand der Anklage.

Tiefe Schnittverletzungen

Erstmals äußerte sich die Staatsanwaltschaft auch genauer zu den Verletzungen, die dem Mädchen zugefügt wurden. Es habe zwei tiefe Schnittverletzungen am Kopf und mehrere Abwehrverletzungen an den Armen erlitten. Die Wunden hätten im Krankenhaus operativ versorgt werden müssen, seien aber komplikationslos verheilt. Auch diese gezielten Messerstiche auf den Kopf werten die Ermittler als klares Indiz dafür, dass eine Tötungsabsicht bestand. Überlebt hat das Mädchen wahrscheinlich, weil es sich zu den Pflegeeltern flüchten konnte. Nach der Tat wurde es psychologisch betreut.

Da die Zehnjährige und der Tatverdächtige zusammen in derselben Pflegefamilie lebten und die gemeinsame Wohnung der Tatort war, beschäftigten sich die Ermittler auch mit der familiären Situation. Gab es im Vorfeld Hinweise darauf, dass eine solche Tat geschehen könnte? Das sei nach ihren Erkenntnissen nicht der Fall, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Verdächtiger schweigt weitgehend

Und was sagt der 22-Jährige zu den Vorwürfen gegen ihn? Direkt nach der Tat war er aus Schallodenbach geflohen und konnte erst nach zwei Tagen intensiver Suche gefunden und aufgegriffen werden. In dieser Zeit der Fahndung war schon ein Unschuldiger, der dem Verdächtigen wohl ähnlich sieht, ins Visier der Polizei geraten und fälschlicherweise verhaftet worden. Erst danach konnten die Beamten den jetzt angeklagten, mutmaßlichen Täter aufspüren und festnehmen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Er habe mittlerweile erklärt, dass er das, was geschehen ist, dem Mädchen nicht habe antun wollen. Im Übrigen mache er von seinem Schweigerecht Gebrauch. Das Landgericht Kaiserslautern entscheide nun, ob und wann ein Hauptverfahren eröffnet wird, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

x