Schallodenbach
Messerangriff auf Zehnjährige: Kinderpornografische Dateien im Fokus
Was ist am Abend vor der Tat passiert? Inwieweit spielte Alkohol eine Rolle? Hat der Beschuldigte pädophile Neigungen? Und könnte künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit von ihm ausgehen? Um diese Fragen geht es am zweiten Verhandlungstag am Landgericht Kaiserslautern am Mittwochvormittag.
Ein 22-jähriger Mann aus Schallodenbach muss sich vor der Großen Strafkammer für eine Tat verantworten, die er in der Nacht vom 20. auf den 21. August 2025 in Schallodenbach begangen haben soll: Er wird beschuldigt, seine damals zehn Jahre alte Pflegeschwester, mit der er seit einigen Jahren gemeinsam in einer Pflegefamilie wohnte, mit mehreren Messerstichen schwer verletzt zu haben, um sie zu töten. Das Motiv: Er habe damit eine vorangegangene Straftat, nämlich sexuellen Kindesmissbrauch, vertuschen wollen. Das wertet die Justiz als versuchten Mord.
Am Mittwoch werden unter anderem Polizeibeamte, Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Frankental (JVA), wo der Angeklagte derzeit einsitzt, und ein psychiatrischer Rechtsgutachter gehört.
Mit WhatsApp-Nachrichten verabschiedet?
Laut den Ermittlern der Polizei hat der Beschuldigte am Abend vor der Tat mehrere Texte und Sprachnachrichten per WhatsApp an Bekannte verschickt. Die Sprachnachrichten werden abgespielt. Sie ähneln sich alle inhaltlich und geben den Juristen und Zuschauern im halb gefüllten Gerichtssaal einen Einblick in die Gefühlslage des jungen Mannes: Er habe „richtig einen gesoffen“, ist da immer wieder zu hören. Daneben zeigt sich der Beschuldigte dankbar für die ihm entgegengebrachte Freundschaft. Er entschuldigt sich dafür, sich lange nicht gemeldet zu haben, beschreibt sich als „Idiot“ und „Spasti“ und spricht immer wieder davon, dass er nichts wert sei und sich schon lange selbst umbringen möchte. „Es gab bei allen Chatnachrichten keinen Hinweis auf sexuelle Absichten des Beschuldigten oder Hinweise auf die Tat selbst“, ordnet der ermittelnde Polizeibeamte das Material ein. Aggressionen seien in diesem Moment gegen seine eigene Person gerichtet gewesen. Mit den Nachrichten habe er sich von seinen Bekannten verabschieden wollen, erklärt der psychiatrische Gutachter dazu später.
Auch Suchanfragen bei Google auf dem Handy habe man geprüft, erläutert der mit dem Fall betraute Hauptkommissar. So habe der Beschuldigte am Mittag der Tat die Begriffe „Kindervergewaltigung“, „Kindermord“ und „Selbstmord strafbar“ mehrfach gegoogelt. Auch sieben kinderpornografische Dateien seien auf seinem Tablet gefunden worden.
„Verstört, ängstlich, verzweifelt“
„Verstört, ängstlich und verzweifelt über seine Tat“, so beschreibt eine Mitarbeiterin der JVA den Zustand des Beschuldigten seit seiner Inhaftierung, wo er auf der Überwachungsstation untergebracht ist, wo es mehr Personal gibt. Dies sei wegen der Gefahr der Selbstverletzung und Suizidalität nach wie vor erforderlich. Eine soziale Interaktion mit anderen Gefangenen im Regelvollzug sei für ihn ein „riesen Kraftakt“ und daher nicht möglich. Ähnlich äußert sich auch die psychologische Psychotherapeutin der JVA: Sie halte eine Sozialtherapeutische Anstalt, wo der Beschuldigte feste Bezugspersonen und eine regelmäßige psychologische Betreuung erhalte, zukünftig für die am geeignetste Unterbringung.
Hat Alkoholkonsum vor der Tat eine relevante Auswirkung auf das Geschehen gehabt? Laut dem psychiatrischen Rechtsgutachter ist dies nicht in einem „relevanten Ausmaß“ der Fall. Es sei schwierig, den Promillegehalt im Blut zur Zeit der Tat zurückzurechnen, zumal der Beschuldigte zwei Tage auf der Flucht gewesen sei. Der 22-Jährige hatte angegeben, am Tag vor der Tat zwei Gläser aus einer Flasche Wein getrunken zu haben und den Rest davon am Abend der Tat. „Tatsache war aber, dass der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt in depressiver Stimmung war“, so der Gutachter, der ihm eine Störung aus dem Autismus-Spektrum bescheinigt. Der junge Mann sei zwar in der Lage, sich sehr gewählt auszudrücken, habe aber große Probleme damit, mit anderen Menschen sozial zu interagieren. Es zeigten sich bei ihm immer wieder dieselben Handlungsmuster, wenn er unter Druck gerate. „Jedes Mal, wenn er vor eine Herausforderung gestellt ist, kündigt er seinen Suizid an, verletzt sich selbst oder läuft weg, um nicht persönlich Verantwortung übernehmen zu müssen“, zitiert der Fachmann aus seinem 123-seitigen Gutachten.
Weitere Beschuldigungen stehen im Raum
Dass der junge Mann diagnostizierte pädophile Neigungen habe, schließt der Experte auch aus mehreren Vorfälle mit weiteren Pflegegeschwistern in der Vergangenheit, an denen der Angeklagte beteiligt gewesen sein soll. So sei der 22-Jährige beschuldigt worden, ein damals neunjähriges Zwillingsmädchen, das mit seiner Schwester in der Pflegefamilie lebte, sexuell missbraucht zu haben. Der Vorfall soll sich bereits 2018 ereignet haben, sei aber erst 2024 bekannt geworden. Das Verfahren wurde laut dem Psychiater 2025 eingestellt. Nachdem 2023 herausgekommen sei, dass er die Mädchen heimlich mit seinem Handy im Bad filmte, habe das Jugendamt die Zwillinge aus der Familie genommen. Auch zu dem Messerangriff im Sommer auf die Zehnjährige habe es eine Vorgeschichte gegeben: „Er hat das Mädchen bereits Monate vorher schon einmal dazu aufgefordert, sich auszuziehen“, so der Fachmann. Der Gebrauch des Messers sei zuletzt der Höhepunkt gewesen, das Verhalten des Beschuldigten gefährlicher geworden. Als nachteilig sieht der Gutachter es an, dass der Beschuldigte keine Medikamente gegen seine Depressionen eingenommen habe, obwohl sie ihm von seiner behandelnden Psychiaterin verschrieben worden seien. Die Pflegemutter habe ihn darin auch noch bestärkt, kritisiert der Gutachter. Daneben habe er keinerlei Psychotherapie erhalten. „Er hätte Gesprächspartner außerhalb der Familie gebraucht.“ Medikamente, das Aushalten von Sozialkontakten und regelmäßige Gespräche mit Psychologen in einer Sozialtherapeutischen Anstalt sei aus seiner Sicht die geeignete Maßnahme für den 22-Jährigen. Auf die Frage, ob der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich sei, antwortet der Gutachter: „Was ich bisher weiß: nein.“
Termin
Die Verhandlung wird am Landgericht Kaiserslautern am Montag, 9 Uhr, fortgesetzt.