Schallodenbach RHEINPFALZ Plus Artikel Versuchter Mord an Zehnjähriger? Angeklagter berichtet von psychischen Problemen

Ein 22-Jähriger aus Schallodenbach muss sich wegen des Vorwurfs des versuchten Mords vor der Großen Strafkammer des Landgerichts
Ein 22-Jähriger aus Schallodenbach muss sich wegen des Vorwurfs des versuchten Mords vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern verantworten.

Der Angeklagte wirkt eloquent, berichtet aber über Suizidgedanken. Die Pflegefamilie schildert vor dem Landgericht Kaiserslautern seinen Alltag.

Schmächtig wirkt der junge Mann mit raspelkurzen Haaren in seinem weinroten Jogginganzug im Verhandlungssaal des Kaiserslauterer Landgerichts, wo der Fall vor der Großen Strafkammer verhandelt wird. Später wird er dem Richter erklären, warum er sich seine ehemals langen Haare in der Justizvollzugsanstalt in Frankenthal abrasiert hat: Er habe sich dort ständig einzelne Haarbüschel herausgerissen.

Der Vorwurf gegen den Beschuldigten: Er soll in der Nacht vom 20. auf den 21. August 2025 eine Zehnjährige, mit der er seit neun Jahren zusammen in einer Pflegefamilie in Schallodenbach lebte, durch die Messerstiche, die er gegen ihren Kopf und Hals ausführte, versucht haben zu töten. Sein Motiv für diese Tat, das sie zu einem versuchten Mord werden lässt: Er wollte eine andere Straftat, nämlich sexuellen Kindesmissbrauch, vertuschen. Das Mädchen erlitt dabei laut Staatsanwaltschaft schwere Schnittverletzen an der Stirn, am Kinn, an den Armen und an der Schulter. Unter anderem war auch eine Armsehne durchtrennt worden. Das Mädchen musste später im Krankenhaus operiert und danach psychologisch betreut werden. Wie im Verlauf der Verhandlung bekannt wurde, soll es vor einiger Zeit bereits schon einmal ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung gegen den Beschuldigten gegeben haben.

100 Euro angeboten

Nach Ansicht der Ermittler soll sich der Fall in jener Nacht folgendermaßen zugetragen haben: Der Beschuldigte sei in das Zimmer seiner Pflegeschwester gegangen sein, wo diese schlief. Nachdem er das Mädchen geweckt habe, habe er zu ihr gesagt, sie solle mit in sein Zimmer kommen, weil er mit ihr reden wolle. Dort habe er ihr gesagt, dass sie sich ausziehen soll und ihr dafür 100 Euro angeboten. Nachdem das Mädchen sich weigerte und damit gedroht habe, dies ihrer Pflegemutter zu erzählen, habe der 22-Jährige ein 20 Zentimeter langes Messer aus einer Plastiktüte genommen und auf das Kind eingestochen. Nachdem das Mädchen um Hilfe schrie, soll er von ihr abgelassen haben und geflüchtet sein: barfuß, mit einem T-Shirt und kurzen Hosen bekleidet. Zwei Tage später wurde er im nahe gelegenen Schneckenhausen gefasst.

Der Großen Strafkammer und den Besuchern in dem mehr als halb gefüllten Zuschauerraum bietet sich an diesem Morgen ein ambivalentes Bild des Angeklagten. Seine gewählte Wortwahl, sein eloquentes und selbstreflektiertes Auftreten scheinen so gar nicht zu seinem bisher schwierigen Werdegang zu passen: Seit seinem dritten Lebensmonat lebt er bei seiner Pflegefamilie, die daneben noch weitere Pflegekinder betreut. Den Kindergarten und die Grundschule hat er im Landkreis besucht, später dann die Realschule. Bereits früh habe er Probleme gehabt: durch Mobbing von Klassenkameraden. Er habe keinen Anschluss gefunden und eigentlich noch nie richtige Freunde gehabt. Zu Beginn der Pubertät kamen dann Selbstmordgedanken und selbstverletzendes Verhalten durch Ritzen hinzu.

Aufenthalt in Kinder- und Jugendpsychiatrie

Die achte Klasse wiederholt er mit Hilfe einer Integrationskraft, nach einem dreimonatigen Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Kaiserslautern. Diese habe zwar kurzfristig etwas geholfen, doch nach einiger Zeit hätten die Selbstmordgedanken wieder angefangen. Auch eine Gesprächstherapie, die er bei einer niedergelassenen Psychologin gemacht habe, habe nichts gebracht. Ein Medikament, das ihm verordnet wurde, habe er nicht genommen, weil er es nicht vertragen habe. Auch von einem versuchten Selbstmord berichtet der junge Mann. Dies soll während eines Langzeitpraktikums, das er nach seinem Hauptschulabschluss in einem Autohaus gemacht hat, passiert sein. Weil er sich dort von einem der Mitarbeiter bedroht gefühlt habe. Die Trennung von seinen Pflegeeltern vor neun Jahren habe er nur schwer verkraftet. Seiner Pflegemutter habe er vor einiger Zeit offenbart, dass er pädophile Neigungen habe. Diese habe dies aber abgetan und ihn vielmehr unter Druck gesetzt, dass er das nicht öffentlich machen dürfe. Vor der Tat habe er Alkohol getrunken: „Aus Zwang, ich wollte die Gedanken nicht mehr haben.“ Er interessiere sich sehr für Geschichte und Technik, antwortet der 22-Jährige auf Nachfrage des vorsitzenden Richters: „Sie wirken hier ganz anders, als ich Sie aus den Akten kenne. Sehr reflektiert, höflich und redegewandt“, merkt dieser an.

Probleme mit alltäglichen Dingen

Das genau sei das Problem, so die Pflegemutter des 22-Jährigen bei der Vernehmung, für die die Tat „aus dem Nichts“ gekommen sei. Er wirke sehr eloquent, habe aber Probleme mit ganz alltäglichen Dingen, wie Busfahren oder Einkaufen gehen. „Er hat Schwierigkeiten, das Verhalten anderer Menschen zu deuten, und braucht dafür einen Übersetzer. Er braucht sehr viel Sicherheit.“ Schließlich sei bei ihrem Sohn atypischer Autismus und eine Anpassungsstörung diagnostiziert worden. Sie hätten offen über Sexualität gesprochen und sie habe keine pädophilen Neigungen an ihrem Pflegesohn erkennen können, weist sie den Vorwurf zurück, sich nicht gekümmert zu haben. Ihr neuer Partner, der den Beschuldigten kennengelernt hatte, als dieser zehn Jahre alt war, sagt aus, dass er eine große Hilfe bei der Versorgung der Tiere im Stall gewesen sei. „Neue Situationen sind schwierig, aber wenn er sich einmal daran gewöhnt hat, klappt es gut.“ Sogar das Traktorfahren habe er seinem Pflegesohn beigebracht.

Verletzungen nicht lebensbedrohlich

„Gut“, antwortet das inzwischen elfjährige Mädchen auf die Frage des Richters, wie es ihr heute gehe. Sie sei als Fünfjährige in die Pflegefamilie gekommen und gut aufgenommen worden. Mit ihren Pflegebruder habe sie mit Schleich-Tierfiguren und im Sandkasten gespielt. In der Nacht habe er nach Alkohol gerochen. Vor dem Messerangriff habe er sich bei ihr entschuldigt und gesagt, dass es ihm leid tue, dass er getrunken habe. Er habe eigentlich sich selbst umbringen wollen. Das Mädchen gibt zudem an, dass der Beschuldigte sie bereits schon einmal – vor drei Jahren – dazu aufgefordert hatte, sich auszuziehen.

Die behandelnde Ärztin und der medizinische Gutachter geben an, dass die Wunden des Mädchens genäht werden mussten, die Verletzungen insgesamt aber nicht lebensbedrohlich gewesen seien. Ihre Tochter sei drei Tage nach dem Krankenhausaufenthalt wieder zur Schule gegangen und gehe ihren Hobbys wie Reiten und Schwimmen nach, so die Pflegemutter. Sie sei vor der Tat bereits in psychologischer Behandlung gewesen und gehe nach wie vor noch zu den Therapiestunden.

In einem „aufgelösten, verzweifelten“ Zustand sei der Beschuldigte kurz nach seiner Festnahme in Schneckenhausen gewesen, so die befragte Hauptkommissarin. Er habe gesagt, dass er das dem Mädchen nicht habe antun wollen. Dass er Handschellen angelegt haben wolle. „Weil er sich damit sicher fühlen würde, weil er sich umbringen will.“

Termin

Der Prozess wird am Mittwoch, 25. Februar, um 9 Uhr im Sitzungssaal 1 im Landgericht Kaiserslautern fortgesetzt

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