Obrigheim RHEINPFALZ Plus Artikel Rat will Verbandsgemeinde verklagen: So knapp war die Mehrheit

Steht im Mittelpunkt des Geschehens: Die Sporthalle der Obrigheimer Grundschule.
Steht im Mittelpunkt des Geschehens: Die Sporthalle der Obrigheimer Grundschule.

Leicht haben es sich die Obrigheimer Ratsmitglieder definitiv nicht gemacht: In der Frage, ob die Ortsgemeinde Klage gegen die Verbandsgemeinde Leiningerland einreichen soll, gab es am Mittwochabend Abend eine lebhafte Diskussion – und eine denkbar knappe Entscheidung. Beide Seiten konnten plausible Argumente ins Feld führen.

Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Verbandsgemeinde (VG) Leiningerland sind Dreh- und Angelpunkt in der Debatte des Obrigheimer Ortsgemeinderats am Donnerstagabend gewesen. Glaubt man der Verwaltung sowie den von ihr hinzugezogenen Experten, sind die gering bis nicht existent. Glaubt man einem Anwalt, von dem sich die Gemeinde beraten ließ, stehen die Chancen laut Ortsbürgermeister Stefan Muth (SPD) jedoch „50 zu 50“. Da es in der Sache nicht um 2 bis 4, sondern um 200.000 bis 400.000 Euro geht, taten sich die Ratsmitglieder mit ihrer Meinungsbildung schwer.

Zur Erinnerung: Die Obrigheimer haben 13 Jahre lang – von 2004 bis 2017 – unbewusst Geld für die außerschulische Nutzung ihrer Sporthalle an die VG Grünstadt-Land gezahlt, obwohl sie selbst Träger des Gebäudes sind, die Kosten also ohnehin schon tragen. Sie erkannten das nicht, weil die Beiträge in einer Umlage versteckt waren. Dass das nicht rechtens gewesen ist, darüber sind sich alle Beteiligten einig. Nur sieht die VG Leiningerland alle Ansprüche als verjährt an, während sich die Ortsgemeinde darauf beruft, dass keine Frist laufen kann, wenn der, der theoretisch handeln müsste, praktisch gar nicht weiß, dass etwas im Argen liegt.

Nochmal 20 000 Euro

In der Gemeinderatssitzung eröffnete Tilo Schwarz (FWG) die Debatte, indem er an die Befragung eines Anwalts im Obrigheimer Rat erinnerte. Der Mann habe gesagt, dass die Erfolgsaussichten relativ gering seien, da man der Verwaltung nachweisen müsse, dass die fehlerhaften Bescheide aufgrund grober Fahrlässigkeit erfolgt seien – ein schwieriges Unterfangen. Gerechnet hatte der FWG-Mann ebenfalls und teilte dem Rat mit, dass ein erstinstanzliches Verfahren die Gemeinde bei Unterliegen rund 20.000 Euro kosten würde, wenn ein Streitwert von 200.000 Euro zugrundegelegt wird.

„Als Privatmann würde ich das Risiko nicht eingehen, wenn die Chancen auf Erfolg verschwindend gering sind“, sagte Schwarz. Darauf erwiderte Elke Sommerrock (SPD), dass sie in der Sache nicht als Privatfrau, sondern als gewählte Vertreterin der Bürger gefragt sei. Sie ist überzeugt davon, dass viele Obrigheimer die Situation als ungerecht empfinden und die Klärung durch ein Gericht bevorzugen würden. Schwarz wies darauf hin, dass der Rat verpflichtet ist, Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Er stellte die Frage in den Raum, ob 20.000 Euro für ein Gerichtsverfahren, das nicht zu gewinnen sei, keinen solchen Schaden darstellten.

Er sei sich im Klaren darüber, dass es dazu über alle Fraktionen hinweg verschiedene Ansichten gebe und habe auch schon gehört, dass mancher sage, die 20.000 Euro würden den Braten nicht mehr fett machen. Mit Blick auf das klare Versagen der Verwaltung könne er das sogar verstehen, ihm persönlich sei das Risiko aber dennoch zu hoch.

Nichtstun ist keine Option

Gerd Massott (CDU) beschäftigt nicht nur der ursprüngliche Fehler, sondern auch die Tatsache, dass für ihn „kein konsequentes Aufarbeiten der Sache erkennbar ist“. Die Ortsgemeinde solle sich mit der unfairen Situation nun einfach arrangieren. Sein Parteikollege Andreas Artz erinnerte daran, dass die Verwaltung sich auf eine fehlende Rechtsgrundlage zurückziehe, diese aber durch ein Urteil zugunsten der Ortsgemeinde geschaffen werden könnte. „Lassen wir die ganze Sache doch von einem unabhängigen Dritten prüfen, dann haben wir auch einen sauberen Abschluss“, sagte er.

Bürgermeister Stefan Muth (SPD) schließlich gab zu Protokoll, dass er an eine Chance für die Ortsgemeinde glaubt. „Mir ist es das Risiko auch wert“, betonte er. Er könne es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, eine offensichtliche Ungerechtigkeit schweigend hinzunehmen, und wolle alles zu versuchen, um dagegen anzukämpfen.

In der anschließenden Abstimmung sprachen sich sechs der Ratsmitglieder für eine Klage aus, fünf stimmten dagegen und drei enthielten sich. Folglich werden Ortsgemeinde und VG ihren Disput vor einem Gericht zu Ende bringen.

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