Wattenheim RHEINPFALZ Plus Artikel Baugebiet: Gemeinde wappnet sich für neue Klage

Die vorgesehene Zufahrt zum Neubaugebiet „Am Bild“ von der Leininger Straße aus.
Die vorgesehene Zufahrt zum Neubaugebiet »Am Bild« von der Leininger Straße aus.

Mit dem Wattenheimer Baugebiet „Am Bild“ geht es kaum voran. Das liegt nicht nur daran, dass die Gemeinde Angst vor weiteren juristischen Auseinandersetzungen hat.

Spätestens 2023 hätte die neue Satzung für das Neubaugebiet „Am Bild“, auf dem Platz für 37 Häuser ist, veröffentlicht werden sollen. So war zumindest die Vorstellung des Wattenheimer Gemeinderates. Jetzt aber heißt es: „Wenn alles gut geht, kann der entsprechende Beschluss frühestens im zweiten Quartal 2026 gefasst werden.“ Das sagte David Kafitz vom Kaiserslauterer Erschließungssträger WVE bei der Ratssitzung am Dienstag. Denn es gibt einige Umstände, die das Voranschreiten des Projektes ausbremsen.

Unter anderem hat Kafitz die Leitung des Vorhabens von einem in den Ruhestand gegangenen Kollegen „geerbt“ und musste sich erst einmal einarbeiten. Aber schon vom Grundsatz her darf hier nichts überstürzt werden. Zur Erinnerung: Im September 2020 war der vorherige B-Plan für das Areal, das die Gemeinde seit 2007 entwickeln möchte, vom Oberverwaltungsgericht Koblenz kassiert worden. Ein Anwohner hatte eine Normenkontrollklage erhoben und sich beim Verfahren von Anwälten vertreten lassen, die sich in dem Metier 100-prozentig auskennen. Nun bemühen sich Architekten, Verwaltung und Juristen, einen rechtlich absolut hieb- und stichfesten neuen Plan zu erstellen, um bei einem eventuellen erneuten Prozess keine Niederlage zu erleiden.

Kein Riegelbau mehr

Zwischen 2021 und 2023 seien unterschiedliche Lärmgutachten zusammengeführt worden – stets unter juristischer Begleitung, berichtete Kafitz. Die schalltechnische Einschätzung habe dann zu Anpassungen in den Plänen geführt. Die größte Veränderung: Ein Riegelbau im nordwestlichen Teil des Geländes zur Abschottung des Wohnbereiches vor dem Lärm, der von einem landwirtschaftlichen Betrieb ausgeht, ist nicht mehr notwendig, wie Bürgermeister Carsten Brauer (CDU) erläuterte. Insgesamt ist der Geltungsbereich des B-Plans laut Kafitz verkleinert worden, und es hat eine bauliche Nachverdichtung stattfinden müssen. „Das wird von den Regionalplanern verlangt. Wir haben deshalb teilweise die Errichtung von Doppelhäusern festgelegt“, so der Projektleiter.

Nun beschäftige man sich mit Arten-, Natur- und Umweltschutz. So werde durch verschiedene Behörden geprüft, ob das einst als Ausgleichsfläche angedachte Ökokonto vom Langental in Richtung Grünbrücke noch die aktuellen Vorgaben erfüllt. Überarbeitet werden müsse ebenso das alte Artenschutzgutachten, sagte Kafitz und führte aus: „Inzwischen müssen wir einzelne Arten kartieren.“ Auf Nachfrage von Bernhard Korz (CDU) erklärte er, dass zwischen April und Juli sieben Begehungen zu unterschiedlichen Tageszeiten und Witterungsbedingungen vorgesehen seien. Zu sichten beziehungsweise zu hören seien bestimmte Brutvögel, Reptilien und Schmetterlinge. Hartmut Armbrust (SPD) wollte wissen, was passiert, wenn diese Tiere nachgewiesen werden. Der Stadtplaner sagte, dass beispielsweise Lerchenfenster (Bereiche, in denen die Vögel in Ruhe ihre Nester anlegen können) eingerichtet und Eidechsen umgesiedelt werden müssten.

Aufgrund von Gesetzesänderungen seien parallel die vorgesehenen Ingenieurbauwerke wie Straßen, Anlagen zur Entwässerung und Ablauftrassen für das Oberflächenwasser zu modifizieren. Kafitz äußerte die Hoffnung, dass zum Jahresende in die Offenlage gegangen werden kann. Folgen müsse auch noch ein Umlegungsverfahren, da der Ortsgemeinde nicht alle benötigten Flächen gehören. Wann die Bagger rollen könnten, ließ der WVE-Prokurist „bewusst offen“, wie er sagte. Es sei durchaus mit einem erneuten Gerichtsverfahren zu rechnen.

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