Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Feuerwerk in Frankenthal: Was an Silvester erlaubt ist – und wo Böllern tabu bleibt

So schön kann ein Feuerwerk aussehen, wenn Profis es zünden: Das Frankenthaler Strandbadfest ging im Sommer mit viel Pyrotechnik
So schön kann ein Feuerwerk aussehen, wenn Profis es zünden: Das Frankenthaler Strandbadfest ging im Sommer mit viel Pyrotechnik zu Ende.

Das Zünden von Feuerwerk ist umstritten. Die Stadt Frankenthal setzt an Silvester auf Rücksicht statt neuer Verbote und erinnert an bestehende Regeln und Sicherheitsabstände.

In den Geschäften hat zu Wochenbeginn der Verkauf von Raketen, Böllern und Feuerwerksbatterien für Silvester begonnen. Doch geböllert wird schon länger. Seit Tagen kracht, knallt und zischt es in Frankenthal.

Das Phänomen ist nicht nur hier zu beobachten, sondern vielerorts. Kaum liegen die letzten Weihnachtsgeschenke unter dem Baum, geht bei einigen der Griff zur Pyrotechnik. Wer aber bereits jetzt böllert, verstößt gegen geltendes Recht: Privatpersonen dürfen Feuerwerk grundsätzlich nur am 31. Dezember und am 1. Januar zünden.

Diskussion um Böllerverbot und Schutzzonen

Angesichts der Gefahren, die von Krachern und Raketen ausgehen, sind zuletzt bundesweit die Rufe nach einem Böllerverbot lauter geworden. Auch über sogenannte Schutzzonen, in denen zusätzlich zu den bestehenden gesetzlichen Vorgaben kein Feuerwerk abgebrannt werden darf, wird kontrovers diskutiert.

Zahlreiche Städte haben für die Silvesternacht bereits feuerwerksfreie Bereiche ausgewiesen. Meist sollen damit zentrale Plätze, Altstädte oder Zoos und Tierparks geschützt werden. Speyer etwa hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Böllern im Bereich des Altpörtels und der Maximilianstraße untersagt.

Kein Feuerwerk an Kirchen und Krankenhäusern

In Frankenthal gibt es keine Sperrzonen dieser Art. Feuerwerk ist im Stadtgebiet grundsätzlich erlaubt, soweit dem keine gesetzlichen Verbote entgegenstehen. Hier greift das Sprengstoffgesetz. Es nennt eine Reihe von Orten, an denen Feuerwerkskörper nicht gezündet werden dürfen. Wörtlich heißt es in der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“

Zu den brandempfindlichen Gebäuden zählen nach Angaben der Stadt unter anderem Tankstellen und Scheunen. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass beim Umgang mit Feuerwerkskörpern zu diesen sensiblen Orten ein Sicherheitsabstand von 200 Metern einzuhalten sei. Konkret bedeutet das für die Silvesternacht in Frankenthal: Wer etwa in der Mahlastraße Böller zünden will, muss berücksichtigen, dass dies nur in ausreichender Entfernung zu den dortigen Tankstellen möglich ist.

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Bürgermeister: „Feuerwerk soll Freude machen“

Statt auf zusätzliche Verbote setzt die Stadt vor allem auf die gegenseitige Rücksichtnahme der Bürger, schließlich gehöre für viele Menschen ein Feuerwerk zum Jahreswechsel einfach dazu. „Feuerwerk soll Freude machen und den Jahreswechsel festlich begleiten. Mit einem rücksichtsvollen Umgang kann Silvester für alle entspannt und sicher verlaufen“, appelliert Bürgermeister Bernd Knöppel (CDU), der auch der zuständige Ordnungsdezernent ist, an die Frankenthaler.

Zugleich dankt er bereits im Vorfeld den Einsatzkräften: „Mein Dank gilt der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, der Polizei und allen Hilfsorganisationen, die auch in der Silvesternacht für die Sicherheit in Frankenthal im Einsatz sind.“

Das ist zu beachten

Damit die Frankenthaler den Jahreswechsel möglichst ohne Zwischenfälle feiern können, gibt die Stadt Sicherheitshinweise. Feuerwerkskörper sollten vom Boden aus gezündet werden; außerdem sei ein Abstand von mindestens acht Metern zu anderen Personen einzuhalten, rät die Verwaltung. Auch sollte darauf geachtet werden, dass Gebäude, Fahrzeuge oder anderes Eigentum nicht beschädigt werden.

Feuerwerksartikel dürfen nach Angaben der Stadt weder verändert noch manipuliert werden. Zudem betont die Verwaltung, dass ausschließlich Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung verwendet werden dürfen. Diese weist darauf hin, dass die Produkte den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Polizei und Zoll hatten zuletzt bundesweit immer wieder illegale Böller aus dem Verkehr gezogen.

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