Frankenthal
Ab sofort digitaler Bauantrag im Rhein-Pfalz-Kreis: „Es wird deutlich transparenter“
Daniel Hein ist seit Mai 2024 Digitalisierungsbeauftragter beim Rhein-Pfalz-Kreis. Sein Job ist es, die Kreisverwaltung digitaler zu machen. Wie überall im Land werden dabei in erster Linie Vorgaben des bundesweiten Onlinezugangsgesetzes umgesetzt. Das aus dem Jahr 2017 stammende Gesetz hat zum Ziel, Verwaltungsleistungen Stück für Stück digital anzubieten – von der Zulassung des Autos bis hin zur Beantragung einer Beerdigung.
Im Rhein-Pfalz-Kreis ist nun eine weitere dieser Leistungen digital: der Bauantrag. Von den 29 Landkreisen in Rheinland-Pfalz bieten bisher weniger als die Hälfte diesen Dienst an. Mehrere kreisfreie Städte, darunter Speyer, Ludwigshafen und Frankenthal, sind ebenfalls dabei.
Theoretisch kann jede Privatperson einen solchen Antrag über ein dafür gebautes Internetportal stellen. Aus der Praxis weiß man beim Rhein-Pfalz-Kreis aber, dass die Zielgruppe überwiegend aus Architekten oder Architekturbüros besteht.
Nur mit Bund-ID oder Unternehmerkonto
Besagtes Portal ist erreichbar unter der Internetadresse www.digitalebaugenehmigung.de. Neben Rheinland-Pfalz nutzen neun weitere Bundesländer die Plattform, darunter die Nachbarn Baden-Württemberg und Saarland. Wer etwas beantragen will, muss sich jedoch zunächst anmelden: mit den staatlichen Nutzerkonten Bund-ID für Privatpersonen oder über „Mein Unternehmenskonto“ für Firmen. Ohne eines dieser Konten ist der Zugriff auf die digitale Baugenehmigung nicht möglich. So soll die Identifizierung des Antragstellers von vornherein sichergestellt werden.
Architekturbüros, die in mehreren Landkreisen oder Bundesländern aktiv sind, haben einen Vorteil: Sie können eine Plattform für verschiedene Regionen nutzen. „Das spart ihnen Zeit und Druckkosten“, sagt der Kreisbeigeordnete Frank Pfannenbecker (CDU), der beim Termin mit der RHEINPFALZ ebenso dabei ist wie Jan Kulke, Referatsleiter der Bauaufsichtsbehörde beim Kreis.
Abschied von dicken Aktenordnern?
Kulke sagt, dass darüber auch verschiedene Behörden kontaktiert werden können. So gelinge die Bearbeitung schneller, weil der Schriftverkehr auf postalischem Weg wegfalle. „Die großen Ordner in den Behörden sind Geschichte“, nennt Pfannenbecker einen weiteren Vorteil bei großen Bauprojekten, bei denen sich Aktenordner schnell füllen können.
„Es wird deutlich transparenter“, sagt Jan Kulke. Das Online-Portal erlaube es dem Antragsteller, jederzeit nachzuvollziehen, wie der Bearbeitungsstand ist. Auch wenn nun papierlos beantragt werden kann, betont Kulke: „Anträge werden weiterhin auf unbestimmte Zeit auch mit Papier möglich sein.“
Plattform aus Mecklenburg-Vorpommern
Bis das Projekt online gehen konnte, gab es für Daniel Hein und die involvierten Abteilungen einiges zu tun: Von den Anfängen bis zur Scharfschaltung der Internetseite dauerte es mehr als ein Jahr. Damit alles reibungslos funktioniert, mussten die Kreisgemeinden mit eigener Bauabteilung eingebunden werden. Denn die bearbeiten ihre Anträge nach wie vor selbst.
Rheinland-Pfalz ist kein Vorreiter beim digitalen Bauantrag. Die Technik basiert auf der Pionierarbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Laut Hein wurde dort bereits seit 2019 an einem Portal für digitale Bauanträge gearbeitet. Vor zwei Jahren entschied sich Rheinland-Pfalz dazu einzusteigen.
Daten bis zu drei Jahre abrufbar
Das hat Auswirkungen darauf, wo die Daten gespeichert werden. Sie liegen während der Bearbeitung für maximal drei Jahre auf den Servern des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Für eine dauerhafte Archivierung der Daten sind die zuständigen Behörden laut Kulke selbst zuständig.
Für Daniel Hein gab es bei der Integration des Programms kurzfristig folgende Änderung der Landesbauordnung zu beachten: Seit 1. Januar gehen Bauanträge direkt bei der Kreisverwaltung ein und nicht mehr zuerst über die jeweilige Gemeinde. Davon ausgenommen sind Freistellungsverfahren. Diese werden weiterhin über die jeweils zuständige Verbandsgemeinde (VG) eingereicht.
Gemischte Gefühle bei Gemeinden
Betroffen davon ist etwa die VG Lambsheim-Heßheim. Auch wenn die Kreisverwaltung in einigen Fällen das gemeindliche Einvernehmen oder die Zustimmung zum Antrag digital abfragt, kommt die VG-Verwaltung ins Spiel, sagt Bürgermeister Michael Reith (SPD). „Wir erwarten, dass die Übersendung der Unterlagen, die in der Regel jetzt bis zu einer Woche dauern kann, sehr viel schneller erfolgen wird“, hofft er. Seine Verwaltung begrüßt die Einführung.
Weniger Entlastung als vielmehr „eine Umstellung der Arbeitsweise“ sieht das Bauamt in Bobenheim-Roxheim in den Neuerungen beim Bauantrag. Die Gesetzeslage führe dazu, dass der Antrag beim Kreis eingehe und unverzüglich weitergeleitet werden müsse. Deshalb „prüft nun in erster Linie die Gemeinde die Vollständigkeit der Unterlagen und fordert fehlende Dokumente nach“, heißt es aus der Abteilung.
Auch wenn einige Aufgaben jetzt entfielen, „trägt die Gemeinde nun eine höhere Verantwortung dafür, innerhalb der neuen, engen Zeitfenster des ,Bau-Turbos’ rechtssicher zu reagieren“. Dass die Anträge weiterhin in Papierform eingereicht werden können, nimmt die Bauabteilung zudem als „doppelten Aufwand“ wahr, weil Anträge digital sowie analog bearbeiten werden müssen.


