Donnersbergkreis Zur Sache: Naturschutzgebiet Schelmenkopf – Falkenstein

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Das Naturschutzgebiet Schelmenkopf wurde mit Rechtsverordnung vom 29. November 1985 ausgewiesen. Es umfasst eine Fläche von 63,5 Hektar und liegt gänzlich in der Gemarkung Falkenstein. Paragraf drei der Rechtsverordnung bringt die Unterschutzstellungsgründe auf den Punkt: „Schutzzweck ist die Erhaltung des Gebietes in seiner Gesamtheit, insbesondere der Trocken- und Halbtrockenrasen, der felsigen und feuchteren Bereiche sowie der Übergangszonen zwischen bewaldeten und waldfreien Flächen als Standorte seltener, in ihrem Bestand bedrohter Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften sowie als Lebens- und Teillebensräume seltener Tierarten und aus wissenschaftlichen Gründen.“

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