Donnersbergkreis Radfahrer: Wir müssen draußen bleiben!

Absperrkette und die beiden Schilder sagen deutlich, dass Radfahrer das Naturschutzgebiet Schelmenkopf nicht durchfahren dürfen.
Absperrkette und die beiden Schilder sagen deutlich, dass Radfahrer das Naturschutzgebiet Schelmenkopf nicht durchfahren dürfen.

An den wichtigsten und meistfrequentierten Zugängen zum Naturschutzgebiet Schelmenkopf hat die Untere Naturschutzbehörde Donnersbergkreis Hinweisschilder mit der Aufschrift „Naturschutzgebiet“ aufstellen lassen. Am nordöstlichen Zugang zum Naturschutzgebiet wurde ein Zufahrtsweg neben dem Schutzschild mit zwei Pfosten und Kette abgesperrt, ein Verbotsschild für Radfahrer zusätzlich angebracht. Klare Ansage also: Radfahrer haben hier, abseits der Wege, nichts zu suchen !

Vertreter der Unteren und Oberen Naturschutzbehörde (letztere bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße) hatten bei einer Begehung im März die im Winterhalbjahr durchgeführten Pflegemaßnahmen begutachtet, mit denen der Verbuschung des Trockenrasens am Rabenfels entgegengewirkt wurde. Auch die Blüte der Küchenschelle gefiel den Exkursionsteilnehmern. Allerdings bemängelten alle Beteiligten die zwölf Zentimeter breite Narbe vom Rabenfelsen in Richtung Süden, offensichtlich verursacht von Mountainbikern. Die Spur führt mitten durch die Kolonie der seltenen Küchenschelle, die hier noch reichlich im Frühling blüht. Deshalb wurden verschiedene Maßnahmen zum Schutz des Naturschutzgebietes beraten und jetzt in einem ersten Schritt umgesetzt. In der Rechtsverordnung zum Naturschutzgebiet Schelmenkopf (siehe Rubrik „Zur Sache“) sind verschiedene Verbote zum effektiven Schutz des Lebensraumes definiert. Alle Naturnutzer sind aufgerufen, sich an diese Verhaltensregeln zu halten, nicht nur die Biker. So ist es untersagt, Hunde frei laufen zu lassen, die Wege zu verlassen, Fahrzeuge aller Art zu betreiben oder gar offenes Feuer zu machen. Verboten ist auch, wildwachsende Pflanzen aller Art zu entfernen, abzubrennen oder zu beschädigen, zu reiten, zu zelten, zu lagern oder Wohnwagen aufzustellen, zu lärmen oder Modellfahrzeuge zu betreiben. Verbote also, die jedem vernünftigen Naturliebhaber einleuchtend sein dürften. Dennoch gab es bereits erste Verstöße. Der linke Pfosten der Absperrung wurde offensichtig gewaltsam umgedrückt und dann aus dem Boden gerissen. Nach einer Reparatur wurde die Absperrung ein weiteres Mal beschädigt.

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