Fragen & Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel So läuft die Bundestagswahl im Donnersbergkreis

In unserem Wahlkreis werden am Ende wohl zwei von drei Wählern ihre Kreuzchen im heimischen Wohnzimmer gesetzt haben, prognostiz
In unserem Wahlkreis werden am Ende wohl zwei von drei Wählern ihre Kreuzchen im heimischen Wohnzimmer gesetzt haben, prognostiziert Kreiswahlleiter Rainer Guth.

Auch ungeimpft und ungetestet dürfen Bürger bei der Bundestagswahl am 26. September ins Wahllokal gehen. Allerdings hat schon jetzt mehr als jeder Dritte in unserem Wahlkreis Briefwahl beantragt.

Wie groß ist unser Bundestagswahlkreis?
Im Wahlkreis 209 Kaiserslautern gibt es 225.350 wahlberechtigte Personen. Er umfasst neben dem Donnersbergkreis den Kreis Kusel, die Stadt sowie Teile des Landkreises Kaiserslautern (Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Otterbach-Otterberg und Weilerbach). Zum Wahlkreis gehören 209 Ortsgemeinden. Es gibt 337 Wahllokale, weitere 89 Briefwahlvorstände.

Wie werden die Briefwahlstimmen zugeordnet?
Nach Bundeswahlrecht sind Briefwahlen separat auszuzählen. In der Regel gilt, dass Stimmen, die per Briefwahl abgegeben wurden, nicht einer Ortsgemeinde zugeordnet werden können, weil ein Briefwahlbezirk mehrere Gemeinden umfasst. Nur in einigen wenigen Fällen stimmen Urnenstimmbezirk und Briefwahlbezirk überein.

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Wie viele Menschen haben bislang Briefwahl beantragt?
Bislang haben 37,2 Prozent der Wahlberechtigten im Wahlkreis einen Wahlschein beantragt, etwa 83.000. Der Anteil der beantragten Briefwahlunterlagen steigt wöchentlich um etwa 20 Prozent.

Der Anteil der Briefwähler lag bei der Landtagswahl im März bei etwa 65 Prozent. Diese Zahl prognostiziert der Kreiswahlleiter auch jetzt. Die Wahlbeteiligung im Wahlkreis schätzt er auf 75 Prozent. Der Trend geht zur verstärkten Nutzung der Briefwahl. Der Anteil der Briefwähler lag bei der Bundestagswahl 2013 bei 24,3 Prozent, 2017 bei 28,6 Prozent und zuletzt bei der Landtagswahl im März bei 65,9 Prozent – im Wahlkreis Donnersberg sogar bei 66,4 Prozent. Ein Grund für diesen Trend ist, dass die Briefwahl – anders als früher – ohne Angabe von Gründen beantragt werden kann. Auch die Corona-Lage trägt dazu bei.

Wie komme ich an Briefwahlunterlagen?
Wer wählen darf, kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung ohne Angabe von Gründen die Briefwahl beantragen – persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Wähler per Post erhalten haben, befindet sich ein Vordruck, den man ausfüllen und zurücksenden kann. Bei manchen Verwaltungen lassen sich die Unterlagen auch online beantragen (beispielsweise mithilfe eines QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung).

Was gibt es zu beachten?
Der Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen. Innerhalb Deutschlands kann man den Wahlbrief mit der Deutschen Post unfrankiert versenden, er möglichst einige Tage vor der Wahl abgesandt werden. Man kann den Wahlbrief auch bei seiner Verbandsgemeindeverwaltung einwerfen oder abgeben.

Was kann ich machen, wenn die Unterlagen nicht kommen?
Wenn nach einiger Zeit die Wahlunterlagen noch nicht im Briefkasten sind, ist die Verbandsgemeindeverwaltung der richtige Ansprechpartner.

Welche Rolle spielt Corona diesmal?
Es werden wieder sehr viele Wähler per Brief wählen. Wer im Wahllokal wählen möchte, muss dort eine medizinische Maske, FFP2-Maske oder eine vergleichbare tragen. Die Maskenpflicht entfällt in der Wahlkabine. Laut Bundeswahlleiter gilt die 3G-Regel nicht: Auch Ungeimpfte und Ungetestete können im Wahllokal wählen. Fouad Yahia, Referatsleiter bei der Kreisverwaltung des Donnersbergkreises, der die Wahl operativ betreut, erinnert an Verantwortung und Rücksicht: Maske tragen, Hände desinfizieren, eigenen Kugelschreiber mitbringen, Abstand halten und den Aufenthalt im Wahlraum so kurz wie möglich halten. Infizierte oder Kontaktpersonen sollen selbstredend per Brief wählen.

Zum Hygienekonzept in den Wahllokalen gehört beispielsweise, dass Desinfektionsspender bereitgestellt werden und der Wahlraum ausreichend gelüftet wird. Im Vorfeld wird allen Wahlhelfern eine Impfung angeboten, teilweise auch Tests.

Wie viele Wahlhelfer sind kreisweit im Einsatz?
Die genaue Anzahl ist nicht bekannt. Allerdings besteht ein Wahlvorstand in der Regel aus neun Personen. Bei 426 Wahlvorständen ergibt sich, dass gut 3800 Wahlhelfer aktiv sind. Hinzu kommen Sicherheitsleute, Assistenten oder Hausmeister, die mithelfen. Am Wahlsonntag sind auch in den Verwaltungen Mitarbeiter im Dienst.

Welche Auswirkungen hat die überwiegende Entscheidung für die „reisende Urne“?
Kreiswahlleiter Rainer Guth hat sich auf Wunsch der Ortsgemeinden dagegen entschieden, besonders kleine Wahlbezirke im Vorfeld zusammenzulegen. Lediglich in zehn Fällen wurden Wahlbezirke auf Wunsch der beteiligten Gemeinden zusammengelegt (davon vier Gemeinden im Donnersbergkreis). Stellt sich am Wahltag um 18 Uhr heraus, dass weniger als 50 Wähler ihre Stimme in einem Wahllokal abgegeben haben, dann besagt das Wahlrecht seit neuestem, dass dieser Wahlbezirk zur Ergebnisfeststellung mit einem anderen Wahlbezirk zusammengelegt werden muss. Der betroffene Wahlvorstand muss die ungeöffnete Wahlurne und die Wahlunterlagen einem anderen Wahlvorstand übergeben. Der aufnehmende Wahlvorstand muss mit seiner Auszählung solange warten.

Was musste dafür zusätzlich organisiert werden?
Dieses Verfahren ist neu. Sowohl die VG-Verwaltungen als auch der Kreiswahlleiter müssen Vorkehrungen treffen. Für alle Kandidaten, die unter diese Regel fallen könnten, hat der Kreiswahlleiter unter Mitwirkung der Orts- und Verbandsgemeinden eine Planung aufgestellt, aus der hervorgeht, was am Wahltag geschieht, wenn weniger als 50 Stimmen in der Urne sind. Es sind Paare gebildet worden. Jeder Wahlbezirk ist entweder als abgebender oder aufnehmender Wahlbezirk bestimmt worden.

Die Wahlvorstände müssen geschult, der Transport organisiert werden. Die Wahlvorstände und die Verbandsgemeindeverwaltung müssen am Wahltag Meldungen an den Kreiswahlleiter abgeben, damit frühzeitig reagiert werden kann. Da Wahlvorstände nicht mit der Auszählung beginnen können, wenn Sie einen anderen Wahlbezirk aufnehmen müssen, muss es Meldeketten geben. Es werden bedeutend mehr Mitarbeiter beim Kreiswahlleiter die Wahlhandlung beobachten, um schnell reagieren zu können.

Verzögert sich dadurch die Auszählung?
Die bei den besonders kleinen Wahllokalen notwendigen Transporte werden nach der jetzigen Prognose nur zu unwesentlichen Verzögerungen führen, weil nicht um Punkt 18 Uhr mit der Ergebnisfeststellung begonnen werden kann. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle wird mit frühen Ergebnissen aus den Wahlbezirken gerechnet.

Info

Die Fragen hat Fouad Yahia beantwortet. Er ist Referatsleiter bei der Kreisverwaltung des Donnersbergkreises und betreut die Wahl operativ.

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