Donnersbergkreis
Zwei Orte im Donnersbergkreis verlieren ihr Wahllokal
Lediglich vier Gemeinden sind von der Neuordnung der Wahlbezirke betroffen. Alle liegen in der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land: Die Gemeinden Bisterschied und Schönborn werden zum Wahlbezirk Bisterschied/Schönborn. Der Wahlraum befindet sich in Bisterschied. Der zweite neue Wahlbezirk trägt die Bezeichnung Schiersfeld/Sitters. Der Wahlraum befindet sich in Schiersfeld. In Schönborn (rund 140 Einwohner) und Sitters (knapp 100 Einwohner) wird es demnach kein Wahllokal mehr geben.
Hintergrund ist die geänderte Bundeswahlordnung, wonach sich zum Start der Auszählung nicht weniger als 50 Stimmzettel in einer Urne befinden dürfen. Das Wahlgeheimnis sei bei so wenigen Stimmzetteln nicht gewährleistet, heißt es. Bei zuletzt immer mehr Briefwählern – deren Stimmen werden bei der Bundestagswahl im Gegensatz zur Landtagswahl zentral und nicht in den Herkunftsorten ausgezählt – könnte diese Zahl in vielen Orten im Kreis unterschritten werden.
Die meisten lassen es darauf ankommen
Für 16 Stimmbezirke im Donnersbergkreis erwartet die Landeswahlleitung unter Berücksichtigung von Einwohnerzahl, durchschnittlicher Wahlbeteiligung und Briefwahlquote, dass am Ende weniger als 50 Urnenstimmen zusammenkommen werden. Von diesen sowie den neun weiteren Orten, bei denen es ebenfalls knapp werden könnte, haben sich aber nun fast alle dafür entschieden, es darauf ankommen zu lassen: Sie bleiben selbstständiger Wahlbezirk. Sind am Wahlabend die 50 Wahlzettel nicht erreicht, gilt die Gemeinde als abgebender Wahlbezirk, die ihre Urne zu einem aufnehmenden Wahlbezirk transportieren muss. Dort werden die Stimmen dann gemeinsam ausgezählt.
Das bringt jede Menge Zeitverzögerung mit sich. Daher ist beispielsweise Schönborns Ortsbürgermeister Dirk Braun überzeugt, dass der Zusammenschluss mit Bisterschied die bessere Option ist. Ohnehin erwartet Braun bei dieser Bundestagswahl nur 20 bis 25 Urnenwähler für Schönborn – die jetzt nach Bisterschied müssen.