Donnersbergkreis Photovoltaikanlagen: Ende der Wartezeiten in Sicht – Mehr Rechte für Anlagenbetreiber

Netzbetreiber beklagen Personalmangel und Lieferengpässe bei gleichzeitig hoher Nachfrage. Aus diesem Grund mussten die Betreibe
Netzbetreiber beklagen Personalmangel und Lieferengpässe bei gleichzeitig hoher Nachfrage. Aus diesem Grund mussten die Betreiber neuer Photovoltaikanlagen bisher oft lang auf einen Termin warten.

Sie können es, und jetzt dürfen sie es auch: Elektro-Installateure sollen künftig bei PV-Anlagen mehr Kompetenzen erhalten. Das könnte die Hängepartie etlicher Menschen im Kreis beenden und dafür sorgen, dass der Strom von ihrem Dach endlich fließt.

Eigentlich hat Markus Steffens aus Winnweiler gute Laune, wenn die Sonne scheint. In diesem Sommer ist sie ihm allerdings öfter mal vergangen. „Seit Ende Juli habe ich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, und Sonnenstunden gab es in diesem Sommer extrem viele. Aber genutzt hat mir das alles gar nichts.“ Die Anlage (18kWp mit 10,2 kW Speicher), mit der Strom für Wohnhaus, die Büroräume seines Ingenieurbüros und für die drei E-Autos produzieren werden soll, ist bis heute ungenutzt. Steffens wartet darauf, dass die Pfalzwerke den Zähler setzen und die Anlage in Betrieb gehen kann. Und diese Wartezeit ist teuer.

Wie Steffens geht es etlichen anderen Lesern, die sich an die RHEINPFALZ gewandt haben. Sie beziehen sich auf die Berichterstattung in der Donnersberger Rundschau, „Leser beklagen lange Wartezeiten für Freigabe“, und die Schilderungen einer Familie, die ihren Strom zum großen Teil selbst produziert.

„Akzeptabler Zeitrahmen“ von vier Wochen

Für PV-Anlagen sind Zähler notwendig, mit denen sowohl der Stromverbrauch als auch die Einspeisung in das Netz aufgezeichnet werden kann. Insbesondere die Pfalzwerke würden, so Leser, ihre Kunden immer wieder damit vertröstet, dass diese Messgeräte derzeit Mangelware seien. Ohne Messgeräte aber keine Inbetriebnahme und eben auch kein Strom vom eigenen Dach. Im Positionspapier der Bundesnetzagentur vom 28. Oktober heißt es nun: „Gewährleistet der Messstellenbetreiber nicht in einem akzeptablen Zeitrahmen eine funktionsfähige Messung, ist der Anlagenbetreiber berechtigt, für den Einbau einer geeigneten Messeinrichtung zu sorgen.“ Unter dem „akzeptablen Zeitrahmen“, das wird an anderer Stelle erklärt, sind rund vier Wochen zu verstehen.

Die Behörde reagiert damit auf zahlreiche Beschwerden bundesweit, nach denen sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögert und manche Netzbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren würden. Deshalb dürfen Kunden laut der Bundesbehörde jetzt selbst Fachbetriebe damit beauftragen, geeignete Zähler zu setzen und die Stromerzeugung in Gang zu setzen. Dabei dürfen laut Netzagentur notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen eingebaut werden.

Neue Anlage im Ruhezustand

Verzögerungen wie bei Markus Steffens, der mittlerweile schon seit 15 Wochen wartet, müssen laut Bundesnetzagentur künftig nicht mehr einfach hingenommen werden. Und Familie Steffens ist mit dem Problem der ruhenden Anlage bei weitem nicht alleine. Neben anderen Lesern hat sich auch Manfred Kratz aus Ottersheim gemeldet und ähnliche Erfahrungen geschildert. Auch er hat eine betriebsbereite funktionierende und teure PV-Anlage auf dem Dach und darf sie bis zur Abnahme und Zählersetzung der Pfalzwerke nicht nutzen. „Unser Solar-Installateur musste diese nach dem Probelauf aufgrund einer Vorgabe der Pfalzwerke abschalten, obwohl alles funktioniert“, beklagt er. Man komme sich total verloren und ausgeliefert vor. „Eine Servicewüste könnte man nicht besser beschreiben.“

Manfred Kratz kann zudem nicht begreifen, dass er, wenn denn schon die Einspeisung mangels Zähler nicht funktioniert, nicht einmal seinen eigenen Strom nutzen darf. „So werden wir der Energiewende, getreu dem Slogan der Politik, dass jedes Kilowatt zählt, nicht gerecht“, so sein Fazit.

Elektro-Innung: Prozesse werden so vereinfacht

Auch aus Sicht der Elektro-Installateure ist die neue Maßgabe der Bundesnetzagentur willkommen. „Das Ganze würde die Prozesse vereinfachen und damit auch beschleunigen“, ist sich Matthias Leist, Obermeister der Elektroinnung Kaiserslautern-Donnersberg, sicher. Zumal es nicht ganz neu ist, denn beispielsweise der Netzanbieter Westnetz verfahre bereits seit langem auf diese Weise. „Die Installateure erhalten über Westnetz die Zähler, bauen sie bei den Kunden ein, dokumentieren das Ganze dann und schicken die alten Zähler zurück“, beschreibt Leist. Während der Corona-Lockdowns sei diese Vorgehensweise bei den Netzbetreibern ohnehin gang und gäbe gewesen. Zählerwechsel und Inbetriebnahme klappe natürlich sehr gut, denn diese Arbeiten gehörten zu den Grundkompetenzen eines Elektrobetriebes. Auch Personalnot und Fachkräftemangel, auf die sich Netzbetreiber wie die Pfalzwerke oftmals berufen, könnte so aufgefangen werden. „Der ganze Prozess wird auf viel mehr Schultern verteilt“, so Leist. Grundsätzlich empfehle er allerdings allen Kunden, sich an Betriebe zu wenden, die beim Netzbetreiber oder bei der Innung gelistet sind.

Steffens hat den Pfalzwerken jetzt eine Frist gesetzt. Die Wartezeit von bis zu 15 Wochen, die man ihm bei seinem Antrag im Juli in Aussicht gestellt hatte, ist Ende dieser Woche abgelaufen. Dann, das hat den Pfalzwerken schriftlich mitgeteilt, will er möglicherweise einen Schadensersatz fordern für die Nichtnutzung der Anlage. Bisher hat er auf dieses Schreiben keine Reaktion erhalten.

Aus dem Positionspapier:

„Wir müssen sicherstellen, dass fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen. Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Behörde nimmt über das Positionspapier Klarstellungen vor und gibt einen Impuls für pragmatische Lösungen. Auf diesem Wege wird eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet. (Quelle: Bundesnetzagentur)

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