Donnersbergkreis Impfpflicht für Krankenhaus- und Pflegeheim-Mitarbeiter ab Dienstag

Wer glaubt, damit durchzukommen, muss ab 15. März mit Konsequenzen rechnen.
Wer glaubt, damit durchzukommen, muss ab 15. März mit Konsequenzen rechnen.

Ab dem 15. März gilt die von der Bundesregierung beschlossene „einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Im Klartext: Mitarbeiter von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen müssen sich gegen das Coronavirus impfen lassen. Das Land hat jetzt ein Onlineportal geschaffen, auf dem sich diese Einrichtungen registrieren können.

Das Gesundheitsamt des Donnersbergkreises weist darauf hin, dass die Beschäftigten in den genannten Einrichtungen verpflichtet sind, ihren Vorgesetzten bis zum 15. März entweder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen oder nachzuweisen, dass sie aus medizinischen Gründen von der Impfpflicht befreit sind. Wer diese Nachweise nicht erbringen kann, wird dem Gesundheitsamt gemeldet. Das gilt auch für Beschäftigte, bei denen Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit des Nachweises bestehen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, außerdem darf die betreffende Person ihren Arbeitsplatz nicht mehr betreten. Bestehen Zweifel am ärztlichen Attest, kann das Gesundheitsamt zudem eine ärztliche Untersuchung anordnen. Melden die Leitungen der Einrichtungen fehlende Nachweise nicht fristgerecht und vollständig, gilt das als Ordnungswidrigkeit.

Zur Unterstützung der von dieser Regelung betroffenen Einrichtungen hat das Land unter der Adresse www.impfstatusmeldung.rlp.de ein Onlineportal eingerichtet, auf dem sich diese registrieren können. Alle wichtigen Informationen rund um die Impfpflicht sind dort zusammengestellt. Das Gesundheitsamt bittet darum, dieses Portal zu nutzen.

x