Kreis Bad Dürkheim
Bezahlkarte: Kreis schließt sich Landesregelung an
Nach Abschluss der Pilotphase wurde inzwischen in allen Aufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bezahlkarte für Asylsuchende eingeführt. Mittlerweile sind wesentliche Streitpunkte zwischen Land und Kommunen beigelegt. Wie der zuständige Kreisbeigeordnete Sven Hoffmann (CDU) am Montag im Kreistag sagte, sei der Einigung ein längerer Weg der Abstimmung zwischen Landkreistag und Landesregierung vorangegangen. Ziel ist es, eine einheitliche Bezahlkarte einzuführen, die Asylsuchende von der Erstaufnahmeeinrichtung bis zur Kommune mitnehmen sollen.
Durch Einführung der Karte soll ausgeschlossen werden, dass Geflüchtete Schlepper bezahlen und Geld in ihre Heimat überweisen. Dadurch soll die Attraktivität für Zuwanderer sinken. Die Ministerpräsidentenkonferenz habe den Wunsch einer „restriktiven Handhabung“ formuliert, so Hoffmann.
Positiv- statt Negativliste
Diskussionen gab es zuletzt um die Überweisungsfunktion der Karte. Diese soll nun ausschließlich für vorab festgelegte Kontonummern freigeschaltet werden, die auf einer sogenannten Positivliste stehen. Dieser Weg bedeute zwar etwas mehr Verwaltungsaufwand als die alternativ diskutierte Negativliste, bei der grundsätzlich nur nicht auf explizit aufgeführte Konten überwiesen werden darf, sei aber die sinnvollere Lösung, sagte Gregory Schwalb, Abteilungsleiter Ordnung und Verkehr bei der Kreisverwaltung.
Für Bargeldabhebungen empfiehlt das Land den Kommunen einen Betrag von 130 Euro monatlich für den Haushaltsvorstand und 50 Euro für jedes weitere Familienmitglied. Kommunen, die bereits eine Bezahlkarte eingeführt haben, wie der Rhein-Pfalz-Kreis und die Stadt Pirmasens, hielten diesen Betrag nach ihren Erfahrungen für angemessen, sagte Hoffmann.
Noch steht allerdings nach Hoffmanns Worten die Zustimmung des Mainzer Finanzministeriums für die Einführung der einheitlichen Bezahlkarte aus. Bei vier Gegenstimmen aus den Reihen der Grünen ermächtigte der Kreistag Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU), den Kooperationsvertrag mit dem Land zu unterzeichnen, sobald dieser vorliegt. Dann werde sich die Kreisverwaltung auf dem entsprechenden Landesportal registrieren und die Bezahlkarten an die Kommunen zur Ausgabe weitergeben, skizzierte Hoffmann das weitere Vorgehen.