Kohl-Protokolle RHEINPFALZ Plus Artikel Peter und Walter Kohl wollen keine Zeugen sein

2019 hat Peter Kohl bereits in Köln vor Gericht als Zeuge ausgesagt.
2019 hat Peter Kohl bereits in Köln vor Gericht als Zeuge ausgesagt.

Die beiden Söhne des verstorbenen Pfälzer Altkanzlers Helmut Kohl machen am Oberlandesgericht Köln bemerkenswerte Gründe geltend.

Wie eine „Therapiesitzung“ seien die Interviews gewesen, die sein 2017 verstorbener Vater einst mit dem Journalisten Heribert Schwan führte. So erinnerte sich im Mai 2019 Peter Kohl, Sohn des Ludwigshafener Altbundeskanzlers Helmut Kohl, in einem Kölner Gerichtssaal. Als Zeuge sagte der Junior da über das Arbeitsverhältnis zwischen seinem Vater und Schwan, dem damaligen Ghostwriter der offiziellen Kohl-Biografie, aus. Mehr als 600 Stunden habe der Altkanzler „sein Innerstes rausgekehrt“, so der Sohn. Und gab außerdem zu Protokoll, dass es keine schriftliche Verschwiegenheitserklärung Kohls mit Schwan gab. Peter Kohl sagte, er habe deswegen mit seinem Vater sogar gestritten. Der Patriarch aber wollte offenbar davon nichts hören.

Die Frage, ob Schwan hernach zur Verschwiegenheit verpflichtet war oder das Recht hatte – wie 2014 geschehen – die Interviews für ein eigenes Buch zu nutzen, beschäftigt seit gut einem Jahrzehnt die Gerichte. Am 27. und 28. Oktober will nun das Oberlandesgericht (OLG) Köln nochmals Peter Kohl und zusätzlich auch dessen Bruder Walter vernehmen. Allein, die beiden wollen nicht und pochen auf ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Ungeliebte Neu-Verwandte

Mit zwei Schriftsätzen – Ende September und Anfang Oktober – machen die Söhne des berühmten Pfälzers das Recht geltend, ihrer Ladung nicht zu folgen. Erstens meinen die zwei – ihrerseits gebürtige Ludwigshafener – sie müssten nicht aussagen, weil es um Fragen gehe, deren Beantwortung dem Vater „zur Unehre gereichen würde“. Bemerkenswert, denn über die Jahre haben beide ihren Vater immerhin in Fernsehtalkshows wiederholt harsch kritisiert.

Offenbar hatten die Kohl-Söhne dann auch Zweifel an dieser Begründung. Jedenfalls schoben sie dann noch nach, sie wollten die Aussage „vorrangig gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aufgrund Schwägerschaft zur Klägerin verweigern“. Das lässt auch aufhorchen, da die Kohl-Söhne und die zweite Frau ihres Vaters, Maike Kohl-Richter, sich bisher geradezu spinnefeind gewesen sind.

OLG entscheidet am Dienstag

Die letzten Jahre im Leben ihres Vaters verkehrten die Söhne mit ihm nur über Anwälte. Peter Kohl verglich einmal Maike Kohl-Richter mit einem Stalker und behauptete, sie trage die Kleider seiner toten Mutter auf. Und nun soll ihnen die Schwägerschaft am 27. Oktober den Zeugenauftritt ersparen? Darüber entscheidet an diesem Dienstag das OLG in Köln.

Bild aus Ludwigshafener Kindheitstagen: die Familie Kohl, rechts Peter, links Walter.
Bild aus Ludwigshafener Kindheitstagen: die Familie Kohl, rechts Peter, links Walter.
Die Kohl-Brüder 2011 in Speyer mit dem Bild ihrer 2001 aus dem Leben geschiedenen Mutter Hannelore.
Die Kohl-Brüder 2011 in Speyer mit dem Bild ihrer 2001 aus dem Leben geschiedenen Mutter Hannelore.
Maike Kohl-Richter prozessiert seit Jahren in Köln gegen den Journalisten Heribert Schwan, der Gespräche mit ihrem Mann für ein
Maike Kohl-Richter prozessiert seit Jahren in Köln gegen den Journalisten Heribert Schwan, der Gespräche mit ihrem Mann für ein eigenes Buch nutzte.
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