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Tourismus: Unkenntnis schützt Urlauber vor Strafe nicht
In Venedig Taubenfüttern und Essen am Boden verboten
Wie sähe es auf dem Markusplatz in Venedig aus, wenn die unzähligen Tauben und Möwen nicht mehr da wären? Was für manche Touristen eine Attraktion ist, verärgert die Stadtverwaltung. Denn mit ihrem Kot verschmutzen die Vögel Fassaden, Straßen und Plätze – was die Bausubstanz angreift und unhygienisch ist. Wer die Tiere dennoch füttert, riskiert 25 bis 500 Euro Bußgeld.
Die Stadt Venedig warnt Touristen auch davor, sich auf Denkmäler zu legen. Und weiter: „Nicht auf dem Boden essen und trinken, nicht an Ufern und Gehwegen, auf Denkmälern, Brücken, Stufen, Brunneneinfassungen und Hochwasserstegen auf dem Boden sitzen oder liegen.“ Die Sitzenden und Liegenden verstopfen zudem die ohnehin engen Gassen und Brücken, die Jahr für Jahr von unzähligen Touristen genutzt werden. Auch klettern nicht selten Gäste einfach auf Denkmälern und Brunnen herum, was der Bausubstanz schadet. Bis zu 350 Euro kann der verbotene „Spaß“ kosten.
Auf Balearen nicht über die Stränge schlagen
In den Ferienhochburgen auf den Balearen ist es schon zu schweren Unfällen mit alkoholisierten Touristen gekommen. Seit 2020 gelten daher für die Touristenzentren Playa de Palma, Arenal und Magaluf auf Mallorca sowie San Antoni auf Ibiza weitreichende Regelungen zur Bekämpfung der Trunkenheit. Unter anderem ist auch das Balkonklettern und -springen bei Strafe untersagt.
In Süditalien für die Stadt ordentlich anziehen
Viele Touristen verbringen ihren Urlaub in Süditalien, um in der Sonne zu liegen und zu baden. Doch das Auswärtige Amt warnt: „In mehreren Städten, darunter vor allem süditalienische Urlaubsorte wie Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten.“ Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Bußgeldern von 25 bis 500 Euro.
In Singapur kein Kaugummi kauen
Singapur gilt als eines der saubersten Länder der Welt. 1992 hat man sogar Kaugummis verboten, um Straßen, Häuser und öffentliche Verkehrsmittel sauber zu halten. Die rigorose Vorgabe wurde 2004 etwas gelockert. Seitdem sind Kaugummis, die therapeutischen Zwecken dienen, wieder erlaubt. Von der Gesundheitsbehörde zugelassene Produkte gibt es aber ausschließlich in Apotheken auf Anweisung eines Arztes. Zudem dürfen sie nur unter Angabe des Namens und der Passnummer abgegeben werden.
Nach Châteauneuf-du-Pape nicht im Ufo anreisen
Es handelt sich nicht um einen April-Scherz. In der Provence-Weinstadt Châteauneuf-du-Pape dürfen Ufos nicht landen, nicht starten oder den Ort überfliegen. Bei Zuwiderhandlungen könne das Flugobjekt von den Behörden eingezogen werden. 1954 hat der damalige Bürgermeister der kleinen Gemeinde, Lucien Jeune, das Verbot unterschrieben und seitdem ist es offiziell. Gedacht war das Ganze als PR-Gag; er kam gut an und sorgt immer noch für Gesprächsstoff. Der jetzige Bürgermeister Claude Avril sieht keinen Anlass, das Verbot zu kippen.
In Dubai Häfen und Brücken nicht fotografieren
Militäranlagen dürfen in vielen Ländern nicht fotografiert werden. In den Vereinigten Arabischen Emiraten gehen diese Verbote um einiges weiter. Das Auswärtige Amt weist darauf hin: „Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar sichtbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet.“ Wer zuwiderhandelt, riskiert die Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Ausweisung.
In Columbus ohne Hut ins Kino gehen
Dass Hüte in Kinos, Theatern, Opern und anderen Unterhaltungsstätten die Sicht versperren, wollten die Stadtväter von Columbus im US-Bundesstaat Georgia nicht länger hinnehmen. Das Tragen von Kopfbedeckungen ist dort untersagt, sofern diese den Blick auf die Leinwand versperren. Das Verbot aus dem Jahr 1914, als das Tragen von Hüten noch sehr viel verbreiteter war, gilt bis heute.
In Wichita nichts Obszönes am Telefon sagen
In der 400.000-Einwohner-Stadt Wichita in Kansas (USA) darf am Telefon nichts Unanständiges, Obszönes und Laszives gesagt werden, ebenso wenig Belästigendes. Auch darf man andere zu derartigen Aussagen am Telefon und sogar am Faxgerät nicht auffordern.