Keine Lust aufs Gefängnis
Kriminelle Pfälzer Familie: Mutter unter Zwang in die Strafanstalt Zweibrücken gebracht
Sie bezog Waren und nahm Dienste in Anspruch, zahlte aber nicht. Einer Druckerei in der Westpfalz blieb sie 4000 Euro schuldig, einem Etablissement in Frankreich 31.000, einer Homburger Lackiererei 13.000, einem Pirmasenser Schreibwarenhändler 800, einem 400-Mitarbeiter-Unternehmen im Kreis Kusel 180.000 Euro.
Genau 81 Gläubiger listet das Insolvenzgericht auf, denen eine Firma einer kriminellen Pfälzer Familie insgesamt 1,2 Millionen Euro schuldig blieb. Neben zig überwiegend kleinen Betrieben auch Kranken- und Rentenkassen, eine Verbandsgemeinde, Banken und die Länder Rheinland-Pfalz und Brandenburg.
Die Ermittlungen gegen das Trio – Vater, Mutter, Sohn – zogen sich lange hin. Seit mindestens acht Jahren steht die Familie aus einem Dorf in der Westpfalz im Fokus der Justiz. Ein undurchsichtiges Konstrukt aus sechs Firmen erschwerte die Arbeit der Justiz im Saarland, der Pfalz und in Nord- und Ostdeutschland. Täuschen, tricksen, betrügen und verstecken: Damit hatte es – nach unzähligen Verfahren verschiedener Justizstellen – am 8. Mai 2024 ein Ende.
An diesem Tag verurteilte das Amtsgericht Kaiserslautern den Kopf der kriminellen Pfälzer Familie, die freundliche Frau vom Dorf, zu drei Jahren Gefängnis. Mit zwei Jahren Haft, ausgesetzt zur Bewährung, kam der Ehemann davon, der Sohn mit einem Jahr, ebenfalls auf Bewährung.
Bankrott, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug und versuchte Steuerhinterziehung, zum Teil im besonders schweren Fall. Dieser Vergehen hatte sich das Ehepaar nach Ansicht des Gerichts schuldig gemacht. Der Sohn hatte nur fünf dieser sieben Delikte auf dem Kerbholz. Die Geständnisse der Familie wirkten sich strafmildernd aus und ließen den Prozess nicht ausufern. Das Urteil wurde umgehend rechtskräftig, da das Trio die Urteile annahm und auf Berufungen verzichtete.
Geschädigte fühlen sich wie im falschen Film
Da Strafen, die zwei Jahre Haft überschreiten, nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, wäre die logische Folge des Urteils gewesen: Die verurteilte Frau vom Dorf tritt ihre Gefängnisstrafe zwei, drei Wochen später an, um zumindest mal zwei Drittel der Strafe hinter schwedischen Gardinen zu verbüßen. Das tat sie aber nicht. Den Rest des Frühjahrs und den Sommer über sah man die freundliche Frau mit Sonnenbrille in einer noblen Limousine durch die Heimat fahren. Die von ihr finanziell Geschädigten fühlten sich wie im falschen Film.
Die RHEINPFALZ fragte nach, warum sich die Verurteilte noch auf freiem Fuß befindet. Die Staatsanwaltschaft antwortete: „In der Phase der Strafvollstreckung überwiegen die schutzwürdigen Interessen Verurteilter. Im Vordergrund stehen Gleichbehandlung und Resozialisierung.“
Haftantritt „zurückgestellt“
Allerdings war die Phase der Strafvollstreckung noch gar nicht erreicht, weil die Verurteilte noch die Freiheit genoss. Also fragte die RHEINPFALZ im Herbst erneut nach. Nun räumte die Staatsanwaltschaft ein, dass sie den Haftantritt „zurückgestellt“ hatte. Denn ein Anwalt der Frau ging gegen das Urteil seiner Mandantin vor, obwohl dieses rechtskräftig geworden war. Der Rechtsanwalt räumte zwar ein, dass die Frau am Tag des Urteils noch im Gerichtssaal erklärt hatte, das Urteil anzunehmen und auf Rechtsmittel zu verzichten. Aber, so der Anwalt, diese Erklärung seiner Mandantin sei „mangels Erklärungsfähigkeit unwirksam“ gewesen. Einfacher gesagt: Die Verurteilte sei in dem Moment, als sie das Urteil annahm, nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte gewesen. Tatsächlich findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch diese Einschränkung bezüglich der Erklärung des Willens: Wer sein eigenes Handeln aufgrund geistiger oder psychischer Einschränkungen nicht voll versteht, kann auch keine Willenserklärungen abgeben.
Mit dieser Argumentation versuchte der Anwalt die Rechtskraft des Urteils von Kaiserslautern wieder aufheben zu lassen, um Berufung gegen die Haftstrafe einlegen zu können. Das Landgericht Kaiserslautern indes erkannte keine Hinweise auf eine psychische oder geistige Einschränkung bei der Verurteilten. Daraufhin beschwerte sich der Advokat beim Oberlandesgericht Zweibrücken, das die Beschwerde am 14. November 2024 zurückwies. Jetzt stand dem Haftantritt nichts mehr im Wege: Die Frau hätte umgehend ins Gefängnis umziehen müssen. Das passierte aber nicht. Kurz vor Weihnachten wird zuweilen darauf verzichtet, Verurteilte zum Haftantritt zu laden.
Bis in den Frühling immer noch in Freiheit
Aber dann spätestens nach Neujahr. Geschah immer noch nicht. Bis jetzt, bis Anfang Mai, war die Frau immer noch täglich in ihrer Heimatgegend zu sehen. Die RHEINPFALZ fragte am 7. Mai dieses Jahres nach den Gründen. Wieder gab die Staatsanwaltschaft keine Auskunft und begründete das mit dem „Resozialisierungsinteresse der Verurteilten“.
Doch just an diesem 7. Mai, fast auf den Tag ein Jahr nach dem rechtskräftigen Urteil, tauchte in dem kleinen Dorf, in dem die kriminelle Familie zu Hause ist, wieder mal die Polizei auf. Wie die RHEINPFALZ erfuhr, suchten im und vor allem ums Haus Polizisten wohl nach einer Person, ohne diese zu finden. Offenbar hatte die Verurteilte eine Ladung zum Haftantritt erhalten, war aber abgetaucht.
Polizei sucht die Verurteilte daheim, die ist aber abgetaucht
Auf Nachfrage bestätigte das Polizeipräsidium Westpfalz am Freitag: „Kollegen waren dort, weil sie eine Person gesucht haben, um einen Haftbefehl zu vollstrecken. Die gesuchte Person konnte nicht angetroffen werden. Aufgrund weiterer Hinweise war es möglich, den Haftbefehl an einer anderen Örtlichkeit zu vollstrecken und die Person in eine Justizvollzugsanstalt zu bringen.“
Namensschild an der Zelle in Zweibrücken
Dort sitzt sie nun tatsächlich. Denn wie zu erfahren war, findet sich seit Kurzem an einer Zelle im Gefängnis Zweibrücken ein Schild, das den Namen der Betrügerin trägt. Jemand, der es wissen muss, versichert: Ein solches Schild hängt in Zweibrücken nur dann an einer Zelle, wenn die genannte Person wirklich eingezogen ist.
Die Anwälte der Frau konnten übrigens nicht befragt werden. Die beiden Kaiserslauterer, die sie zuletzt vertraten, teilten mit, dass das Mandat nicht mehr bestehe. Zu den Gründen wollten sie nichts sagen. Ob sie nicht bezahlt wurden? Auf der eingangs zitierten Gläubigerliste stehen jedenfalls auch elf Rechtsanwaltskanzleien.
