Wirtschaftskrimi
Kriminelle Pfälzer Familie: Unternehmerin noch nicht in Haft
Es sind nicht unbedingt die großen Wirtschaftsverbrechen, unter denen der kleine Mann leidet. Zuweilen ist es die umgängliche, superfreundliche Familie aus der Nachbarschaft, die durch Lug und Betrug gutgläubige Mitmenschen um ihr Geld bringt oder sogar in den Ruin treibt.
So auch in einem Fall, der nichts mit Wirecard oder Cum-Ex zu tun hat und auch nicht im Wilden Westen spielt, sondern im eigentlich recht friedlichen Westen der Pfalz. Dort handelt ein Ehepaar, meist gemeinsam mit dem erwachsenen Sohn, seit vielen Jahren mit allem, was Haus, Heim und Garten schöner machen soll. Mit Stühlen, Tischen, Töpfen, Deko-Artikeln, kleinen Elektrogeräten.
So weit, so normal. Der Haken an der Sache: Hat die Familie erst einmal das Vertrauen des Kunden, des Lieferanten oder des Vermieters gewonnen, wird die vorab bezahlte Ware nicht zugestellt, werden Rechnungen nicht beglichen, fließt die Miete nicht mehr. Geht der Geprellte irgendwann gegen die Familie vor, stellt er ernüchtert fest, dass es die Firma, mit der er das Geschäft vereinbarte, nicht mehr gibt oder dass diese insolvent ist.
Die Justiz über Jahre genarrt
Ein Geflecht aus mindestens sechs Firmen, die immer mal wieder die Adresse oder die Geschäftsführer wechselten, erleichterte es dem Trio, die Justiz zu narren. Ermittelte eine Staatsanwaltschaft aus der Pfalz oder von der Saar – schwupp entschwand die betreffende Firma in ein Bundesland im Norden oder Osten.
Bis zum Vorjahr hatte die Masche Erfolg und das Trio kam fast unbeschadet davon. Doch dann zog die Familie eine besonders dreiste Nummer ab. Sie orderte bei einer Firma im nördlichen Deutschland Material zum Zaunbau für eine knappe halbe Million Euro. Dieses ließ sie in eine Halle im Kreis Kusel liefern. Doch die Familie bezahlte weder die Ware noch die Miete für die Halle. Der Besitzer der Halle setzte seine Mieter folglich vor die Tür, diese schafften die Zäune, Türen und Tore in eine Halle in Homburg im Saarland, zahlten auch dort keine Miete – und kurz vor dem Zugriff des Gerichtsvollziehers brachten sie die Ware zwischen Tag und dunkel in eine andere Homburger Halle. Die Absicht: die Güter doch noch schnell weiterverkaufen.
„Besonders schwerer Fall“
Polizisten durchsuchten daraufhin im November 2023 das Privathaus der Familie, die Frau musste in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Kaiserslautern verurteilte die Frau im Mai dieses Jahres zu drei Jahren Haft ohne Bewährung – wegen Betrugs, Bankrotts, Urkundenfälschung, Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrugs, teilweise „im besonders schweren Fall“.
Der Ehemann erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung, der Sohn ein Jahr. Alle drei Familienmitglieder nahmen das Urteil an, das dadurch Rechtskraft erlangte.
Damit könnte die Geschichte enden, tut sie aber nicht. Denn die Frau blieb auf freiem Fuß, fuhr über Sommer fröhlich mit Sonnenbrille im Nobelwagen durch die Gegend, sodass die von ihr Geschädigten das Gefühl hatten, sie drehe ihnen eine Nase.
Wieso muss sie nicht ins Gefängnis?
Was war geschehen? Wieso musste sie nicht ins Gefängnis? Nun, die Frau hatte zwar am 8. Mai, noch im Gerichtssaal, das Urteil des Amtsgerichts angenommen und somit auch die dreijährige Haftstrafe akzeptiert. Damit ist der Rechtsweg abgeschlossen, eine Berufung nicht mehr möglich. Normalerweise.
Laut Staatsanwaltschaft verhielt sich die Sache im vorliegenden Fall dann so: Der Anwalt der Unternehmerin argumentierte, dass der von ihr „in der Hauptverhandlung erklärte Rechtsmittelverzicht mangels Erklärungsfähigkeit unwirksam gewesen“ sei. Mit anderen Worten: Die Verurteilte sei zumindest in diesem Moment nicht im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte gewesen.
Anwalt argumentiert: Sie war nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte
Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt zwar, dass Personen ab dem siebten Lebensjahr grundsätzlich in der Lage sind, Willenserklärungen abzugeben. Wenn Personen allerdings aufgrund geistiger oder psychischer Einschränkungen nicht fähig sind, ihr Handeln vollständig zu verstehen, wird davon ausgegangen, dass sie ihren Willen nicht erklären können.
Genau in diese Richtung argumentierte der Anwalt der verurteilten Firmenchefin und versuchte so, die Rechtskraft des Urteils wieder aufheben zu lassen, um anschließend Berufung gegen die dreijährige Haftstrafe einlegen zu können. Das Landgericht Kaiserslautern wies das Begehren des Verteidigers im September ab. Dagegen legte der Anwalt umgehend Beschwerde ein. Doch auch beim Oberlandesgericht Zweibrücken kam er mit dem Argument nicht durch, seine Mandantin habe sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden, als sie die Haftstrafe annahm.
Jetzt soll die Frau laut Staatsanwaltschaft aber wirklich und tatsächlich ins Gefängnis kommen. Zumindest ihr bisheriger Anwalt kann das nicht mehr verhindern. Er vertrete die Frau nicht mehr, sagte er auf Anfrage.
