Versicherungen RHEINPFALZ Plus Artikel Geht es Krankenkassen-Chefs an den Geldbeutel?

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) findet, auch die Chefs der Krankenkassen sollten einen Beitrag bei den Einsparungen leis
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) findet, auch die Chefs der Krankenkassen sollten einen Beitrag bei den Einsparungen leisten, um das Milliardendefizit bei den Kassen zu beseitigen.

In Deutschland verdienen einige Vorstände gesetzlicher Krankenkassen mehr als 300.000 Euro pro Jahr. Gesundheitsministerin Warken (CDU) will dem einen Riegel vorschieben.

Den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland droht ohne Einsparungen ein Defizit von 12 Milliarden Euro. Gleichzeitig verdienen die Vorstände der vier gesetzlichen Kassen mit den höchsten Vorstandsbezügen mehr als der Bundeskanzler. Die Chefs der Techniker Krankenkasse (TK), der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK), der Barmer und der AOK Niedersachsen bezogen 2025 Jahresgehälter zwischen 367.660 Euro und 409.800 Euro. Der Bundeskanzler hat – inklusive Bundestagsmandat – 360.000 Euro pro Jahr.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Gehälter nun einfrieren, womöglich sogar senken. So steht es in ihrem Entwurf zur Reform des Gesundheitswesens. Kommende Woche soll er zunächst vom Kabinett verabschiedet werden und dann ins Parlament gehen. Darin steht bekanntermaßen noch viel mehr. Viele Mehrbelastungen für Versicherte sind vorgesehen. Aber eben auch ein Einfrieren der Manager-Gehälter. Man darf gespannt sein, ob Regierung und Bundestag dem Druck der Lobby standhalten und die Deckelung durchsetzen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen hat sich bereits zu dem Vorhaben geäußert, seine Stellungnahme: „Streichen“.

„Schwerer Eingriff“

Kernpunkt des Plans ist, dass innerhalb der Amtszeit die Gehälter der Vorstandsebene nicht mehr erhöht werden dürfen. Die Amtszeit beträgt in der Regel sechs Jahre. Werden neue Verträge abgeschlossen, müssen sich Erhöhungen an der sogenannten Grundlohnrate orientieren. Das ist, grob gesagt, die durchschnittliche Gehaltssteigerung aller Versicherten. Beim Abschluss von Neuverträgen sind auch Senkungen der Bezüge möglich. Das gilt auch für die Führungsebene unterhalb der Chefs, ebenfalls für die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Da es in Deutschland 93 Krankenkassen gibt, die Anzahl der Vorstandsmitglieder mit etwa 150 veranschlagt wird und elf der 93 ihren Spitzen über 300.000 Euro Jahresgehalt zahlen, wäre zumindest die Erhöhungsspirale der vergangenen Jahre gestoppt. Eine Kürzung laufender Bezüge ist dagegen ausgeschlossen. Vertrag ist Vertrag, heißt der Rechtsgrundsatz.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen argumentiert, das Gesetz sei ein schwerer Eingriff in die Selbstverwaltung der Gesetzlichen. Tatsächlich sind die gewählten Verwaltungsräte der Kassen für die Genehmigung der Vorstandsgehälter zuständig. Zusätzlich müssen sie in einem zweiten Schritt vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) genehmigt werden. Aber die Entwicklung verlief bisher ähnlich wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch dort haben die Verwaltungsräte über Jahre die exorbitanten Intendantengehälter abgesegnet. Kritik der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) an der Gehaltsstruktur änderten daran nichts.

Das BAS hatte bisher auch wenige Instrumente, die Zustimmung zu Gehaltserhöhungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu verweigern. Kriterium war, dass die Bezüge der Kassenvorstände in angemessenem Verhältnis zur Anzahl der Versicherten und zur Größe des Vorstands stehen. Das Prinzip „mehr Mitglieder, mehr Gehalt“ wurde auch eingehalten, aber auf sehr hohem Niveau. Außerdem gab es bisher sogenannte Trendlinien. Dabei wurden die Gehälter der 93 Kassen zueinander in Bezug gesetzt. Hatten die einen erhöht, konnten die anderen proportional ebenso erhöhen.

„Regelung nicht geeignet“

Das BAS verweist auf Anfrage der RHEINPFALZ darauf, dass „die Vorstandsgehälter regelmäßig unter den Führungsgehältern in der Privatwirtschaft“ liegen. Ein Vergleich, der jedoch hinkt. Arbeitnehmer müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein, eine Versicherung bei den Privaten ist erst ab einem Monatsgehalt von 6450 Euro möglich – und überdies für Familien viel teurer.

Folglich sind gut 89 Prozent der in Deutschland lebenden Einwohner Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen. Da die Beitragshöhe feststeht und auch ein Wechsel sie nicht senkt, bleiben die meisten ihrer Kasse treu. Die Wettbewerbssituation eines Vorstands der GKV ist somit eine ganz andere als beispielsweise die von VW-Chef Oliver Blume.

Der AOK-Bundesvorstand weist die Eingriffe von Ministerin Warken damit zurück, dass die Vorstandsgehälter nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten der Krankenkassen ausmachen: „Die Regelung ist bereits nicht geeignet, einen ernstzunehmenden Beitrag zu einer dauerhaften Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV zu leisten, da die mit ihr erzielten Finanzwirkungen für den Bereich der GKV verschwindend gering wären“, so die Stellungnahme auf unsere Anfrage.

Das ist mathematisch richtig. Nach diesem Maßstab könnte allerdings auch der Bundeskanzler statt 360.000 Euro 3,6 Millionen Euro jährlich verdienen. Denn das wäre gemessen am Bundeshaushalt auch nur ein verschwindend geringer Anteil.

Den Eingriff in die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen hält der AOK-Bundesverband für verfassungswidrig. Der Spitzenverband der Gesetzlichen spricht ebenfalls von nicht gerechtfertigten Eingriffen. Es ist zu erwarten, dass letztlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Gesundheitsreform entscheiden wird – das dauert aber. Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. Sollte das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden, gilt es.

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