Verbraucher-Tipp Mietwagen: Der Kniff mit der Kreditkarte

Wer einen Mietwagen vorab auf einem Vergleichsportal gebucht, bezahlt und einen Voucher (Reservierungsbestätigung) erhalten hat, sollte die Mietwagenstation rechtzeitig informieren, falls er es nicht pünktlich zur Übernahme des Fahrzeugs schafft. Denn verspätet man sich, kann es sein, dass die Station die Reservierung als Nichterscheinen („No-Show“) verbucht und die Herausgabe des Fahrzeugs verweigert, erklärt das Europäische Verbraucherschutzzentrum. Das ist das erste Problem.
Das zweite Problem: Die Mietwagenfirma erstattet die Reservierungskosten nicht. Denn das Geld erhält nach Buchungen über Vergleichsportale in aller Regel ein Vermittler (Broker), der es erst an die Mietwagenfirma weiterleitet, wenn der Vertrag an der Station unterschrieben worden ist, so die Verbraucherschützer. Also muss man beim Broker reklamieren, der aber oft unkooperativ sei.
Zurückbuchung prüfen
Bleibt die Reklamation beim Broker erfolglos, gibt es noch eine mögliche Lösung, wenn man mit Kreditkarte bezahlt hat: Man kann versuchen, die Kreditkartenzahlung über seine Bank zurückbuchen zu lassen. Je nach Karte und Bank gelten für das sogenannte Chargeback-Verfahren unterschiedliche Fristen – am besten direkt bei der eigenen Bank erfragen.
Versicherung untergejubelt?
Ein Chargeback funktioniert den Verbraucherschützern zufolge meist auch, wenn Stationsmitarbeitende von Autovermietungen Kunden in dem Glauben lassen, eine Kaution zu hinterlegen, obwohl sie ihnen tatsächlich eine Zusatzversicherung unterjubeln. Damit es so weit aber gar nicht kommt, sollte man den Mietvertrag genau durchlesen – und sich nie auf mündliche Erklärungen verlassen, sondern auf schriftliche Änderungen bestehen, wenn man nicht einverstanden ist. Außerdem sollte man sich stets eine Kopie des Mietvertrags aushändigen lassen.