Zweibrücken 16.10.2018 / 04:00 UhrAmtsantritt: ,Angemessene Frist’ lässt Spielraum
Es gibt in Rheinland-Pfalz kein Gesetz und keine Vorschrift, die regelt, wann ein neugewählter Oberbürgermeister sein Amt anzutreten hat, wenn das Amt zum Beispiel durch den Tod...