Pirmasens (Fast) freie Wahl

Wer ein bestimmtes Kennzeichen will, kann zuvor beim Straßenverkehrsamt im Netz prüfen, ob dieses verfügbar ist.
Wer ein bestimmtes Kennzeichen will, kann zuvor beim Straßenverkehrsamt im Netz prüfen, ob dieses verfügbar ist.

In Zweibrücken werden jedes Jahr mehr Fahrzeuge zugelassen. Laut Stadtsprecher Heinz Braun sind im Stadtbezirk derzeit etwa 25.000 Fahrzeuge registriert. Seit ein paar Jahren steigt die Anzahl der Elektroautos.

Laut Pressesprecher erhöht sich die Zahl der Zulassungen fortlaufend. So sind etwa vor fünf Jahren nur 152 Neuwagen in Zweibrücken zugelassen worden. Zum Vergleich: Bis August waren es dieses Jahr schon 760. Steigend auch die Anzahl der Elektroautos in der Stadt. „2010 wurden lediglich drei Elektrofahrzeuge angemeldet. Bis August in diesem Jahr sind es bereits 45“, sagt Braun. Wegen des Wetters werden laut Braun mehr Fahrzeuge im Sommer zugelassen als im Winter. In der Rosenstadt finde man besonders häufig Fahrzeuge der Marken Toyota, Volkswagen, Daimler, BMW und Hyundai, sagt Braun. Die Kosten für die Zulassung liegen zwischen 20 und 50 Euro. Die Kosten hängen davon ab, ob es sich um alte oder neue Fahrzeugdokumente handelt, ob das Auto aus einem anderen Zustellungsbezirk kommt oder ob der Halter des Auto ein Wunschkennzeichen für seinen fahrbaren Untersatz will. „Die Kosten für ein Wunschkennzeichen betragen 10,20 Euro bundeseinheitlich, die Vorabreservierung kostet 2,60 Euro“, so Braun. Neu ist, dass man inzwischen im Vorfeld online prüfen kann, ob die gewünschte Kombination verfügbar ist. Wem egal ist, welche Buchstaben und Zahlen auf dem Nummernschild stehen, der kann sich von der Zulassungsbehörde eines erstellen lassen. Bei der Gestaltung des Kennzeichens haben die Autofahrer freie Hand, zumindest fast. Das Kraftfahrtbundesamt gibt da einige Regeln vor. „Zweibrücker haben die Möglichkeit, Kennzeichen mit zwei Buchstaben und drei Zahlen oder mit einem Buchstaben und bis zu vier Zahlen zu wählen“, sagt der Stadtsprecher. Auf ein bestimmtes Nummernschild gebe es aber keinen Anspruch. Auch bestimmte Buchstabenkombinationen sind laut Braun verboten. So dürfen Autofahrer Kennzeichen nicht mit den Kombinationen „KZ“, „HJ“, „NS“, „SA“, „SS“, „SD“, „HH 18“ und „HH 88“ bedrucken lassen. Alle Kombinationen sind Ausdruck rechter Gesinnung. „Diese Vorschriften gibt es schon lange, nicht nur in Rheinland-Pfalz. In den vergangenen Jahren gab es keine neuen Verbote“, sagt Braun. Seit drei Jahren besteht für Bürger aus dem Landkreis Südwestpfalz eine weitere Besonderheit. Diese können statt einem PS-Kennzeichen für Pirmasens auch ein ZW-Schild wählen. Laut Braun werde dies oft ausgewählt: „Nur bei jeder vierten Zulassung wird ein PS-Kennzeichen verlangt beziehungsweise weitergeführt.“ Die Zusammensetzung der Kennzeichen unterscheidet sich von denen aus dem Stadtgebiet. Die Kreiskennzeichen bestünden immer aus zwei Buchstaben in Kombination mit zwei Zahlen.

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