Rheinpfalz Gericht: Eher ein Wochenendhaus

Der geplante Umbau eines Jagdhauses im Außenbereich im Hornbachtal zu einem Gebäude für einen landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte das Verwaltungsgericht Neustadt. Nachdem der Vorsitzende Richter Peter Bender dem Kläger klar gemacht hatte, dass er keine Aussicht auf Erfolg hat, nahm der seine Klage zurück.
Gebaut wurde das Jagdhaus 1955, allerdings weitaus größer, als es genehmigt worden war, so das Gericht. Ebenfalls nicht genehmigt war ein zweites Stockwerk. 2011 hatte der Besitzer eine Voranfrage zum Umbau des Jagdhauses in ein Wohnhaus gestellt, die abgelehnt wurde. Nachdem der Besitzer verstorben war, wollten seine Erben das Anwesen verkaufen. „Ich wusste nicht, dass das Haus nicht genehmigt ist“, sagte der Käufer. Den Kauf des Jagdhauses habe er inzwischen rückgängig gemacht. Doch habe er Gelände beim Haus gekauft und angemietet und habe auch noch Interesse an dem Gebäude. Er möchte dort eine Bio-Landwirtschaft als Nebenerwerb betreiben. Der Saarländer stellte im Februar 2015 eine Bauvoranfrage zum Umbau des Jagdhauses in eine Betriebsleiterwohnung. Grundsätzlich dürfen im Außenbereich nur Privilegierte, das sind vor allem Landwirte, bauen oder Gebäude umbauen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land lehnte die Anfrage ab. Sie bezog sich dabei auf eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer, wonach für den Nebenerwerbsbetrieb keine Wohnung erforderlich sei. Zudem würde „kein vernünftiger Landwirt“ für seinen Betrieb ein Gebäude in der Art bauen. Der Saarländer legte Widerspruch ein, den der Kreisrechtsausschuss zurückwies. Daraufhin klagte der Nebenerwerbs-Landwirt beim Verwaltungsgericht. Zwei Fragen gelte es zu klären, so Bender. Eine Frage war: Ist der Kläger Nebenerwerbs-Landwirt? Eine Rinderzucht mit zehn bis 20 Tieren, die Haltung von 300 Hühnern und zehn bis 20 Bienenvölkern sowie die Verarbeitung des Ertrags von Streuobstwiesen nannte der Mann als Pläne. 25 Hektar Fläche wolle er bewirtschaften. Zwar sei das Konzept, auch aufgrund der hauptberuflichen zeitlichen Belastung des Mannes, nicht ganz schlüssig, meinte Bender. Man gehe trotzdem davon aus, dass er Nebenerwerbs-Landwirt ist. Die zweite Frage sei, ob der geplante Umbau von der vorgesehenen landwirtschaftlichen Nutzung geprägt ist. „Die Planung entspricht der eines Wochenendhauses und nicht der eines landwirtschaftlichen Gebäudes“, machte Bender klar, dass dem nicht so ist und die Klage deshalb keine Aussicht auf Erfolg hat. Eine Vertreterin des Kreises Südwestpfalz sagte, dass ein Umbau des Jagdhauses durchaus möglich sei, allerdings nur mit einer Planung, bei der der landwirtschaftliche Aspekt im Vordergrund steht.