Rheinpfalz Auf Internetseite geklagt

Das Hotel Felsenland soll laut Gericht auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde zu finden sein.
Das Hotel Felsenland soll laut Gericht auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde zu finden sein.

«DAHN.» Die Verbandsgemeinde Dahn muss laut einem Gerichtsurteil ihre Praxis bei der Aufnahme von Unterkünften auf ihrer Internetseite ändern. Ruppert hatte nach mehrmaligen Bitten auf Aufnahme in das Verzeichnis die Klage eingereicht. „Seit drei Jahren versuchen wir, die Verwaltung zu überzeugen“, erzählt der Hotelier, dem es letztlich zu bunt wurde und der vor das Verwaltungsgericht Neustadt zog, wo er Recht bekam. Das urteilte nun: „Nutzungsbeschränkungen müssen frei von Willkür sein und sich an sachlichen Gründen orientieren“, so der Text des Urteils. Grundsätzlich findet der Unterkunft suchende Gast beim Anklicken der Dahner Internetseite eine Liste mit den verschiedenen Unterkunftsarten von Hotel bis Campingplatz. Wer „Hotels, Pensionen“ anklickt, sieht erstmal eine leere Seite, die nur die Überschrift „Hotels, Pensionen“ trägt. Erst wenn dort draufgeklickt wird, erfolgt eine Weiterleitung zur Seite der Südwestpfalz-Touristik und deren Hotelverzeichnis. Auf diese Seite kommt aber nur, wer auch ein Inserat im gedruckten Katalog der Unterkünfte schaltet und das wollte Ruppert nicht. Aber nicht, weil er zu geizig für das Inserat war. „Wir sind gerne bereit, was zu zahlen. Ich will aber nicht in den Katalog, der eine Laufzeit von zwei Jahren hat“, begründet Ruppert seinen Wunsch nach der Schaltung eines einfachen Links zu seiner Homepage von der VG-Seite aus. Und zwar ohne die Aufnahme in den Kreiskatalog, den Ruppert als völlig veraltetes Instrument der Tourismusförderung erachtet. „Die Leute buchen heute über Handy.“ Im Tourismus agiere der Kreis wie bei den Neandertalern, urteilt Ruppert. „Das ist keine Förderung, sondern Behinderung.“ Im Hotel Felsenland sind zudem die Preise nicht auf Jahre fixiert. Ruppert nutzt freie Zimmer für Rabattaktionen wie beispielsweise die „Glückslücke“, bei der Gäste einen Preisnachlass von bis zu 50 Prozent erreichen können, falls ein anderer Gast kurzfristig seine Buchung absagt. „Der Ruppert kommt jetzt auf die Internetseite“, versicherte Verbandsbürgermeister Michael Zwick auf Anfrage. Das Gericht habe geurteilt, dass eine Internetseite der Verbandsgemeinde eine öffentlich-rechtliche Sache sei und da jeder einen Platz haben müsse. „Das ist wie ein Dorfgemeinschaftshaus, da darf auch jeder rein“, so Zwick. Wann und wie das Hotel Felsenland jetzt auf der Seite des Dahner Felsenlandes erscheinen wird, konnte Zwick noch nicht sagen. Die Internetseite müsse überarbeitet werden. „Das wird dann ordentlich“, so Zwick. Eine Idee dazu hätte Hotelier Alois Ruppert. „Wir haben der Verbandsgemeinde angeboten, die Seite gratis herzustellen. Das Hotel Felsenland würde dann auch erst ganz unten erscheinen, damit sich niemand beschweren kann“, offeriert Ruppert eine Gratisseite für den Tourismus im Dahner Tal.

x