Rheinland-Pfalz
Zwischenlösung des Landes: Ein Haus für gefährliche Kinder
Als nach eigenen Angaben erstes Bundesland will Rheinland-Pfalz eine Einrichtung für Kinder schaffen, die als Bedrohung für die öffentliche Sicherheit gelten. Damit zieht es Konsequenzen aus dem Fall eines damals Zwölfjährigen, der vor zwei Jahren ein Selbstmordattentat auf dem Ludwigshafener Weihnachtsmarkt plante.
Mainz/Ludwigshafen. Am Rande eines Dorfes fernab der Pfalz, irgendwo zwischen Wohnhäusern, Gewerbehallen und Parkplätzen, steht das Gebäude, in dem die Behörden seit 2017 eine aus dem Irak stammende Familie verstecken. Deren inzwischen 14-jähriger Sohn hat Ende 2016 versucht, einen Selbstmordanschlag auf den Weihnachtsmarkt seiner Heimatstadt Ludwigshafen zu verüben – ein Fall, der die Behörden heillos überforderte.
Nicht im Gefängnis, aber hinter Schloss und Riegel
Denn weil der islamistisch radikalisierte Junge damals erst zwölf Jahre alt war, konnte er nicht ins Gefängnis gesteckt werden. Aber er galt als hochgefährlich, sollte daher trotzdem hinter Schloss und Riegel bleiben. Doch mehr als 100 vom Jugendamt kontaktierte Betreuungseinrichtungen lehnten es ab, sich diesen Teenager ins Haus zu holen. Also begann für ihn eine Odyssee, kurzzeitig landete er sogar wieder in der Wohnung seiner Eltern in der Ludwigshafener Innenstadt – vor der deshalb Elitepolizisten wachten. Klaus Peter Lohest, der zuständige Abteilungsleiter im Mainzer Familienministerium, befürchtet: Dieses Hin und Her hat dem Jungen zusätzlich geschadet. Also soll in ähnlich bedrohlichen Fällen künftig sofort bereitstehen, was für den Ludwigshafener Deutsch-Iraker erst nach und nach erarbeitet wurde. Das Land will daher jetzt eine geeignete Immobilie suchen, in der hochgefährliche Kinder und ihre Angehörigen untergebracht werden können. Und es wird mit Anbietern reden, die bei Bedarf sofort Betreuer bereitstellen.
Kompetenz beim Landesjugendamt für solche Fälle
Außerdem wird es beim Landesjugendamt einen Mitarbeiter geben, der weiß, was in derartigen Fällen zu tun ist und wer einbezogen werden muss. Insgesamt stellt das Land dafür und für einen besseren Umgang mit weiteren Problem-Kindern (siehe „Zur Sache“) in den Jahren 2019 und 2020 jeweils bis zu 200.000 Euro bereit. Damit soll zum Beispiel das Haus finanziert werden, das für die hochgefährlichen Kinder bereitgestellt wird. Aus dem Geldhahn des Landes fließt die Miete aber nur, solange die Immobilie ungenutzt bleibt. Sobald dort tatsächlich ein Kind einzieht, muss dessen Heimat-Jugendamt diese Kosten übernehmen und, vor allem, auch die teure Betreuung bezahlen. Denn laut Gesetz haben sich die Kommunen um Problem-Kinder zu kümmern. Das Familienministerium will sein Konzept daher auch lediglich als Hilfsangebot verstanden wissen, das Städte und Kreise im Ernstfall annehmen, aber auch ablehnen können. Allerdings geht es ohnehin davon aus, dass das Haus eher als Zwischenlösung genutzt wird.
Zwischenlösungen
Schließlich spricht Abteilungsleiter Lohest von „Clearingplätzen“, die dort entstehen – für eine Übergangsphase von einigen Monaten oder gar nur wenigen Tagen, in der geklärt wird, wo ein hochgefährliches Kind längerfristig betreut wird. Der 14-jährige Deutsch-Iraker allerdings lebt jetzt schon mehr als anderthalb Jahre irgendwo zwischen Wohnhäusern, Gewerbehallen und Parkplätzen. Die Stadt Ludwigshafen meldet: „Aus Sicht der Jugendhilfe verläuft die Entwicklung des Jungen positiv.“