Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Wie eine EU-Verordnung die Tigermücken-Bekämpfung stoppt

Kann mehr als 25 Viren übertragen: die Tigermücke.
Kann mehr als 25 Viren übertragen: die Tigermücke.

Aufregung in Rathäusern am Rhein: Verwaltungsmitarbeiter dürfen keine BTI-Tabletten gegen Schnaken und Tigermücken mehr an Bürger ausgeben.

Vergangene Woche ploppte bei Bürgermeistern und Landräten von Kommunen und Kreisen am Rhein eine E-Mail im Postfach auf. Absender war die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (Kabs). Sie hat 95 Mitglieder: Das sind 89 Kommunen, vier Landkreise und zwei Bundesländer. Das Mitgliedsgebiet erstreckt sich von Sasbach am Kaiserstuhl bis nach Bingen am Rhein. Das Ziel der Kabs ist, Stechmückenplagen zu vermeiden und seit einigen Jahren auch Krankheitsüberträger zu bekämpfen. Dazu gehört die Tigermücke, ein Einwanderer aus Asien, der sich in den vergangenen Jahren in Südwestdeutschland rasant ausgebreitet hat. Während im Jahr 2021 in 42 Kommunen Tigermücken nachgewiesen wurden, waren es im vergangenen Jahr schon 171 Gemeinden und Städte, darunter Frankenthal, Ludwigshafen, Speyer und Germersheim.

Die Tigermücke gilt als aggressiver Plagegeist. Im Gegensatz zur Rheinschnake ist sie nämlich auch tagsüber aktiv und sticht mehrmals. Sie kann der Kabs zufolge mindestens 25 Viren übertragen, darunter Dengue-, Zika- und Chikungunya-Viren, wenn sie zuvor eine infizierte Person in der Nähe gestochen hat. Weil sich das Tier so rasant ausbreitet, die Kabs nicht genug Personal zur Bekämpfung hat und Gemeinden zusätzlich zu den Zehntausenden Euro für die Stechmückenbekämpfung nicht noch mehr Geld bezahlen wollen, hat die Kabs ihre Bekämpfungsstrategie geändert.

Sie setzt gemeinsam mit Städten und Gemeinden auf die Hilfe der Bürger. Sie sollen die Bildung von Brutstätten vermeiden, indem sie Übertöpfe und Blumenuntersetzer einmal pro Woche ausleeren und Regentonnen mit einem Deckel lückenlos verschließen. Wasseransammlungen, die nicht beseitigt werden können, sollen während der Tigermücken-Saison von April bis Oktober alle 14 Tage mit BTI-Tabletten behandelt werden. Das betrifft etwa Hof- und Straßenabläufe, Blumenkästen mit Wasserreservoir und Zierbrunnen. Die Kabs hat gemeinsam mit ihren Mitgliedskommunen in den vergangenen Wochen bei den Bürgern in einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne für dieses gemeinsame Vorgehen gegen die Tigermücke geworben.

Darum geht’s: BTI-Tabletten.
Darum geht’s: BTI-Tabletten.

Seit 2025 Sachkundenachweis erforderlich

Pflichtbewusst marschierten Bürger daraufhin in ihre Rathäuser und holten sich dort die für sie kostenlosen Tabletten ab, die die Kabs an ihre Mitgliedskommunen verteilt. BTI (Bacillus thuringiensis israelensis) ist ein biologischer Wirkstoff, den die Kabs seit 44 Jahren zur Bekämpfung von Stechmücken einsetzt. Der Wirkstoff tötet die Larven und ist für Menschen und andere Tiere laut Kabs unbedenklich. In manchen Gemeinden geben Verwaltungsmitarbeiterinnen drei bis fünf Tablettenpackungen pro Tag aus. Und hier kommt jetzt die E-Mail ins Spiel. Darin informiert die Kabs ihre Mitgliedskommunen, dass die BTI-Tabletten nur noch von sachkundigen Personen ausgegeben werden dürfen. Hintergrund sind neue Regeln in der „Biozidrechts-Durchführungsverordnung“ der Europäischen Union. Seit Januar müssen Menschen, die Biozid-Produkte ausgeben, einen Sachkundenachweis haben. Biozide sind Substanzen, die Schädlinge töten. Verwaltungen stoppten daraufhin die Ausgabe der Tabletten.

Hartwig Rihm, Präsident der Kabs, möchte sich zu dem Thema aktuell nicht weiter äußern. Er teilt nur so viel mit: „Es ist richtig, dass einige Probleme durch die Biozidverordnung bei der Verteilung der BTI-Tabletten entstanden sind. Wir sind derzeit dabei, mit der zuständigen Behörde eine für die Gemeinden praktikable und wirtschaftliche Lösung zu erarbeiten.“

Ist eine Tigermücken-Brutstätte: eine Regentonne.
Ist eine Tigermücken-Brutstätte: eine Regentonne.

Voraussetzung für Ausgabe ist Lehrgang

Die angesprochene zuständige Behörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd. Eine Sprecherin bestätigt, dass die Abgabe von BTI-Tabletten nur noch durch Sachkundige zulässig ist. Verwaltungsmitarbeiter, die die Tabletten ausgeben sollen, müssen an einem anerkannten Lehrgang teilnehmen oder einen Sachkundenachweis nach Chemikalienverbotsverordnung oder Pflanzenschutzgesetz haben. Hintergrund ist, dass sie die Bürger über die Gefährlichkeit, Verwendung und Entsorgung der Tabletten aufklären sollen. Von der SGD-Sprecherin heißt es, dass die Bekämpfung der Tigermücke weiterhin möglich sei, aber die Personen, die die Tabletten abgeben, eben einen Sachkundenachweis haben müssen. Die Bevölkerung muss übrigens nicht geschult sein, um die Tabletten zu verwenden. Wer sie bislang aus dem Rathaus abholte, hat die Verpackung geöffnet, die Tabletten in Wasser aufgelöst und potenzielle Brutstätten besprüht. Dass sich die Bürger die Tabletten aus dem Rathaus einfach mitnehmen, sich quasi selbst bedienen, ist nicht erlaubt.

Wie es weitergeht, ist offen. Die SGD Süd befinde sich in regem Austausch mit der Kabs, sagt die SGD-Sprecherin. Sie erwähnt, dass es bundesweit Anbieter für den Erwerb des Sachkundenachweises gibt und derzeit auch die ICYBAC GmbH von Norbert Becker, dem langjährigen wissenschaftlichen Direktor der Kabs (1981 bis 2019), anerkannt wird, spezielle BTI-Schulungen durchzuführen. Dort seien zahlreiche Lehrgänge geplant. Auch die Kabs-Mitarbeiter werden demnächst geschult, von der Aufsichtsbehörde. Deren Lehrgang findet in Räumen der Verbandsgemeinde Rheinauen mit Sitz in Waldsee (Rhein-Pfalz-Kreis) statt. Dort werden übrigens weiterhin – solange der Vorrat reicht – BTI-Tabletten von Verwaltungsmitarbeitern ausgegeben. Die Verantwortlichen im Rathaus stufen den Kampf gegen die Tigermücke höher ein als den jetzt plötzlich erforderlichen Sachkundenachweis. Denn die Tabletten werden seit mehr als 30 Jahren verpackt, verschweißt und mit Beipackzettel verteilt und seien für Mensch und Tier – bis auf die Larven von Stech- und Tigermücken – unbedenklich.

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