Meinung Tigermücken-Bekämpfung: Willkommen in Absurdistan

BTI wird in Wasser gelöst und per Sprühflasche auf potenzielle Brutstätten verteilt.
BTI wird in Wasser gelöst und per Sprühflasche auf potenzielle Brutstätten verteilt.

Die Tigermückenbekämpfung wird durch neue Regeln in der Biozid-Verordnung ad absurdum geführt. Es braucht eine Ausnahme.

Die Verantwortlichen in den Rathäusern am Oberrhein schütteln den Kopf über neue Regeln, die sie nicht gebraucht hätten. Vor Kurzem noch haben sie gemeinsam mit der Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (Kabs) eine breit angelegte Informationskampagne gestartet und die Bürger um Mithilfe bei der Bekämpfung der Tigermücke, einem Krankheitsüberträger, gebeten. Wenn Bürger unter anderem selbst den Wirkstoff BTI gegen die Mückenlarven ausbringen, ist das effektiver und spart den Städten und Gemeinden Mehrkosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich – je nach Größe der Kommune.

Doch die Bürger können es nicht richten, wenn Verwaltungsmitarbeiter jetzt plötzlich keine Tabletten mehr ausgeben dürfen. Der Tigermücke hilft das, sie kann sich weiter ausbreiten. Die neuen Regeln bremsen nicht nur die Bekämpfung der aus den Tropen eingeschleppten Stechmücke aus, sondern zeigen auch, welche Blüten Juristerei treiben kann.

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