Interview RHEINPFALZ Plus Artikel Verfassungsrechtler hält AfD-Ausschluss bei OB-Wahl für rechtswidrig

Eine Woche hat der von der Wahl ausgeschlossene AfD-Kandidat Joachim Paul noch Zeit, seine Plakate in Ludwigshafen abzuhängen. D
Eine Woche hat der von der Wahl ausgeschlossene AfD-Kandidat Joachim Paul noch Zeit, seine Plakate in Ludwigshafen abzuhängen. Das Oberverwaltungsgericht hat diese Frist gesetzt.

Der Verfassungsexperte Hubert Kleinert übt scharfe Kritik am Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul bei der OB-Wahl in Ludwigshafen. Er erläutert die Gründe.

Herr Professor Kleinert, Sie nennen die Ereignisse von Ludwigshafen in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung „beispielhaft für das fatale Scheitern des Kampfs gegen rechts“. Warum?
Weil der Anschein entstanden ist, dass hier ein Gremium, konkret dieser Wahlausschuss, benutzt wird, um einen politischen Kampf gegen eine missliebige Richtung auszutragen. Mit der möchte ich mich in gar keiner Weise irgendwie gemein machen – aber das geht nicht. Die Rolle solcher Ausschüsse ist in der Demokratie insofern heikel, als jeder Anschein vermieden werden muss, dass bei der Zulassung inhaltliche Bewertungen maßgeblich sind. Schließlich entscheidet ja die politische Konkurrenz. Das führt dazu, dass die Ausschüsse normalerweise einen äußerst großzügigen Maßstab anlegen und sich im Wesentlichen auf die Prüfung von Formalia beschränken. Das ist hier offensichtlich nicht geschehen, sondern man hat Möglichkeiten, welche die Gemeindeordnung zu bieten scheint, genutzt, um Herrn Paul, den ich im Übrigen nicht kenne, von vornherein auszuschalten.

War Mitglied der ersten Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag: Hubert Kleinert.
War Mitglied der ersten Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag: Hubert Kleinert.

Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung und die Kommunalwahlordnung lassen den Weg über den Wahlausschuss, wie er im Fall Joachim Paul gegangen wurde, ausdrücklich zu. Weshalb bewerten Sie den Vorgang dennoch als rechtswidrig?
Ganz einfach: Das Grundgesetz ist höherrangig als die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung. Und das passive Wahlrecht ist ein elementares Grundrecht. Nach meinem Kenntnisstand kann das passive Wahlrecht, wenn man von formalen Voraussetzungen mal absieht, nur eingeschränkt werden, wenn entweder die entsprechende Person Grundrechte entzogen bekommen hat durch das Bundesverfassungsgericht – Artikel 18 Grundgesetz – oder wenn es um Straftaten geht, die Kandidaten begangen haben. Von Straftaten ist in diesem Zusammenhang aber in keiner Weise die Rede, sodass ich zu dem Ergebnis komme, dass der Entzug des passiven Wahlrechts in diesem Fall nicht gedeckt ist durch das Grundgesetz.

Ist die Gemeindeordnung an diesem Punkt also verfassungswidrig?
Wenn die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung so verstanden werden kann, dass sie einen Ausschluss mit der Begründung ermöglicht, der Kandidat biete nicht die Gewähr, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, dann ergeben sich zwei Fragen. Die erste ist einfach zu beantworten: Die Gemeindeordnung ist – wie gesagt – gegenüber dem Grundgesetz nachrangig. Man müsste sie gegebenenfalls ändern, um so etwas zu verhindern. Und die zweite Frage ist die nach dem Souverän. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Das Volk muss entscheiden, was es von Leuten wie Herrn Paul hält, ob es ihm seine Stimme gibt oder nicht.

Sollten bei einem Oberbürgermeister nicht besondere Maßstäbe gelten, aufgrund seiner Stellung als Wahlbeamter?
Bei so einer Wahl geht es nicht um die Einstellung eines Lehrers oder eines Polizisten. Der Oberbürgermeister hat eine Zwitterstellung: Er ist ein Stück weit Beamter und ein Stück weit Politiker. Ich würde sagen: Er ist vor allen Dingen erst mal Politiker. Und ob man ihn für geeignet hält oder nicht, entscheiden die Wähler und niemand sonst.

Aus Ihrer Sicht sollte sich der Wahlausschuss nur mit Formalitäten, aber nicht mit gegen Paul ins Feld geführten politischen Gründen beschäftigen. Sie sprechen gar von „Verfahrenstricks“. Das müssen Sie mir erklären.
Na ja, ich habe in den vergangenen 50 Jahren viele politische Erfahrungen sammeln können. Und wir bewegen uns ja, denke ich, beide auf dieser Welt. Der Verdacht liegt nahe, dass man nach einem Weg gesucht hat, wie man diesem AfD-Kandidaten das Leben schwer machen kann, wie man vielleicht verhindern könnte, dass er überhaupt zur Wahl antritt. Und die Mitglieder des Wahlausschusses, nehme ich an, bewegen sich auch in dieser Welt und sind in die gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit der AfD in irgendeiner Weise eingebunden. Also, das liegt einfach nahe.

Sie hatten die Hoffnung geäußert, das Oberverwaltungsgericht greife zugunsten des ausgeschlossenen AfD-Kandidaten ein. Das hat es nicht getan. Warum hätte es das aus Ihrer Sicht tun sollen?
Weil Gründe für eine Beschränkung des passiven Wahlrechts in diesem Fall offenbar nicht vorliegen beziehungsweise nicht ausreichend geltend gemacht werden. Soweit ich diese 16 Seiten Stellungnahme des Verfassungsschutzes zu Paul kenne, geht es ja immer nur um Kontakte mit diesem ominösen Herrn Sellner und um irgendwelche alten Artikel in irgendwelchen Zeitschriften, die ich nicht kenne. Irgendetwas, das darüber hinausgeht, ist mir jedenfalls nicht bekannt. Wenn ich das richtig verfolgt habe, sagen die Verwaltungsgerichte auch nicht, der Wahlausschuss habe recht. Sondern sie sagen, es ist nichts offenkundig rechtsfehlerhaft. Das ist eine Einschätzung, die ich mir nicht zu eigen machen würde. Ich bin mal gespannt, wie die rechtliche Auseinandersetzung weitergeht. Also Raum für eine Verfassungsbeschwerde ist allemal da.

Sie warnen, das Ludwigshafener Beispiel dürfe keine Schule machen. Kandidaten müssten dann eine Art Unbedenklichkeitszeugnis vorweisen. Aber wünschen wir uns nicht genau das: Bewerber um öffentliche Ämter, die politisch integer und eben keine Verfassungsfeinde sind?
Das klingt schön, was Sie sagen. Aber wer soll darüber entscheiden dürfen, was integer ist? Und wer entscheidet, wer ein Verfassungsfeind ist? Die Rechtslage ist zunächst mal völlig klar. In der Demokratie darf jeder kandidieren, der die entsprechenden Voraussetzungen dafür mitbringt. Es darf jeder kandidieren, der sich nicht strafbar gemacht hat oder sonstige formale Voraussetzungen nicht erfüllt. Nirgendwo steht aber, dass jemand, der angeblich verfassungsfeindliche Positionen vertritt, nicht kandidieren darf. Sonst hätte es viele Kandidaturen von Personen und Parteien in den vergangenen Jahrzehnten gar nicht geben können. Mich treibt die Sorge um, dass man am Ende in gewisser Weise den Verfassungsschutz zur Autorität darüber macht, wer kandidieren darf und wer nicht. Das darf nicht sein. Etwas anderes ist, wenn die AfD verboten wäre, aber das ist sie ja nicht.

Die AfD ist bemüht, die Causa Paul als eine Art aus Mainz gesteuerte Verschwörung gegen ihren Kandidaten darzustellen. Ich bastele mal meine eigene Verschwörungstheorie: Die AfD hat diese Situation in Ludwigshafen gezielt herbeigeführt, um sich als Märtyrer präsentieren zu können. Was halten Sie von dieser These?
Verschwörungstheorien stimmen meistens nicht. Was nicht von der Hand zu weisen ist, ist der gewaltige politische Flurschaden, der durch ein solches Vorgehen angerichtet wird. Ich glaube, man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass die Legitimität dieser Wahl von einem erheblichen Teil der Wählerschaft bestritten werden wird. Wer immer da gewählt wird, er wird es ganz schwer haben danach. Ganz abgesehen von der Frage, dass wir auch nicht ausschließen können, dass diese Wahl wiederholt werden muss.

Stark verkürzt lautet Ihre Annahme, die anderen Parteien wollten sich vor politischem Wettbewerb mit der AfD drücken. Was spielt denn dabei die größere Rolle? Ist es die Angst vor dem Aufstieg dieser Partei oder ist es fehlendes Vertrauen ins eigene programmatische Angebot?
Ich will da nicht spekulieren, weil ich die handelnden Personen nicht persönlich kenne. Deswegen will ich auch keine Kaffeesatzleserei treiben, was die Motivlage anbelangt. Ich habe jetzt aus der Ferne den Eindruck, da hat man bestimmte Dinge nicht zu Ende gedacht. Ob das jetzt geplant war als Botschaft, wir spielen den Vorreiter in Ludwigshafen und zeigen mal, wie man mit diesen Leuten umgeht oder umgehen kann? Das ist für mich alles spekulativ. Mir bleibt es unverständlich, dass nur ein einziger in dem Ausschuss dagegen gestimmt hat. So viel weiß doch jeder kommunale Würdenträger, dass man da sehr vorsichtig sein muss bei der Zulassung.

Zur Person

Der in Melsungen geborene Hesse Hubert Kleinert (71) gehörte der ersten Bundestagsfraktion der Grünen an, als die neu gegründete Partei 1983 den Sprung ins Parlament geschafft hatte. Er gilt als Vertrauter Joschka Fischers. Der Politikwissenschaftler lehrt inzwischen an der Hessischen Hochschule für Öffentliches Management und Sicherheit.

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