Rheinland-Pfalz
Urteil gegen Gefängnisbeamte aufgehoben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gegen zwei Gefängnisbeamte wegen fahrlässiger Tötung aufgehoben. Die beiden hatten einem Häftling den offenen Vollzug in Diez bewilligt. Der Mann hatte bei einem Freigang auf der Flucht vor der Polizei einen tödlichen Autounfall verursacht.
Das Strafverfahren gegen die Beamten hatte zu großer Verunsicherung unter den Gefängnisbediensteten in Rheinland-Pfalz geführt. Die beiden nun rechtskräftig freigesprochenen Bediensteten hatten einen Häftling in den offenen Vollzug verlegt beziehungsweise Langzeitfreigänge gewährt. Der vielfach vorbestrafte Gefangene fuhr in dieser Zeit ohne Führerschein, flüchtete vor der Polizei und verursachte dabei einen tödlichen Unfall.
Verfahren mit negativen Folgen
Die Beamtin, die die Verlegung des Mannes in den offenen Vollzug im rheinland-pfälzischen Diez verfügt hatte, und der dortige Beamte, der die Freigänge veranlasste, waren anschließend erstinstanzlich vom Landgericht Limburg an der Lahn wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Verfahren hatte auch Folgen für die Justiz im Land. Das bestätigte am Dienstag der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP). Er sagte, in der Folge seien „Verlegungen in den offenen Vollzug signifikant zurückgegangen“. In offenen Vollzug der Anstalt Diez sind demnach mittlerweile weniger als die Hälfte der Plätze belegt.
Schon früh ohne Führerschein unterwegs
Jener Strafgefangene war bereits als Jugendlicher mehrfach wegen Fahrens ohne Führerschein bestraft worden. 2013 kam er schließlich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Widerstands gegen Polizeibeamte ins Gefängnis. Bei der Prüfung, ob er in den offenen Vollzug verlegt werden könnte, gab es verschiedene Bewertungen. Da der Mann aber eine abgeschlossene Berufsausbildung und gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hatte, außerdem verheiratet war und enge familiäre Beziehungen pflegte, verfügte die zuständige Abteilungsleiterin den offenen Vollzug in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Diez.
Häftling nicht kontrolliert
Der dort zuständige Kollege ergänzte den Wiedereingliederungsplan. Bis Ende 2014 hatte der Häftling an 89 Tagen unbegleiteten Langzeitausgang. Verstöße gegen das Verbot, Auto zu fahren, waren nicht bekannt – es fanden aber auch keine Kontrollen statt. Der Gefängnisbeamte hatte laut Behörden Kontakt zum Arbeitgeber des Häftlings, der ebenfalls keine Auffälligkeiten meldete. Allerdings wurde an der Pforte der JVA übersehen, dass sich am Schlüsselbund, den der Mann abgeben musste, auch ein Autoschlüssel befand.
Tödlicher Unfall bei Geisterfahrt
Am 28. Januar 2015 fuhr der Gefangene bei einem Ausgang mit einem Auto und gestohlenem Kennzeichen zu seiner Frau, geriet in eine Polizeikontrolle, flüchtete und fuhr schließlich auf einer vierspurigen Bundesstraße im hessischen Limburg bei Dunkelheit und Regen in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Dort kam es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Wagen, bei dem dessen 21-jährige Fahrerin starb. Der Gefangene wurde inzwischen rechtskräftig wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Freigang „kein Gnadenakt“
Der Zweite Strafsenat des BGH hob das Urteil gegen die Staatsbediensteten vom 7. Juni 2018 wegen fahrlässiger Tötung jetzt auf. Angesichts der guten Führung des Gefangenen seien die Lockerungen nicht pflichtwidrig gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Haftlockerungen seien „kein Gnadenakt, sondern Teil eines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Resozialisierung“. Ob die mangelnden Kontrollen pflichtwidrig waren, blieb offen. Dass der Häftling auf der Flucht vor der Polizei und bei der Geisterfahrt einen schlimmen Unfall verursachte, „war völlig atypisch und nicht vorhersehbar“, so der BGH-Vorsitzende Ulrich Franke.
Birgit Kannegießer vom Bund der Justizvollzugsbediensteten Hessen begrüßte das Urteil. Statistiken belegten den verantwortungsvollen Umgang der Verantwortlichen mit Ausgängen. Bei 480.000 Lockerungsmaßnahmen seien lediglich 26 schwere Missbräuche durch neue Straftaten gezählt worden.