Meinung
Sonderurlaube: Praxis bleibt zweifelhaft
Das war’s dann wohl mit dem Aufreger in diesem ansonsten unaufgeregten Wahlkampf vor der Landtagswahl am 22. März. In trockenstem Juristendeutsch hat die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller den Freien Wählern ihr Skandälchen weggenommen. Sie erläutert, warum es keine Untreue und damit nicht strafbar ist, wenn die Landesregierung Staatssekretäre beurlaubt, um sie auf – in der Regel lukrative – Spitzenposten in Landesgesellschaften wie Lotto oder der Universitätsmedizin Mainz zu schicken.
Praxis ist Rentnerinnen und Rentnern nicht zu vermitteln
Aber ist damit wirklich alles im Lot? Nein. Es ist Menschen, die von gesetzlicher Rente und vielleicht ein bisschen Riester leben, schwer zu vermitteln, warum die SPD-geführte Landesregierung handelt, wie sie handelt. Die Staatssekretäre verdienen in der Zeit ihrer Beurlaubung mehr als bisher in der Rolle des politischen Beamten (Grundgehalt mehr als 13.000 Euro monatlich). Statt in dieser Zeit selbst für das Alter vorzusorgen, steigt mit jedem Jahr die Höhe des Pensionsanspruchs, den sie auch als beurlaubter Staatssekretär haben. Das ist sehr komfortabel.
Auch SPD-Politiker spüren im Wahlkampf, dass das gar nicht gut ankommt an der Basis. In dem einen oder anderen Gespräch blitzt bereits jetzt durch, dass die SPD, wenn sie die Wahl erneut gewinnt, die Praxis ändern will. Und für alle Fälle gibt es noch den Landesrechnungshof, der schon 2022 intervenierte und der die Regierung gerne auch mehrfach an Fehlleistungen erinnert.