Mainz RHEINPFALZ Plus Artikel Somalischer Hass-Influencerin aus Mainz droht die Abschiebung

Immer wieder zeigt sich Naiima A. mit prominenten Figuren aus ihrer Heimat. Hier 2024 neben dem derzeitigen Präsidenten Somalila
Immer wieder zeigt sich Naiima A. mit prominenten Figuren aus ihrer Heimat. Hier 2024 neben dem derzeitigen Präsidenten Somalilands, Abdirahman Mohamed Abdullahi.

Eine somalische Influencerin aus Mainz ruft zum Mord an Landsleuten auf. Jetzt soll die Frau nach RHEINPFALZ-Recherchen abgeschoben werden. Aber nicht wegen ihrer Aussagen.

Der somalischen Influencerin Naiima A., besser bekannt als „Xidigta Jarmalka“, droht nach Informationen dieser Zeitung die Abschiebung aus Deutschland. Demnach hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschieden, den Flüchtlingsstatus der Frau zu widerrufen. Recherchen der RHEINPFALZ hatten zuvor aufgedeckt, dass die Frau öffentlich zum Mord an Landsleuten aufrief und in den vergangenen Jahren mehrfach in ihre Heimat reiste. Das BAMF äußerte sich nicht zu dem Fall. Man gebe grundsätzlich keine Informationen zu Einzelfällen heraus.

Die Stadt Mainz bestätigte jedoch auf Anfrage, dass das Verfahren wieder bei ihr liege. „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den Schutzstatus von Frau A. widerrufen“, schreibt ein Stadtsprecher auf Anfrage. Die Ausländerbehörde habe daraufhin das Verfahren zur Prüfung der Aufenthaltserlaubnis eingeleitet. Hierfür sei zunächst eine Anhörung vorgeschrieben. Und weiter: Frau A. könne innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids beim Verwaltungsgericht Trier Klage erheben. „Der Stadt Mainz ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, ob die Betroffene dies getan hat.“

Verliert die Influencerin nach ihrem Schutzstatus auch ihre Aufenthaltserlaubnis, muss sie Deutschland verlassen. Tut sie das ni
Verliert die Influencerin nach ihrem Schutzstatus auch ihre Aufenthaltserlaubnis, muss sie Deutschland verlassen. Tut sie das nicht, kann sie abgeschoben werden.

A. droht somit die Abschiebung aus Deutschland, wenn das Verwaltungsgericht in Trier die Entscheidung des BAMF nicht rückgängig macht. Denn ohne Schutzstatus würde vermutlich auch die Ausländerbehörde in Mainz ihr die Aufenthaltserlaubnis entziehen. Die Influencerin müsste Deutschland verlassen.

„Xidigta Jarmalka“ stammt ursprünglich aus Somaliland. Einer de facto unabhängigen Region mit eigener Verwaltung und eigenem Militär, die sich 1991 von Somalia abgespalten hat. In der somalischen Gemeinde gilt A. als Berühmtheit, die sich in den sozialen Medien eine beachtliche Anhängerschaft aufgebaut hat. Alleine auf Tiktok folgen der Frau über 250.000 Menschen. Seit 2017 lebt A. mit einem Flüchtlingsstatus in Rheinland-Pfalz, die längste Zeit davon in Mainz. In einem Interview aus dem Jahr 2023, das auf Youtube zu finden ist, äußerte sich die Frau zu ihren Fluchtgründen. Demnach habe ihr Mann sie verlassen und die Scheidung eingereicht. Nach einem Rechtsstreit habe sie sich entschlossen, das Land zu verlassen. In streng islamischen Gesellschaften wie Somaliland müssen sich geschiedene Frauen vor Verfolgung und Stigmatisierung fürchten. Eine Scheidung wird nicht selten als Bruch mit religiösen und sozialen Normen ausgelegt.

Mordaufrufe und verdeckte Reisen in die Heimat

In den Netzwerken tritt die Frau hauptsächlich als Lifestyle-Influencerin auf. In den vergangenen Jahren äußerte sie sich auch politisch und mischte sich zunehmend in Clan-Konflikte in Somaliland ein. Dort organisiert sich politische und gesellschaftliche Macht anhand komplexer Familienstrukturen. Das Land ist zersplittert in Clans, die um regionalen Einfluss ringen. Wie Recherchen der RHEINPFALZ belegen konnten, heizte A. die Konflikte von Deutschland aus immer wieder mit drastischen Aussagen und sogar Mordaufrufen an. 2023 forderte sie etwa ihre Zuschauer auf, Menschen eines verfeindeten Clans „abzuschlachten“ und Bilder von deren Leichen zu machen. Wegen dieser Aussagen ermittelt inzwischen das Kommissariat 21 für politisch motivierte Kriminalität im Mainzer Polizeipräsidium.

Ob diese Aussagen letztlich zum Entzug ihres Schutzstatus geführt haben, ist fraglich. Weder das BAMF noch die Stadt Mainz wollen sich bisher zu den Hintergründen äußern. Da das Ermittlungsverfahren wegen der Mordaufrufe noch nicht abgeschlossen ist, dürften aber andere Gründe die Behörden zu diesem Schritt bewegt haben.

Auch hierbei lieferten Recherchen der RHEINPFALZ wichtige Erkenntnisse für die Behörden. Denn auf dem Tiktok-Kanal von „Xidigta Jarmalka“ sind eine Reihe von Reisen nach Somaliland dokumentiert. Ebenfalls dokumentiert ist, dass A. ihre Reisen vor den deutschen Behörden verschleierte. Auf TikTok ist unter anderem zu sehen, wie A. auf dem äthiopischen Flughafen Jigjiga Garad Walal ankommt, der nur anderthalbstunden Autofahrt von der somalischen Grenze entfernt liegt und den laut Informationen dieser Zeitung immer wieder somalische Geflüchtete nutzen, um unerkannt in ihre Heimat einzureisen.

Beteiligung an tödlichen Protesten

A. pflegte zudem regelmäßige und enge Beziehungen zu ranghohen Politikern und Regierungsmitgliedern Somalilands, die sie ebenfalls in den sozialen Netzwerken dokumentierte. Auf Fotos ist sie unter anderem mit dem Außenminister sowie dem Präsidenten Somalilands zu sehen. Besonders pikant: Im Oktober reiste A. für einen längeren Zeitraum nach Somaliland. Anfang des Jahres kehrte die Frau unbehelligt wieder nach Deutschland zurück. Vor ihrer Rückreise nach Deutschland beteiligte sie sich mehrfach an gewaltsamen Protesten, zu denen sie aufrief. Mehrere Menschen wurden dabei vom Militär getötet. Von Sicherheitskräften Somalilands wurde sie deshalb mindestens einmal festgenommen, wie ein Dokument nahelegt, das der RHEINPFALZ vorliegt.

A.s ständige Reisen nach Somaliland und ihr politisches Engagement stehen im Widerspruch zu ihrem Flüchtlingsstatus und einer angeblichen Angst vor Verfolgung dort. Genügend Zweifel hatte auch das BAMF, weshalb es den Flüchtlingsstatus von A. widerrufen hat. Das Verwaltungsgericht Trier wird bei einer Klage der Frau prüfen, ob diese Entscheidung rechtens war.

x