Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Pro und Contra: Fallen Fasnachtsumzüge Sicherheitsauflagen zum Opfer?

Fröhliche Narren: So wie 2019 in Frankenthal wird es zumindest dieses Jahr nicht mehr sein.
Fröhliche Narren: So wie 2019 in Frankenthal wird es zumindest dieses Jahr nicht mehr sein.

In Rheinland-Pfalz werden immer mehr Fasnachtsumzüge abgesagt. Überall verweisen die Veranstalter auf das vor zwei Jahren geänderte Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Die Opposition spricht schon von „Regulierungswahn“. Braucht es für Volksfeste und Umzüge so strenge Regeln? Zwei RHEINPFALZ-Autoren haben sich mit dem Thema im Streitfall auseinandergesetzt.

Pro: Bedrohungen sind real – daher braucht es strenge Auflagen (von Maximilian Hempel)

Es ist eine traurige Wahrheit, aber wir müssen sie akzeptieren: In den vergangenen Jahren haben etwa in Berlin, Trier oder Volkmarsen Menschen mit Fahrzeugen immer wieder andere Menschen getötet und verletzt. Das Auto als Waffe ist eine reale Bedrohung, die man bei der Planung von Großveranstaltung berücksichtigen muss. Dieser Gefahrenlage, aber auch vielen anderen Szenarien – darunter Unwetter, Massenpaniken oder Stromausfälle – trägt das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) in Rheinland-Pfalz Rechnung. Es definiert nun klar, dass etwa Volksfeste oder Umzüge ab 15.000 Besuchern Großveranstaltung sind. Für sie sind umfassende Sicherheitskonzepte zwingend vorgeschrieben. Darüber hinaus können Ordnungsbehörden auch bereits bei weniger Besuchern ein Sicherheitskonzept verlangen, sofern die äußeren Umstände es erfordern. Die Regeln sind im übrigen nicht neu – nur, für wen sie nun zusätzlich gelten.

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

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Sicherheit der Menschen an erster Stelle

Viele Fasnachtsvereine fallen mit ihren Umzügen unter diese neue Regelung und sagen nun ihre Veranstaltung ab. Das ist unbestritten bitter. Die Fasnacht ist Brauchtum unserer Region und zigtausende Menschen feiern an diesen Tagen ausgelassen in der Pfalz. Doch genau deshalb sollte der Schutz dieser Menschen an erster Stelle stehen. Niemand möchte sich doch sagen lassen, er habe zu wenig für die Sicherheit der Anwesenden getan.

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Und noch etwas: Das vom POG vorgeschriebene Sicherheitskonzept macht Verantwortliche bei Unglücken auch haftbar. Wer es plant und letztlich unterschreibt, ist rechtlich für die Sicherheit der Besucher verantwortlich. Das ist eine Lehre aus der verheerenden Love-Parade-Katastrophe in Duisburg, bei der viele Menschen starben und noch Jahre später keine Verantwortlichen juristisch haftbar gemacht werden konnten.

Angst vor endgültigem Aus ist unbegründet

Die Angst vor einem endgültigen Ende der Fasnachtsumzüge ist hingegen unbegründet. Ja, Sicherheitskonzepte für solche Großveranstaltungen sind kompliziert und teuer. Und auch die Ausstattung zum Schutz, wie etwa mobile Barrieren, kosten viel Geld. Ist ein Sicherheitskonzept aber einmal erstellt, kann es in angepasster Form immer wieder angewendet werden. Wer Barrieren anschafft, braucht sie in den kommenden Jahren nicht mehr teuer zu mieten. Hierbei sind vor allem die Kommunen gefordert. Sie können Vereine bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten unterstützen und die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellen. Beides sind Investitionen, die über viele Jahre hinweg Bestand haben. Bürger und Vereine werden es im Gegenzug danken.

Contra: Angemessene, aber keine überzogenen Sicherheitsauflagen (von Fabian Koser)

Hier geht Vereinskultur kaputt. Nun haben auch die Narren in Frankenthal ihren Fasnachtsumzug für dieses Jahr abgesagt. Schuld seien die wegen des Polizei- und Ordnungsschutzgesetzes gestiegenen Sicherheitsanforderungen, Großveranstaltungen im öffentlichen Raum abzusichern, so die Begründung.

Deren Umsetzung ist für die Vereine und ihre ehrenamtlichen Mitglieder nicht stemmbar. Die Auflagen führen dazu, dass Veranstaltungen von Vereinen entweder ausfallen oder die Veranstalter wegen der hohen Kosten Eintritt verlangen müssen – so lief es bei den Weinkerwen in der Pfalz im Sommer.

Das Land muss im Zweifel in die Bresche springen

Das Land Rheinland-Pfalz als Gesetzgeber ist hier in der Pflicht, gerade die Sicherheitsauflagen für Vereine angemessen zu gestalten. Denn die wenigsten Vereine und auch nicht alle Kommunen haben die Mittel, mehrere Tausend Euro für die Umsetzung eines Sicherheitskonzepts auszugeben. Sollte eine Analyse dazu führen, dass im Einzelfall eine derart kostenintensive Absicherung einer Veranstaltung notwendig ist, muss das Land im Zweifelsfall in die Bresche springen. Denn auch wenn vielleicht nicht alle Fasnachtsveranstaltungen ausfallen, werden es weniger. Ein Verlust für die Pfälzer Fasnachtskultur.

Während gemeinnützige Vereine gerade bei den Kosten für die Sicherheit ins offene Messer laufen, scheinen diese Probleme bei Fußballspielen nicht zu existieren. Alle zwei Wochen beispielsweise marschieren Tausende FCK-Fans auf einmal durch die Innenstadt von Kaiserslautern hoch auf den Betzenberg. Dass die großen Fußballvereine, die übrigens kommerzielle Organisationen sind, bei Hochrisikospielen zur Kasse gebeten werden sollen, steht schon länger zur Debatte.

Der Vergleich mit Fan-Märschen im Profi-Fußball

Bei normalen Spielen, wenn die Roten Teufel nicht gerade gegen den SV Waldhof Mannheim oder den Karlsruher SC kicken, ist dies kein Thema. Hier trägt das Land selbstverständlich die Kosten dafür, dass der Weg der Fans abgesichert und der Verkehr geregelt wird – also während sich Menschenmassen wegen einer öffentlichen Veranstaltung im öffentlichen Raum bewegen.

Die Sicherheit der Teilnehmer ist wichtig, nur muss der Gesetzgeber hier maßvoll bleiben und die Vereine bestmöglich dabei unterstützen, die Auflagen umzusetzen. Denn wenn es beim Fan-Marsch für ein Bundesligaspiel möglich ist, geht dies auch beim Fasnachtsumzug. Nicht zuletzt stärken solche Veranstaltungen das Ehrenamt, wenn Vereine ihre Arbeit präsentieren können und dadurch neue Mitglieder gewinnen.

umzug26
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