Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Postengeschacher oder Bestenauslese? Wenn der Rechnungshof die Ministerien prüft

Unterlegene Bewerber um eine Beförderungsstelle können sich mit einer Konkurrentenklage vor Gericht wehren.
Unterlegene Bewerber um eine Beförderungsstelle können sich mit einer Konkurrentenklage vor Gericht wehren.

Nach Kritik an der Einstellungs- und Beförderungspraxis in rheinland-pfälzischen Ministerien wird es hektisch im Mainzer Regierungsviertel.

Wenige Tage vor der Bundestagswahl bricht im sonst behaglichen Mainzer Regierungsviertel eine gewisse Unruhe aus. Getrennt laden die Staatssekretäre Denis Alt (SPD) aus dem Sozialministerium und Janosch Littig (Grüne) aus dem Integrationsministerium Journalisten kurzfristig zu Hintergrundgesprächen ein – mal in ganz kleiner, mal in größerer Runde. Das ist ein sicheres Zeichen, dass etwas im Argen liegt oder zumindest liegen könnte.

Was war passiert? In seinem am Dienstag vorgestellten Jahresgutachten 2025 hat der Landesrechnungshof die Praxis von Stellenbesetzungen und Beförderungen in zwei Ministerien gerügt: im Sozialministerium, das bis Sommer 2024 von Alexander Schweitzer (SPD), dem amtierenden Ministerpräsidenten, geführt wurde und im Integrationsministerium von Vizeministerpräsidentin Katharina Binz (Grüne).

CDU erinnert an Affäre von 2020

Sofort trat die CDU-Opposition auf den Plan. Aus dem fernen Berlin meldete sich als erstes Landesgeneralsekretär Johannes Steiniger. „Für SPD-Ministerpräsident Schweitzer ist die Landesregierung offensichtlich ein Selbstbedienungsladen, in dem nicht Leistung zählt, sondern Beziehungen“, giftete er. In Mainz zitierte Landes- und Fraktionschef Gordon Schnieder die zentralen Begriffe aus der Beförderungsaffäre im Umweltministerium aus dem Jahr 2020.

„Gutsherrenart“, „Günstlingswirtschaft“ und „Ämterpatronage“ attestierte damals das Oberverwaltungsgericht dem Haus und entschied eine Konkurrentenklage zugunsten der Klägerin. Eine interne Prüfung im Ministerium ergab später, dass in 160 Fällen über Jahre hinweg Leute ohne vorschriftsmäßige Beurteilungen befördert worden sind. Am Ende gerieten Höfken und ihr Staatssekretär Thomas Griese (Grüne) so unter Druck, dass sie zurücktreten mussten.

Entscheidungen nicht nachvollziehbar

Der Bericht des Rechnungshofs kommt mit nüchternen Worten aus, verwendet für beide Fälle etliche identische Textbausteine – die übrigens ein Jahr zuvor schon über das Innenministerium zu lesen waren. Deutlich sind die Hinweise dennoch. So seien im Sozialministerium zu Vorstellungsgesprächen Bewerber eingeladen worden, denen die zwingend notwendigen Voraussetzungen für eine Stelle fehlten. Die Angabe, ob diese eingestellt worden sind, fehlt im Bericht. In beiden Häusern seien Auswahlentscheidungen „überwiegend nicht nachvollziehbar“ gewesen, weil die Dokumentation fehlte. Eine weitere Kritik: Tarifbeschäftigte seien in einen höheren Tarif gruppiert worden, obwohl die Wertigkeit ihrer Arbeit nicht höher als zuvor gewesen sei.

An dieser Stelle geht es tief ins Eingemachte des öffentlichen Dienstes. Beamte dürfen wegen höherer Leistung zwar befördert werden, Tarifbeschäftigte werden aber nur höhergruppiert, wenn sie einer höherwertigen Beschäftigung nachgehen. Die Verlockung, diesen Punkt arbeitsethisch zu vertiefen, ist groß, würde an dieser Stelle aber zu weit führen.

Gegen den Eindruck des Mauschelns

Doch warum nun haben die Staatssekretäre Alt und Littig einen so dringenden Gesprächsbedarf? Sie wollen dem Eindruck entgegenwirken, in den Ministerien sei gemauschelt worden statt Bestenauslese vorzunehmen nach Leistung, Eignung und Befähigung.

Für Mauscheleien liegen keine Beweise vor. Konkurrentenklagen gibt es aktuell keine, der Rechnungshof ist bei seiner Prüfung der Jahre 2018 bis 2023 auf vier frühere Fälle im Integrationsministerium gestoßen, heißt es auf Anfrage.

Thüringen mit Sonderprüfbericht

Einhellig wird in beiden Häusern auf die neuen Regeln der Landesregierung verwiesen, die bald umgesetzt werden – mit Leitfäden für Bewerbungsgespräche, regelmäßigen Beurteilungen und Stellenbeschreibungen.

Ob gute Beziehungen, wie die CDU vermutet, oder das Parteibuch eine Rolle spielten, hat der Rechnungshof nicht untersucht. Anders sein Pendant in Thüringen. Dort erschien 2023 ein Sonderbericht, in dem dieser Satz steht: „Für viele Einstellungsentscheidungen waren offensichtlich lediglich die politischen Ansichten der Bewerber entscheidend, wie sich aus den geprüften Unterlagen ergab.“

Sozialstaatssekretär Denis Alt
Sozialstaatssekretär Denis Alt
Janosch Littig (Grüne), Staatssekretär im Integrationsministerium.
Janosch Littig (Grüne), Staatssekretär im Integrationsministerium.
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