Rheinland-Pfalz
Parken, wo andere nicht dürfen: Extrawurst für Pirmasenser Personalrat
Die Suche nach einem Parkplatz ist für Autofahrer oft eine nervige und zeitraubende Angelegenheit. Wer falsch parkt, muss mit Strafen rechnen. Ein Personalrat der Pirmasenser Stadtverwaltung darf sich hingegen auf Privilegien berufen – und dort parken, wo es für andere tabu ist.
Mal eben kurz anhalten, beim Bäcker ein paar Brötchen kaufen und weiter fahren. Wenn da nur nicht das leidige Problem mit den Parkplätzen wäre. Jeder Autofahrer kann davon wohl ein Lied singen: Entweder gibt es gerade keine Möglichkeiten, den Pkw abzustellen, oder die Plätze kosten Geld oder weit und breit herrscht Halteverbot. Um solche Ärgernisse des Alltags braucht sich Klaus-Dieter Haag keine Gedanken zu machen. Das Mitglied des Personalrates der Pirmasenser Stadtverwaltung hat eine Ausnahmegenehmigung, die es ihm erlaubt, im Stadtgebiet halbseitig und ganzseitig auf dem Bürgersteig zu parken. Außerdem darf er mit seinen schwarzen Hyundai Tucson getrost die rot-blauen Halteverbotsschilder ignorieren und muss weder einen Parkschein am Automaten ziehen noch eine Parkscheibe in sein Auto legen.
Sonderrechte schwarz auf weiß
Das alles ist kein Geheimnis. Für jedermann sichtbar liegt ein Dokument auf dem Armaturenbrett der großen Karosse, die regelmäßig auf Plätzen im Umfeld des Rathauses steht, die für Normalbürger tabu sind. Schwarz auf weiß sind in dem Schreiben die Sonderrechte geschildert, die Haag für sich beanspruchen darf. Die Stadtverwaltung rechtfertigt die erst kürzlich um ein Jahr verlängerte Ausnahmegenehmigung damit, dass Haag als Personalratsmitglied unter anderem Baustellen im Stadtgebiet aufsuche und dort beispielsweise schaue, ob der Arbeitsschutz bei den Mitarbeitern eingehalten werde. Weil die Arbeitskolonnen im gesamten Stadtgebiet unterwegs seien, habe er die besagte Ausnahmegenehmigung beantragt und erhalten. Gültig ist sie nur während der im Schreiben nicht näher definierten Dienstzeit. Haag genießt das Privileg des freien Parkens seit 2016, damals hatte er als Mitglied des Personalrates zusätzliche Aufgaben übernommen. Mittlerweile ist er dafür freigestellt. Sein Auto sei „seit Jahren“ zur dienstlichen Mitbenutzung zugelassen, erklärt die Pirmasenser Verwaltung.
18 Ausnahmegenehmigungen
Wie die Behörde weiter informiert, gibt es insgesamt 18 solcher Ausnahmegenehmigungen für Beschäftigte der Stadtverwaltung. Übrigens: Die Personalratsvorsitzende und die Mitglieder des Stadtvorstandes haben keine. Weder in der Nachbarstadt Zweibrücken noch in den beiden Großstädten Kaiserslautern und Ludwigshafen existieren vergleichbare Ausnahmegenehmigungen, wie die dortigen Pressestellen mitteilen. In Speyer gibt es Ausnahmegenehmigungen lediglich für städtische Dienstfahrzeuge. Diese werden laut einer Sprecherin überwiegend von Mitarbeitern der Hoch- und Tiefbauabteilung sowie der Stadtwerke und dem Entsorgungs- oder Verkehrsbetrieb genutzt. Die Ausnahmegenehmigung erlaube ein Abstellen der Fahrzeuge im Parkverbot, auf Bewohnerparkflächen oder in kostenpflichtigem Parkraum, ohne einen Parkschein lösen zu müssen. Ein Parken/Halten im absoluten Halteverbot sei in Speyer jedoch nicht erlaubt. In Frankenthal gibt es ebenfalls Ausnahmeregelungen, rund ein halbes Dutzend für Straßenkontrolleure und den Wirtschaftsbetrieb.
Kurze Wege und keine Parkplatzsuche
Die 18 Verwaltungsmitarbeiter, die in Pirmasens über eine Ausnahmegenehmigung verfügen, sind laut der Behörde überwiegend in den Bereichen Hoch- und Tiefbau sowie beim Wirtschafts- und Servicebetrieb tätig. Den Bediensteten solle so bei ihrer täglichen Arbeit erspart werden, „längere Zeit einen Parkplatz zu suchen und zur Einsatzstelle weitere Wege in Kauf zu nehmen“, erklärt die Pirmasenser Stadtverwaltung auf Anfrage. Die Entscheidung, wer eine Ausnahmegenehmigung erhält, trifft die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Pirmasens. Zuständiger Dezernent ist der designierte Oberbürgermeister Markus Zwick (CDU).