Rheinland-Pfalz Kommentar: Bürger verhöhnt

Die Stadt Pirmasens interpretiert die Straßenverkehrsordnung nach Gutdünken. Das ist schwer nachvollziehbar.
Wer weiß schon, ob das Personalratsmitglied seinen Wagen privat oder dienstlich im Parkverbot abgestellt hat? Das lässt sich im Zweifelsfall kaum eindeutig klären. Was passiert eigentlich, wenn der große schwarze Hyundai im Parkverbot steht und Rettungskräfte behindert? Die Verantwortlichen vertrauen offenbar darauf, dass dieser Ernstfall niemals eintreten wird. Das erscheint fahrlässig. Es mag sein, dass es rechtlich zulässig ist, solche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Aber diese Entscheidung ist nicht von großer Klugheit geprägt. Sie nährt das Vorurteil, dass sich bestimmte Mitarbeiter einer Behörde alles erlauben können. Es gibt nachvollziehbare Gründe, warum etwa Mitarbeiter des Bauamtes in Notfällen nicht erst lange nach einem Parkplatz suchen können. Gegen solche Ausnahmegenehmigungen ist nichts einzuwenden. Aber warum ist es einem freigestellten Personalrat nicht zumutbar, einen Parkplatz zu suchen oder eine Parkscheibe ins Auto zu legen? Es gibt keine Antwort, die eine so umfassende Ausnahmegenehmigung rechtfertigt, wie sie die Stadt Pirmasens ausgestellt hat. Dieses Dokument ist ein Blankoschein zum behördlich genehmigten Falschparken – ein Hohn für alle Bürger, die sich bei der Parkplatzsuche an Recht und Ordnung halten.
