Rheinland-Pfalz Landtag: AfD-Stimmen sollen nicht für U-Ausschuss reichen
Künftig soll mindestens ein Viertel der Abgeordneten des Landtags notwendig sein, um einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Das kündigten die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen am Mittwoch in Mainz an. Aktuell genügt ein Fünftel der Parlamentarier, das sind derzeit 21 von 101 Abgeordneten. Eine entsprechende Änderung der Landesverfassung wollen die Fraktionen noch in dieser Legislaturperiode verabschieden.
18. Mai konstituiert sich der neue Landtag
Nach einem ungeschriebenen Gesetz endet diese am 18. Mai, dem Verfassungstag. Dann wird sich der im März neu gewählte Landtag konstituieren und den Ministerpräsidenten wählen, voraussichtlich Gordon Schnieder (CDU), der dann eine schwarz-rote Landesregierung anführt, sofern die laufenden Koalitionsverhandlungen erfolgreich sein werden.
Hintergrund der angestrebten Änderung des Artikels 91 der Landesverfassung ist das Erstarken der AfD. Die zuletzt mit sechs Abgeordneten vertretene Fraktion wird im nächsten Landtag 24 der dann 105 Abgeordneten stellen und könnte nach geltendem Recht aus eigener Kraft Untersuchungsausschüsse einberufen. U-Ausschüsse sind das schärfste Schwert des Parlaments, sie sind als Minderheitenrecht angelegt.
Funktionsfähigkeit des Landtags in Gefahr
Nach Auffassung von CDU, SPD und Grünen besteht die Gefahr, dass dieses Minderheitenrecht missbraucht werden könnte und die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Landtags damit gefährdet wäre. Das könnte dann der Fall sein, wenn die Opposition übermäßig viele U-Ausschüsse erzwingen und damit Kräfte binden würde. „Untersuchungsausschüsse dürfen niemals zum Spielball werden oder bewusst mit dem Ziel missbraucht werden, Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Landtags und der Landesregierung zu schwächen“, teilten Marcus Klein (CDU), Michael Hüttner (SPD) und Carl-Bernhard von Heusinger (Grüne) mit – ohne die AfD zu nennen. Nach der angestrebten Verfassungsänderung wären 27 Stimmen für die Einsetzung eines U-Ausschusses nötig. Neben CDU und SPD sind im nächsten Landtag nur noch AfD und Grüne vertreten.
Die FDP wird die Abstimmung über die Verfassungsänderung innerhalb der Fraktion freigeben, sagte ein Sprecher. Sie ist selbst nicht mehr betroffen. Der Spitzenkandidat der ebenfalls aus dem Landtag geflogenen Freien Wähler, Joachim Streit, kritisierte auf Facebook die geplante Verfassungsänderung. Die AfD reagierte zunächst nicht.