Rheinland-Pfalz
Krankenhäuser in der Pfalz – wer bei welchen Fällen operieren und behandeln darf
Das Wort allein klingt schon nach Bürokratie und erst einmal nicht nach medizinischer Versorgung, die Patienten und ihre Bedürfnisse im Blick hat: Mindestmengenregelung. Hinter dem sperrigen Begriff steckt allerdings ein Verfahren, das genau dieses Ziel erreichen soll: eine optimale Behandlung durch höhere Spezialisierung. Stark verkürzt läuft das Ganze so: Erst wenn eine Klinik eine festgelegte Anzahl von Eingriffen pro Jahr tatsächlich leistet, bekommt sie von den Krankenkassen Geld dafür – Notfälle natürlich ausgenommen. Die AOK Rheinland-Pfalz würdigt die Untergrenzen für bestimmte Leistungen folgerichtig als „wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der stationären Versorgung“.
Für 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss, wo Ärzte, Krankenkassen, Kliniken und Patientenvertreter über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entscheiden, neun „planbare Leistungen“ festgelegt, für die Mindestmengen gelten. Dazu zählen neben Leber-, Nieren- und Stammzelltransplantationen auch Operationen an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse, die chirurgische Behandlung von Lungen- und Brustkrebs, das Einsetzen von künstlichen Kniegelenken und die Betreuung von besonders kritischen Frühgeburten.
Zwei Häuser betroffen
Die AOK betont im Zusammenhang mit ihrer vergangene Woche für Rheinland-Pfalz und das Saarland veröffentlichten Transparenzkarte vor allem aus ihrer Sicht positive Effekte der Mindestmengen, die vor allem für die Behandlung von Brust- und Lungenkrebs 2025 noch einmal strenger gefasst worden sind. „Grundsätzlich ist die Zentrierung auf weniger, dafür im Sinne einer qualitativ hochwertigen Krebsversorgung, spezialisierte Krankenhausstandorte mit höheren Fallzahlen eine gute Nachricht (...). Mehr Routine und Erfahrung der OP-Teams bieten hier schlicht und einfach mehr Qualität“, zitiert die Kasse ihre Vorstandsvorsitzende Martina Niemeyer. Die konkrete Folge: Weniger Kliniken im Land können die Operationen abrechnen. Bei Brustkrebs sinkt deren Anzahl von 23 auf 20. Zwei der drei betroffenen Häuser kommen in diesem Fall aus der Pfalz: die Asklepios Südpfalzkliniken Kandel und die Stadtklinik Frankenthal.
Geht es nach der AOK, dann soll das Instrument der Mindestmengen in künftigen Jahren sogar noch intensiver genutzt werden. So fordert die für Rheinland-Pfalz und Saarland zuständige Niemeyer: „Wichtig ist, dass die Mindestmengen schrittweise angehoben und zugleich neue für weitere Operationen eingeführt werden.“ Der Konzentrationsprozess für komplexe Leistungen führe zu höherer Patientensicherheit. Insgesamt sieht sie Deutschland im europaweiten Vergleich noch deutlich im Hintertreffen.
Grundsätzlich überzeugt
Konzentration bedeutet aber im Zweifelsfall auch längere Wege. Bei der Versorgung der sogenannten Frühchen – also Babys, die mit weniger als 1250 Gramm Gewicht auf die Welt gekommen sind – gibt es in der Pfalz theoretisch nur drei Standorte: das St. Marienkrankenhaus Ludwigshafen, das Westpfalz-Klinikum in Kaiserslautern und das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer. Gerade bei diesem heiß diskutierten Thema sind nach Auskunft des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums auch Ausnahmen möglich.
Das von Clemens Hoch (SPD) geführte Haus lässt insofern auf Anfrage eine gewisse Skepsis durchblicken: „Mindestmengen in zu vielen Bereichen oder zu hohe Mindestmengen können zur Folge haben, dass bestimmte Leistungen nur noch zentral angeboten werden können.“ Insofern müsse man „den Gestaltungsspielraum kleinerer Krankenhäuser und auch die Erreichbarkeiten bei der Festlegung von Mindestmengen im Blick behalten“, betont ein Sprecher.
Grundsätzlich ist man in Mainz überzeugt: „Bei vielen häufiger durchgeführten Behandlungen ist mit einer höheren Fallzahl tatsächlich eine Qualitätsverbesserung verbunden.“ Als Beispiele dafür nennt das Ministerium Knieprothesen und die anspruchsvolle Operation an der Bauchspeicheldrüse. Eine weitere Verschärfung und Ausweitung der Vorschriften, wie im Zuge der bundesweiten Krankenhausreform beabsichtigt, beurteilt das Ministerium skeptisch. Es könne passieren, dass Leistungen generell nur erbracht werden dürfen, wenn eine gewisse Fallzahl überschritten werde.
