Kommentar RHEINPFALZ Plus Artikel Kleinere Krankenhäuser haben ihre Berechtigung: Denn auch Nähe ist Qualität

Wenn es schnell gehen muss: Intensivpatientin im Krankenhaus.
Wenn es schnell gehen muss: Intensivpatientin im Krankenhaus.

Ob Mindestmengen tatsächlich medizinische Qualität verbessern, darüber lässt sich streiten. Es gibt einige Negativeffekte der Regelung.

Die Argumentation ist logisch: Wer eine bestimmte medizinische Behandlung, einen bestimmten Eingriff immer wieder macht, der kann das mit wachsender Routine besser als andere, die gewisse Handgriffe seltener erledigen. Wiederholendes Training, dazu gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse, verbessert ja auch sportliche Leistung. Darauf basiert die Mindestmengenregelung. Dass die Krankenkassen sie gut finden, ist kein Wunder. Neben dem erhofften Qualitätsplus spart das Ganze natürlich auch Kosten, weil nicht in zig Kliniken ähnliche Infrastruktur oder ähnliches Fachpersonal vorgehalten werden muss. Am Ende des Tages sind Mindestmengen aber auch ein Mittel, um kleineren Krankenhäusern das Überleben noch schwerer zu machen als es schon ist. Von hoch spezialisierter Transplantationsmedizin, die in Rheinland-Pfalz nur an der Uniklinik Mainz möglich ist, einmal abgesehen: Kurze Wege sind für Schwerkranke und ihre Angehörigen auch ein Qualitätsmerkmal.

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