Kindesmissbrauch
Fall Edenkoben: Sexualstraftäter soll in Sicherungsverwahrung
Drei Monate nach der Entführung und dem sexuellen Missbrauch einer zehnjährigen Schülerin des Gymnasiums Edenkoben im Kreis Südliche Weinstraße erhebt die Staatsanwaltschaft Landau Anklage. Angeschuldigt ist ein 62-jähriger Mann aus Neustadt, der bereits mehrere Haftstrafen abgesessen hat, darunter auch Sexualstraftaten gegen Kinder. Zuletzt war er am 14. Juli 2023 aus der Haft entlassen worden. In Neustadt hatte sein erneutes Auftauchen im Sommer Verunsicherung ausgelöst, aber auch zu einem Übergriff auf den Mann geführt. Seit der Tat in Edenkoben sitzt er erneut in Untersuchungshaft.
In seiner Vernehmung habe er bisher lediglich eingeräumt, sich des Mädchens an jenem Morgen des 11. Septembers bemächtigt zu haben. Das teilte die Leitende Oberstaatsanwältin von Landau, Angelika Möhlig, am Montag mit.
Absicht, Kind in seiner Gewalt zu bringen
Was die Behörde ihm konkret zur Last legt: Er soll an dem Tag, es war ein Montag, um 7.40 Uhr mit seinem Auto an einem Feldweg in der Nähe des Schulzentrums Edenkoben gehalten haben. Der Weg werde regelmäßig von Schulkindern genutzt. Bereits zu diesem Zeitpunkt habe er die Absicht gehabt, ein Kind in seine Gewalt zu bringen. Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Als die Zehnjährige alleine an seinem Auto vorbeilief, soll er das Mädchen gepackt und in sein Auto gedrückt haben. Das Kind sei ihm bis dahin völlig unbekannt gewesen. Es habe sich zur Wehr gesetzt, aber ohne Erfolg. Nach Darstellung der Ermittler ist der Mann mit dem Kind in ein bereits vorher erkundetes, leerstehendes Gebäude im Kreis Bad Dürkheim gefahren. Dort soll er sich an dem Kind sexuell vergangen haben.
Von früheren Angaben ist bekannt, dass die Schule sehr schnell nach Unterrichtsbeginn das Fehlen des Kindes gemeldet hat. Die Eltern informierten die Polizei, die zügig die Suche einleitete und bereits unterwegs war, als der Mann gegen 9.40 Uhr, also zwei Stunden nach der Entführung, mit dem Kind wieder Richtung Schulzentrum fuhr. Als der Mann die Verfolgung bemerkte, versuchte er laut Ankläger mit Höchstgeschwindigkeit zu fliehen. Die Ermittler bescheinigen ihm eine rücksichtslose Fahrweise. Damit habe er das Mädchen im Auto gefährdet. Eine Straßensperre habe er auf dem Gehweg umfahren, ein Auto gerammt und dabei dessen Fahrerin verletzt, auch ein Fahrradfahrer habe Verletzungen erlitten. Seine Flucht führte den Mann den Angaben nach über Kirrweiler, Venningen und Großfischlingen im Kreis Südliche Weinstraße auf die A65. Auf der B9 sei er kurz nach der Ausfahrt Kandel-Süd gestoppt und festgenommen worden.
Haftbefehl war auf dem Postweg unterwegs
Der Fall des Sexualstraftäters von Neustadt, dem nun auch die Tat in Edenkoben zur Last gelegt wird, hatte nicht zuletzt deshalb bundesweites Echo ausgelöst, weil bereits vor der Tat ein Haftbefehl gegen den Mann auf dem Postweg unterwegs war. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal sah damals ausreichend Anhaltspunkte, um den Mann erneut festzunehmen. Er soll sich über eine Reihe von Auflagen, die gerichtlich gegen ihn verhängt waren, hinweggesetzt haben. Im einzelnen listet die Staatsanwaltschaft Landau, bei der die Verfahren zusammenlaufen, sieben Verstöße gegen Weisungen auf – in den knapp drei Monaten, die der Mann auf freiem Fuß war. Er sollte sich bei einer therapeutischen Einrichtung vorstellen, was er aber nicht getan habe. Außerdem soll er sich ein internetfähiges Handy besorgt haben, was ihm nicht erlaubt war. In drei Fällen soll er aktiv Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen haben, obwohl ihm dies ausdrücklich untersagt war. Ebenso soll er in zwei Fällen auf dem Schulgelände des Schulzentrums Edenkoben aufgefallen sein, als er Schülerinnen und Schüler beobachtete. Auch das war ihm verboten.
Früheres Gericht hat Sicherungsverwahrung abgelehnt
Die Staatsanwaltschaft Landau hat ein Sachverständigengutachten eingeholt und geht davon aus, dass der Mann wegen „eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist“. Neben der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe strebt die Staatsanwaltschaft Landau an, dass die Unterbringung des Angeschuldigten in der Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Damit käme er nach Ende der Haftstrafe nicht auf freien Fuß. Über die Anklage wird die Jugendschutzkammer des Landgerichts Landau entscheiden. Die Sicherungsverwahrung war bereits in einem früheren Verfahren beantragt, aber vom Gericht abgelehnt worden.
Was ist über das Opfer bekannt? Die Fünftklässlerin war bereits wenige Tage nach dem Vorfall zur Schule zurückgekehrt. Das Mädchen sei auf einem guten Weg, teilt das Gymnasium Edenkoben auf Anfrage mit.