Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Fall Edenkoben: An der Schmerzgrenze

Andreas Sarter, Polizeivizepräsident Polizeipräsidium Rheinpfalz, informierte über den Fall.
Andreas Sarter, Polizeivizepräsident Polizeipräsidium Rheinpfalz, informierte über den Fall.

Im Fall des in Edenkoben entführten und sexuell missbrauchten Kindes kochen die Emotionen hoch. Doch darf der demokratische Rechtsstaat deshalb nicht in Zweifel gestellt werden.

Ein Kind wird auf dem Schulweg entführt und sexuell missbraucht. Das Leid des Opfers und seiner Familie, es ist kaum vorstellbar. Die Tat lässt an Gesellschaft und Rechtsstaat zweifeln, viele sogar verzweifeln, weil sie aus ihrer Sicht hätte verhindert werden können. Wie konnte es soweit kommen, obwohl der mutmaßliche Täter, ein 61-Jähriger aus Neustadt, viele Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht hat? Nicht nur, aber eben auch wegen Sexualstraftaten. Noch dazu, wo er als unbelehrbar galt, was die regelmäßigen Verstöße gegen Bewährungsauflagen nach der Haft zeigten. Wurde zu wenig getan, um die Wehrlosesten in unserer Gesellschaft zu schützen?

Dass in diesem Fall die Emotionen hochkochen, liegt auf der Hand. Härtere Strafen sind schnell gefordert, das Misstrauen gegenüber Justiz und Polizei, die Fehler gemacht haben könnten, ist allgegenwärtig. Nicht umsonst haben sowohl die Staatsanwaltschaften Frankenthal und Landau als auch das Polizeipräsidium Rheinpfalz minutiös dargelegt, was vor der Haftentlassung des Neustadters Mitte Juli und der Entführung am 11. September innerhalb des rechtlich Möglichen geschah, um das Risiko zu minimieren. Zudem hat die Staatsanwaltschaft versucht, den Mann schnell wieder hinter Gitter zu bringen – wegen allgemeiner Verstöße gegen Auflagen, nicht etwa, weil es Hinweise auf eine Sexualstraftat gegeben hätte. Dass all diese Bemühungen dann von der Kindesentführung am 11. September eingeholt wurden, ist tragisch.

Gerichte sind unabhängig

Großes Leid wären dem Opfer und seiner Familie, viel Arbeit Justiz und Polizei erspart geblieben, hätte das Landgericht Frankenthal Sicherungsverwahrung angeordnet, als der Neustadter zuletzt vor Gericht stand. Manchem treibt es die Zornesröte ins Gesicht, dass dies nicht geschah. Aber: Das Landgericht war davon überzeugt, dass es keine rechtliche Handhabe dafür hatte, den Mann lebenslang wegzusperren. Jeder Bürger, auch der Neustadter, muss sich in unserem Rechtsstaat darauf verlassen können, dass Gerichte unabhängig sind und so entscheiden, wie sie es nach dem Gesetz für richtig halten. Weder das Leid der Opfer noch der Zorn der Bürger dürfen ihnen vorschreiben, wie sie urteilen sollen.

Etwas ganz anderes ist, dass unsere Gesetze auch auf politischen Vorgaben beruhen. Das wurde im Fall Edenkoben beim Thema Fußfessel deutlich. Eine solche musste der 61-Jährige nach der Haft tragen. Weil er sich weigerte und in Rheinland-Pfalz eine Fußfessel nicht unter Zwang angelegt werden darf, klappte es damit nicht. Noch 2017, als SPD, Grüne und FDP das Landespolizei- und Ordnungsbehördengesetz neu auflegten, lobte der Datenschutzbeauftragte, dass es keine Regelung zur Fußfessel enthalte, sich der Entwurf deshalb „auf einem akzeptablen Niveau zur Wahrung von Freiheit“ bewege. Die Abwägung Überwachung kontra Freiheit wird nun, nach dem Fall Edenkoben, anders ausfallen. Innenminister Michael Ebling (SPD) hat angekündigt, das Gesetz zu ändern. Eine richtige Entscheidung, obwohl auch eine Fußfessel keine letzte Sicherheit geben kann.

Bittere Wahrheit

Seit Edenkoben werden überall Verdachtsfälle gemeldet, in denen sich ein Mann einem Kind genähert haben soll. Kitas, Schulen, Eltern stehen wieder einmal vor der Frage, wie sie Kinder am besten schützen. Sie über jeden entlassenen Täter zu informieren, ist kein Weg. Hetzjagden über die sozialen Medien schon gar nicht. Man muss weiter auf den Rechtsstaat vertrauen. Zumal zur bitteren Wahrheit auch gehört, dass Kinder – anders als im Fall Edenkoben – meist in engen sozialen Beziehungen Opfer einer Sexualstraftat werden.

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