Rheinland-Pfalz
Schülerin missbraucht: Welche Konsequenzen die Politik aus dem Fall Edenkoben zieht
Die rheinland-pfälzische Landesregierung soll bis Ende 2024 den gesetzlichen Rahmen für die Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt an Schulen erarbeiten. Bis zur Umsetzung bleiben dann gut vier Jahre. Das hat der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Der Antrag wurde von SPD, Grünen, FDP, CDU und Freien Wählern eingebracht.
Der Fall einer zehnjährigen Schülerin aus Edenkoben (Kreis Südliche Weinstraße), die am 11. September 2023 auf dem Schulweg entführt und missbraucht wurde, habe die fraktionsübergreifende Initiative beschleunigt, sagte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Michael Wäschenbach. Beim Tatverdächtigen im Fall Edenkoben handelt es sich um einen mehrfach verurteilten Sexualstraftäter aus Neustadt, der seit der Tat wieder in Untersuchungshaft sitzt.
Forderung nach mehr Informationen für Schulen
Das Gymnasium in Edenkoben hatte an dem Vormittag unmittelbar nach Unterrichtsbeginn die Eltern der Fünftklässlerin über deren Fehlen informiert und damit alles getan, was möglich war. Als die Entführung zwei Stunden später beendet wurde, war dem Mädchen bereits Gewalt angetan worden. Der stellvertretende Landesvorsitzende des Verbandes Reale Bildung (VRB), Michael Eich, hatte am Tag nach der Tat gefordert, dass Schulen im Vorfeld von den Sicherheitsbehörden informiert werden sollen, wenn rückfallgefährdete Sexualstraftäter in einer Region wieder auf freiem Fuß seien. So könnten geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Ob diese Forderung in den Schutzkonzepten Widerhall findet, ist offen. Der Antrag ist allgemein formuliert. Er geht auf einen Gesetzentwurf zurück, den die CDU bereits im März in den Landtag eingebracht hat. Er wurde am 7. September mehrheitlich abgelehnt. Als Grund nannte der bildungspolitische Sprecher der SPD, Sven Teuber, dass der Entwurf den Schulen zu wenig Zeit für die Umsetzung gelassen habe. Er verwies auf die Anhörung zum Gesetzentwurf, bei der Fachleute ausreichend Zeit für die Erarbeitung und die Umsetzung der Konzepte forderten. Gemeinsam sind die Fraktionen der Überzeugung, dass die solche Schutzkonzepte verpflichtend sein müssen, derzeit sind sie nur freiwillig.
Ein bis zwei Kinder pro Klasse betroffen
Rein statistisch seien in jeder Klasse ein bis zwei Kinder, die schon einmal Opfer sexualisierter Gewalt wurden, sagte Marco Weber (FDP). Der Grünen-Abgeordnete Daniel Köbler wies darauf hin, dass in den meisten Fällen Menschen aus dem familiären oder sonstigen engeren Umfeld die Täter seien. „Schulen müssen sichere Häfen für Kinder sein“, sagte er. Es gehe darum, dass Betroffene Hilfe finden, dass Anzeichen erkannt werden. Der CDU-Politiker Wäschenbach forderte, dass Schutzkonzepte auch Kinderpornografie und Cybermobbing umfassen, wie sie inzwischen an Schulhöfen kursierten.
Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte: „Wir müssen offensiv mit solchen Fällen umgehen, das Thema enttabuisieren und aus der untersten Schublade holen. Schulen benötigten Unterstützung, es gehe beispielsweise um Netzwerke in psychosozialen Fragen. Es müssten aber auch Kontakte zu Polizei und Staatsanwaltschaften aufgebaut werden. Die Schulaufsicht und das Ministerium seien ebenfalls gefragt. „Es ist nicht so, dass wir bei Null anfangen“, sagte Hubig und verwies auf Fortbildungsangebote, die stark nachgefragt würden. Als frühere Staatsanwältin und Richterin habe sie Fälle sexueller Gewalt verhandelt, das Thema habe deshalb einen hohen Stellenwert bei ihr, sagte Hubig. Konkret kündigte sie an, zwei Schulpsychologen für die Arbeit an den Konzepten einstellen zu wollen.