Rheinland-Pfalz
BASF-Prozess: Der bittere Sieg der Opfer-Eltern
Die Eltern eines im Flammeninferno gestorbenen Feuerwehrmanns haben im Prozess um das BASF-Unglück etwas erreicht, was ihnen wichtig war: Die Richter haben ihr Urteil mit Kritik am Konzern gespickt. Doch dieser Erfolg der Hinterbliebenen hat seinen Preis. Und auch anderen Opfern könnte er Nachteile bescheren.
Frankenthal/Ludwigshafen. Wut und Verzweiflung stehen im Gesicht der Frau, die aus dem Frankenthaler Gerichtssaal stürmt und so zeigt, was der Vorsitzende Richter Uwe Gau gerade in Worte fassen will. Eben hat er gesagt, dass dieses Verfahren auch für ihn und seine Kollegen ein besonderes war: „weil es einen umtreibt, weil es einen beschäftigt, weil es eine besondere Tragik aufweist“. Und nun fragt er: „Wenn das schon uns mit unserer professionellen Distanz so geht, wie muss das erst für die unmittelbar Betroffenen sein?“ Unmittelbar betroffen ist die aus dem Saal gestürmte Frau, weil sie beim Ludwigshafener Explosionsunglück am 17. Oktober 2016 ihren Sohn verloren hat: Er gehörte zu den Feuerwehrmännern der BASF, die als Erste anrückten, nachdem ihnen ein Brand am Nordhafen gemeldet worden war. Dort liegen dicht an dicht nebeneinander: dutzende Pipelines, die Chemikalien durch das Werksgelände transportieren. Und Fernleitungen wie jene, die ins bayerische Münchsmünster führt. Durch sie wird mit viel Druck Ethylen gepumpt, und das kann brandgefährlich werden.
Der Richter beschreibt das Leid jedes Einzelnen
Denn sobald so ein Rohr erhitzt wird, kann es schnell bersten. Weshalb die BASF-Notfallpläne vorsahen, dass es im Brandfall mit Wasserfontänen zu kühlen sei. Doch am Unglückstag zerplatzte die Leitung schon, als die Einsatzkräfte noch gar nicht richtig in Stellung gegangen waren: Gigantische Feuerbälle fegten über sie hinweg, durch das Inferno starben ein Matrose und vier Feuerwehrmänner. Und einige ihrer Kollegen überlebten zwar, doch sie erlitten schlimme Brandverletzungen, die sie für den Rest ihres Lebens zeichnen werden. Was jeder Einzelne von ihnen erlebt und erlitten hat, fasst Chef-Richter Gau nun noch einmal zusammen. Dann bekundet er ihnen und den Hinterbliebenen seinen Respekt: „für die Haltung, die Sie an den Tag gelegt haben“. Überhaupt, so bilanziert er nun: „Das Verhalten aller Beteiligten war der Bedeutung und der Tragweite angemessen.“ Und er lobt die Ermittler, die 11.000 Aktenseiten zusammentrugen und in viele Richtungen forschten, obwohl sie als mutmaßlichen Verursacher der Katastrophe schon bald einen Schlosser aus Mannheim aufgespürt hatten.
Das Freispruch-Argument wischt er vom Tisch
Er sollte als Arbeiter einer externen Firma an der späteren Unglücksstelle eine leere Leitung zerlegen. Am Ende des Prozesses gegen den mittlerweile 63-Jährigen steht für die Richter tatsächlich fest: Obwohl er bei seinen Chefs als bestens qualifizierter, umsichtiger und mit den BASF-Anlagen vertrauter Mann galt, unterlief ihm ein fataler Fehler. Als er seine Position verändern wollte und dafür um das zu bearbeitende Rohr herumgegangen war, setzte er seine Flex an die falsche Pipeline, schlitzte sie auf. Und entfachte so das Feuer, das die verhängnisvolle Kettenreaktion auslöste. Sein Verteidiger Carsten Tews allerdings hatte für ihn trotzdem einen Freispruch gefordert: Sein Mandant habe nicht erahnen können, dass derart schreckliche Folgen eintreten, wenn er einen scheinbar kleinen Fehler macht. Dieses Argument wischen die Richter nun vom Tisch, sie sagen: Wer zwischen Pipelines voller Chemikalien flext, der weiß auch, dass Lebensgefahr droht, wenn er da etwas falsch macht. So in etwa haben das in ihren Plädoyers auch schon die Anwälte der überlebenden Opfer und der Hinterbliebenen gesagt. Und zweieinhalb Jahre Haft gefordert.
Ein Opfer-Anwalt widerspricht den Richtern
Doch es bleibt bei einem Jahr auf Bewährung, außerdem soll der 63-Jährige 1200 Euro zahlen. Zu seinen Gunsten führt Richter Gau zum Beispiel auf, dass er selbst schwer verletzt wurde. Und dass ihm alles sehr leidtue – auch wenn er das im Prozess nie selbst ausgesprochen hat. Doch vor allem befindet die Kammer: Man darf die Verantwortung für das Unglück nicht nur auf seinen Schultern abladen. Weil die BASF mit einem derartigen Fehler hätte rechnen können. Und weil sie trotzdem zu wenig getan habe, um in so einem Fall das Schlimmste abzuwenden. Richter Gau räumt ein: Strafrechtlich ist da nichts zu machen, weil die Justiz niemanden im Konzern benennen kann, der für solche Versäumnisse in die Pflicht zu nehmen wären. Aber er sagt auch: „Wir denken, es gibt eine kausale Mitverantwortung der BASF.“ Opfer-Anwalt Jan Schabbeck – er vertritt drei überlebende Wehrleute und eine Witwe – wird ihm da nach dem Ende der Verhandlung widersprechen und sagen: „Warum man der BASF jetzt eine Mitschuld gibt, ist für uns unklar.“ Doch dabei mag auch eine Rolle spielen, dass er an finanzielle Interessen seiner Mandanten denkt.