Rheinland-Pfalz
Abgas-Skandal: Oberstes Pfälzer Gericht verurteilt VW zu Schadenersatz
Der VW-Konzern wurde jetzt erstmals auch vom Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken wegen „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ verurteilt. Der Autobauer muss dem Käufer eines Audi A1 rund 17.000 Euro zahlen.
Zweibrücken Seit Monaten kämpfen Verbraucher an deutschen Gerichten um ihr Recht im VW-Abgasskandal. VW hat in den Motoren von Millionen Dieselfahrzeugen eine unzulässige Software eingebaut, die die Abgasreinigung manipuliert. Tausende Kunden klagen deshalb auf Rücknahme ihrer Diesel-Fahrzeuge, in die eine solche Schummelsoftware eingebaut ist.
Mit dem aktuellen Urteil aus Zweibrücken hätten nun 14 der 24 Oberlandesgerichte in Deutschland Volkswagen verurteilt, heißt es bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer (Lahr), die zahlreiche Kläger im Diesel-Abgasskandal vertritt. Auch in der ersten Instanz gewinnen die Verbraucher nach Einschätzung dieser Kanzlei immer mehr die Oberhand: An 97 von 115 Landgerichten sei VW zu Schadenersatz verurteilt worden.
Rechtsanwälte sehen Trendwende zugunsten der Verbraucher
Parallel dazu wird derzeit am Oberlandesgericht Braunschweig die Musterfeststellungsklage verhandelt, die von der Verbraucherzentrale zusammen mit dem ADAC eingereicht wurde. 430.000 Käufer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit manipulierten Dieselmotoren des Typs EA189 haben sich dieser Musterklage angeschlossen. Bis Ende des Jahres muss der VW-Konzern in diesem Verfahren erklären, ob er zu Verhandlungen über einen Vergleich bereit ist.
Die Kanzlei „Baumeister Rosing Rechtsanwälte“ (Berlin), die den Audi-Käufer in dem Verfahren vor dem OLG Zweibrücken vertreten hat, sieht im VW-Abgasskandal ebenfalls mittlerweile eine Trendwende zugunsten der Verbraucher. Bisher gebe es keine einheitliche Rechtsprechung, da VW die meisten obergerichtlichen Entscheidungen vor Erlass eines Urteils durch einen Vergleich beende. Dennoch sei mittlerweile festzustellen, dass immer mehr Oberlandesgerichte – wie beispielsweise das OLG Köln, OLG Koblenz, OLG Karlsruhe und OLG Oldenburg – die Verbraucherrechte stärkten und die Abgasmanipulation von VW als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bewerteten.
VW meint: Kunden ist kein Schaden entstanden
Der VW-Konzern selbst beurteilt die Situation anders. Es gebe mittlerweile 170 oberlandesgerichtliche Urteile, die „weit überwiegend“ zugunsten von VW beziehungsweise zugunsten der Händler ausgefallen seien, sagt Konzernsprecher Christopher Hauss. Den Kunden sei kein Schaden entstanden, Gutachten bestätigten, dass „kein softwarebedingter Wertverlust“ eingetreten sei.
OLG: Sittenwidriges Verhalten von VW
Im Fall des pfälzischen Audi-Käufers wurde jedoch wieder einmal gegen den VW-Konzern entschieden. Der Kunde hatte im Oktober 2014 einen gebrauchten Audi A 1 Ambition Sportback, 1,6 TDI von einem Händler erworben. Der Wagen war damals 4999 Kilometer gelaufen und kostete 24.470 Euro. Der 4. Zivilsenat der Pfälzischen Oberlandesgerichts wirft dem VW-Konzern in dem Urteil vor, mit dem Einsatz einer kostengünstigen Software „zur angestrebten Profitmaximierung eine Vielzahl von Kunden, staatlichen Behörden und Wettbewerbern über eine Vielzahl von Jahren hinweg getäuscht“ zu haben. Dies seit sittenwidrig, dem Audi-Käufer sei vorsätzlich Schaden zugefügt worden. Das OLG in Zweibrücken verurteilte VW, das Fahrzeug zurückzunehmen und an den Kunden 16.882 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem OLG war der Wagen bereits 98.896 Kilometer gelaufen.
Sieg auch schon in erster Instanz in Frankenthal
Schon in erster Instanz hatte der Audi-Fahrer vor dem Landgericht Frankenthal gewonnen, gegen dieses Urteil war VW in die Berufung gegangen – deshalb landete der Fall in Zweibrücken. Die Urteilsbegründung des Pfälzischen Oberlandesgerichts ist relativ knapp gehalten. Die drei Richter notieren darin: Zu den Rechtsfragen im VW-Dieselkomplex sei „inzwischen alles gesagt, nur nicht von jedem“. Eine endgültige Klärung werde wohl erst durch den Bundesgerichtshof (BGH) erfolgen.
Bisher noch keine Entscheidung des BGH
Dort war bereits einmal ein Fall im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal terminiert gewesen: Doch die für den 17. Februar angesetzte Verhandlung wurde wieder abgesetzt, weil die Revision zurückgenommen wurde. Offenbar hatten sich die Parteien vorher geeinigt. Aktuell gibt es keinen anderen Fall, der an dem obersten Gericht zum VW-Komplex terminiert wäre. BGH-Sprecherin Dietlind Weinland: „Ich gehe aber davon aus, dass im ersten Quartal des nächsten Jahres mit Terminankündigungen zu rechnen ist.“
Im Vorfeld geschlossene Vergleiche sind wohl auch der Grund dafür, dass es – bis zum jetzigen Fall des Audifahrers – am Pfälzischen Oberlandesgericht noch kein Urteil zum Abgasskandal gegeben hatte. Bereits vor einem Jahr waren am OLG in Zweibrücken zwar rund 70 Verfahren anhängig gewesen, die Berufungen würden aber in der Regel zurückgenommen, wenn ein Verhandlungstermin angesetzt sei, sagte damals OLG-Sprecher Erik Kießling: „Die Gründe hierfür sind den Senaten nicht mitgeteilt worden; es ist zu vermuten, dass sich die Parteien außergerichtlich geeinigt haben.“
OLG lässt Revision zu
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat im Fall des Audi-Fahrers die Revision zum Bundesgerichtshof ebenfalls zugelassen. Begründet wurde dies mit der angesichts der Vielzahl gleichartiger deutschlandweit anhängiger Verfahren grundsätzlichen Bedeutung der Streitsache. Die Zweibrücker Richter verweisen zum anderen auf die bisherige unterschiedliche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im VW-Komplex. Die Revision habe man daher auch zur Sicherung einer „einheitlichen Rechtsprechung“ zugelassen.