Rheinland-Pfalz Die Bremsspur
«Frankenthal». Laut VW sind im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bundesweit bisher an den Landgerichten – also in der ersten Instanz – rund 10.000 Urteile ergangen. Der überwiegende Teil sei zugunsten des Autokonzerns entschieden worden, sagt VW-Sprecher Christopher Hauss. Dies zu überprüfen, ist schwierig. Eine Rechtsprechungsübersicht des ADAC zum Skandal listet 1101 Verfahren auf und gibt ein anderes Bild – in 720 Fällen haben die Gerichte zugunsten der Käufer entschieden, in 372 Verfahren zugunsten des Autoherstellers oder der Händler. Für die Pfalz ist die Tendenz nach dieser Übersicht noch deutlicher: In 43 Fällen waren die Autokäufer demnach in der ersten Instanz erfolgreich, 14-mal hatten sie das Nachsehen. Der Skandal wurde im September 2015 öffentlich. Nach Vorwürfen der US-Umweltbehörde EPA musste Volkswagen einräumen, Abgaswerte mit einer Abschalteinrichtung manipuliert zu haben: Sie sorgt bei den Dieselmotoren vom Typ EA 189 dafür, dass die Stickoxid-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, nicht aber im normalen Fahrbetrieb. In Deutschland wurde der EA 189 vom VW-Konzern zwischen 2009 und 2014 eingebaut – betroffen sind zusätzlich Modelle von Audi, Skoda und Seat. Auch der VW Sharan, den ein Vorderpfälzer im Februar 2015 bei einem Autohaus gekauft hatte, läuft mit einem EA 189: Das Gebrauchtfahrzeug mit einem Kilometerstand von 17.865 kostete 39.580 Euro. Als der Skandal auffliegt, verklagt der Käufer den Autokonzern. VW argumentiert vor dem Landgericht Frankenthal so wie in vielen anderen Verfahren auch: Der Autokäufer sei nicht geschädigt worden, die Abschalteinrichtung sei nicht unzulässig, eine als sittenwidrig zu qualifizierende Handlung liege nicht vor. Die 3. Zivilkammer des Frankenthaler Landgerichts sieht dies allerdings völlig anders: „Der Zweck der Verpflichtung zur Einhaltung von Abgasnormen, welche durch staatliche Institutionen vorgeschrieben sind, wird durch die vorgenommene Softwaresteuerung ad absurdum geführt, da die Fahrzeuge diese nur in der punktuellen Ausnahmesituation einhalten.“ Es könne nicht ernsthaft angenommen werden, dass ein Autokäufer auf die Idee können könnte, auf dem Prüfstand werde ein anderer Betriebsmodus getestet als im normalen Straßenverkehr. Und der Frankenthaler Richter geht davon aus, dass die Chefetage eingeweiht war: VW als weltweit agierender Konzern müsse so organisiert sein, dass der Vorstand über eine Entwicklung von (Manipulations-)Software, deren Einsatz für die Typenzulassung etlicher Fahrzeugmodelle von Bedeutung sei, Kenntnis habe. „Die Entwicklung und Verwendung einer solchen Software, zu der umfangreiches Know-how erforderlich ist, ohne Kenntnis und Billigung von Entscheidungsträgern, ist völlig weltfremd“, stellt der Richter fest. Die Frankenthaler Zivilkammer verurteilt den VW-Konzern, den Sharan zurückzunehmen und dem Vorderpfälzer 34.424 Euro Schadenersatz zu zahlen. Das sind 5155 Euro weniger als der Kaufpreis, weil das Auto inzwischen 32.500 Kilometer gelaufen war. In einem anderen Fall aus der Pfalz – hierbei ging es um einen Audi A1 Ambition 1.6 TDI – musste sich der Käufer die bisherige Nutzung des Wagens über fünf Jahre hinweg nicht anrechnen lassen: Das Landgericht Landau entschied, dass ihm ein fabrikneues Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion zusteht. Die Urteilssammlung des ADAC gibt freilich kein vollständiges Bild. Sie basiere auf den Recherchen der juristischen Zentrale des Automobilclubs, sagt eine ADAC-Sprecherin. Da nicht alle Entscheidungen veröffentlicht würden, seien die Übersicht und ihre Auswertung nicht repräsentativ. Urteile, in denen Händler/Hersteller obsiegen, würden meist nicht von diesen publiziert. Bei der Kanzlei Rogert & Ulbrich (Düsseldorf), die sich bundesweit auf Klagen im Abgasskandal spezialisiert hat und auch vor pfälzischen Landgerichten schon erfolgreich war, heißt es: Bei den in erster Instanz bereits entschiedenen Verfahren gebe es keine einheitliche Tendenz der Rechtsprechung. In der Pfalz geht es nach RHEINPFALZ-Recherchen um mehr als 500 Verfahren. Am Landgericht Zweibrücken wurden offenbar bisher die Klagen stets abgewiesen. Anders am Landgericht Frankenthal: Dort sind allein gegen den VW-Konzern bisher 274 Klagen eingegangen, dazu kämen „zahlreiche Verfahren“ gegen Autohändler aus der Vorderpfalz, sagt Gerichtspräsident Harald Jenet. In 53 Fällen habe es mittlerweile Urteile gegeben. Davon hätten in 31 Verfahren die Kläger ganz oder teilweise obsiegt, weil eine Haftung von VW festgestellt worden sei. Angesichts der Flut von – laut VW – bundesweit 30.400 Verfahren und rund 10.000 Urteilen in der ersten Instanz ist die Anzahl der bisherigen Entscheidungen in zweiter Instanz minimal. Aktuell gebe es 16 Urteile von Oberlandesgerichten, die allesamt im Sinne von VW beziehungsweise der Händler ausgefallen seien, sagt Konzernsprecher Hauss. Bei der Kanzlei Rogert & Ulbrich findet man das nicht überraschend: Zu dieser Bilanz trage bei, dass VW immer versuche, eine Niederlage durch einen Vergleich abzuwenden, wenn ein Oberlandesgericht zur Seite der Kläger tendiere. Die Trierer Kanzlei Lehnen & Sinnig, die nach eigenen Angaben rund 1000 Geschädigte im VW-Abgasskandal vertritt, sieht es ähnlich: Um obergerichtliche Urteile zugunsten betrogener Autokäufer zu verhindern, hätten die VW-Anwälte teilweise die eigene Berufung zurückgenommen oder aber auch schlicht den vollen Kaufpreis und die vollen Gerichtskosten gezahlt. Beim Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken sind im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal derzeit rund 70 Verfahren anhängig – darunter sind auch die Fälle mit dem VW-Sharan und dem Audi A1 Ambition 1.6 TDI, denn VW ging in die Berufung. Zu Verhandlungen und Urteilen in der zweiten Instanz kommt es jedoch meist nicht. Die Berufungen würden in der Regel zurückgenommen, wenn ein Verhandlungstermin angesetzt sei, sagt OLG-Sprecher Erik Kießling: „Die Gründe hierfür sind den Senaten nicht mitgeteilt worden; es ist zu vermuten, dass sich die Parteien außergerichtlich geeinigt haben.“ Zum Umfang der außergerichtlichen Vergleiche macht VW indes keine Angaben. Gemessen an der Menge der Verfahren sei die Anzahl der Vergleiche gering, sagt Hauss: Ob sich Volkswagen für einen außergerichtlichen Vergleich entscheide, sei von den wirtschaftlichen Gesichtspunkten und vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Hintergrund der bisherigen Prozessstrategie von VW dürfte gewesen sein, dass die Ansprüche von Autobesitzern mit manipulierten Dieselmotoren meist Ende 2018 verjähren. Ein höchstrichterliches Urteil zugunsten eines Käufers, das vor diesem Termin ergangen wäre, hätte sicherlich die Anzahl der Klagen deutlich steigen lassen. In Deutschland gibt es 2,25 Millionen Fahrzeuge mit einem manipulierten EA 189 Motor. All diese Betroffenen entschädigen zu müssen, dürfte VW wirtschaftlich kaum stemmen können. Die Prozesstaktik ist insoweit aufgegangen, als sich der Bundesgerichtshof jetzt erstmals im Januar mit dem VW-Abgasskandal beschäftigen wird – also nach Ablauf der Verjährungsfrist bei den meisten Fällen. Seit einigen Wochen stellt sich die Situation aber etwas verändert dar. Die Verbraucherzentrale hat in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Mit ihr soll geklärt werden, ob der Autokonzern seine Kunden vorsätzlich geschädigt hat und wegen der Schummelmotoren schadenersatzpflichtig ist beziehungsweise solche Fahrzeuge zum vollen Kaufpreis zurücknehmen muss. Dieser Sammelklage haben sich inzwischen über 212.000 Dieselfahrer angeschlossen. Den Weg zu diesem neuen Klageweg hatte der Bundestag erst im Sommer geebnet, das Gesetz war zum 1. November in Kraft getreten. Bei der Vertretung von Verbraucherzentrale und ADAC kooperiert Rogert & Ulbrich mit der Kanzlei Stoll & Sauer (Lahr/Schwarzwald). Die 18 Anwälte dieser Kanzlei sind ebenfalls auf Verbraucherschutz spezialisiert und haben bereits vielfach Schadenersatz für VW-Kunden mit einem Schummelmotor erstritten. Auch der Käufer des Audi A1, dem das Landgericht Landau einen Neuwagen als Ersatz zusprach, wurde von ihnen vertreten. Das Gericht habe die manipulierende Software als Fahrzeugmangel eingestuft, sagt Stoll & Sauer: Die Folge dieses Mangels sei nach dem Gesetzes, dass der Käufer frei auswählen darf, ob er den Mangel beseitigen lassen wolle oder ob er ein neues Fahrzeug möchte. Im konkreten Fall würde sich der Kläger sogar deutlich verbessern: Das Audi-Modell der neuen Serie, das der Händler nach dem – freilich noch nicht rechtskräftigen – Urteil des Landauer Landgerichts liefern muss, ist in die strengere Schadstoffklasse Euro 6 eingestuft. Der Wagen mit dem Schummelmotor hatte die Euro 5-Norm. Und vielleicht noch nicht einmal das ... Info Eintragungen in das Musterfeststellungsklage-Register: www.bundesjustizamt.de Infos: www.musterfeststellungsklagen.de