Besoldung
500 Euro mehr für Grundschullehrer?
In der rheinland-pfälzischen Landespolitik gibt es große Übereinstimmung darin, Grundschullehrkräfte nicht mehr nach A12 (4462 Euro), sondern nach A13 (4956 Euro) zu besolden. Das entspricht rund 500 Euro mehr im Monat und einer alten Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Es wirft aber Fragen auf.
Nach Angaben der GEW gibt es in Rheinland-Pfalz rund 8300 Grundschul-Lehrkräfte. Weil das überwiegend Frauen seien, stelle die niedrigere Besoldung ein gleichstellungspolitisches Problem dar. Das Bildungsministerium spricht sogar von 11.000 Lehrkräften (verbeamtet und angestellt). Eine Anhebung der Besoldung für Grundschullehrkräfte auf A13 „hätte jährliche Mehrkosten in Höhe einer deutlich zweistelligen Millionensumme zur Folge“, so ein Sprecher des Ministeriums. Eine detaillierte Berechnung auch der Folgekosten gebe es noch nicht. Dazu gehören beispielsweise Mehrkosten bei Pensionen oder das Heraufstufen von Grundschulleitungen auf A14, um die Relation zu wahren.
Grundschullehrer legen Fundament
Zuletzt auf den Zug der Höherstufung aufgesprungen ist die CDU-Fraktion im Landtag. Sie schlägt ein Stufenmodell vor, mit dem A13 schrittweise über fünf Jahre hinweg erreicht werden soll. Am Ende würde das Mehrkosten von circa 5800 Euro pro Vollzeitlehrkraft und Jahr ausmachen, und das sei längst überfällig, findet die bildungspolitische Sprecherin Jenny Groß aus dem Wahlkreis Montabaur, die selbst Gymnasiallehrerin ist. Sie argumentiert, dass in der ersten bis vierten Klasse das Fundament für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn und für lebenslanges Lernen gelegt werde.
Für die Höherstufung spricht, dass sie in den meisten Bundesländern schon erfolgt ist. Wer mobil ist, kann also auf der Suche nach mehr Geld abwandern, beispielsweise nach Bayern oder Hessen. Nur Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland hinken noch hinterher mit A12.
Kürzer studieren, früher verdienen
Allerdings unterscheiden sich auch gleichlautende Gehaltsklassen von Bundesland zu Bundesland, was dazu führt, dass sich rheinland-pfälzische Gymnasiallehrer in der Pfalz gerne rechts des Rheins bewerben. In Baden-Württemberg entspricht A13 als Einstiegsgehalt 5185 Euro, in Rheinland-Pfalz 4956 Euro – im Saarland dagegen nur 4744 Euro.
Mit A13 an Gymnasien ist die Berufsbezeichnung Studienrat verbunden. Doch die zu absolvierenden Studien unterscheiden sich: Für Grundschulen reichen acht Semester (sechs im Bachelor- und zwei im Masterstudiengang), für Realschulen Plus (Einstiegsgehalt ebenfalls A13) und Förderschulen beträgt die Regelstudienzeit sechs plus drei Semester, für Berufsschulen und Gymnasien sechs plus vier Semester, also ein komplettes Jahr mehr. Da der anschließende Vorbereitungsdienst, das Referendariat, für alle Schularten 18 Monate lang ist, verdienen Grundschulpädagogen ein Jahr früher und länger Geld.
Was andere Räte leisten müssen
Als Argument pro A13 für Grundschulen wird gelegentlich angeführt, dass das Stundendeputat höher ist: Die Lehrkräfte müssen heute 27,8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten halten. Am Gymnasium sind es laut einer Tabelle der Kultusministerkonferenz 24 Stunden. Allerdings sind auch die Vorbereitung von Arbeiten und der Korrekturaufwand an Gymnasien deutlich höher, vom Aufwand für Abi-Prüfungen ganz zu schweigen. Der Philologenverband fordert seit Jahren A14 als Einstiegsgehalt für Gymnasiallehrer, bisher vergebens.
Hilfreich ist auch ein Blick auf andere Beamtenlaufbahnen: Bei der Feuerwehr heißen die nach A13 Besoldeten nicht Studien-, sondern Brandräte, in der Verwaltung oft Oberamtsräte, bei der Polizei Erster Polizeihauptkommissar oder schlicht Polizeirat (je nach der bisherigen Laufbahn). Damit verbunden ist laut dem Kommunalforum im Internet ein hohes Maß an Verantwortung, Fachkenntnis und Entscheidungsbefugnis, beispielsweise als Abteilungs- oder Sachgebietsleiter oder als stellvertretender Leiter großer Fachbereiche. Von einer solchen Aufgabenbeschreibung kann an der Grundschule keine Rede sein. Spötter sagen, Grundschulpädagogen dürfen nicht einmal über die künftige Schullaufbahn ihrer Schützlinge entscheiden.
Polizei fühlt sich benachteiligt
Die Gewerkschaft der Polizei ist kollegial: Die Forderung nach einer höheren Eingruppierung der Lehrer sei wegen der gestiegenen Anforderungen aufgrund der Bildungsheterogenität absolut verständlich, und da bereits 13 Bundesländer dies so handhaben, müsse Rheinland-Pfalz zur Fachkräftegewinnung und -bindung mitziehen. Das sagt Ehsan Braner, Referent für Politik und Öffentlichkeitsarbeit bei der GdP Rheinland-Pfalz.
Jetzt kommt ein dickes Aber: A13 sei bei der Polizei mit Funktionsstellen und Verantwortung verbunden. Für die Gewerkschaft der Polizei stelle sich da schon die Frage, „weshalb ein Polizist nach einem Studium an der Hochschule der Polizei weiterhin in der Besoldungsgruppe A9 im Einstiegsamt besoldet wird und dafür sein Leben riskiert?“ Der Bachelorstudiengang Polizeidienst dauert drei Jahre.
Braner meint, dass sich der Einsatz der Polizei für den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung „auch monetär auswirken muss“. Tatsächlich hat die GdP ein Positionspapier zur Landtagswahl verfasst, in dem sie nicht nur mehr Personal fordert, sondern auch A10 als Einstiegsamt, Regelbeförderungen nach A11 und „deutlich bessere Perspektiven“ für A12 und A13.
Beamtenbund lehnt Vorschlag ab
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) Rheinland-Pfalz ist deutlich skeptischer – trotz des Eingangsstatements „wir freuen uns über jeden, der mehr verdient“ des stellvertretenden Landesvorsitzenden Robert Tophofen. Natürlich sei auch der Verband Bildung und Erziehung (VBE) im DBB, in dem insbesondere Lehrerinnen und Lehrer von Grund- und Förderschulen sowie der Realschulen Plus organisiert sind, für die Höherstufung. „Doch wir unterstützen das nicht“, sagt Tophofen über den DBB als Ganzes. „Wir fordern eine Anhebung der Bezahlung für alle Lehrkräfte“, sagt Tophofen zu den „schwierigen Tarifverhandlungen“, die nun schon in der dritten Runde liefen. Eine Gruppe herauszulösen, würde nur zu neuen Debatten führen.
Tophofen erinnert daran, dass die Grundschullehrkräfte schon einen steilen Aufstieg hingelegt hätten: Sie seien „mit A9 gestartet, wie ein Streifenwagenpolizist“. Doch wegen des Lehrermangels seien sie seit den 1970er-Jahren immer weiter hochgestuft worden. „Bei den Gymnasiallehrern hat sich nichts getan“, sagt er.
CDU sieht Führungsverantwortung
Dass mehr Geld heute für mehr Lehrkräfte an den Grundschulen sorgen würde, erwartet der DBB-Vertreter nicht: Es gebe eine hohe Teilzeitquote, die dann vermutlich eher weiter steigen würde.
Tophofen sieht auch ein Problem bei den Stellenbeschreibungen: A13 bekämen beispielsweise Juristen in der öffentlichen Verwaltung. Voraussetzung sei ein wissenschaftliches Studium. Die bisher nach A13 bezahlten Pädagogen erteilten Abschlüsse wie Mittlere Reife oder Abitur – auch das sei an Grundschulen nicht der Fall. Er zieht auch noch einen Vergleich mit Großbetriebsprüfern beim Finanzamt, die hohen Druck und eine hohe Verantwortung hätten, aber nach A10 bezahlt würden.
Die CDU-Landtagsabgeordnete Groß betont, dass die Arbeit der Grundschullehrerinnen und -lehrer „sehr anspruchsvoll und systemrelevant zugleich“ sei. Auch sie „übernehmen Führungsverantwortung“. Es gehe nicht darum, beispielsweise die Arbeit von Real- oder Gymnasiallehrerinnen und -lehrern abzuwerten, sondern darum, „gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit zu schaffen“ – und den Beruf aufzuwerten.
