Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Wo es bei Registrierung und Verteilung der Kriegsflüchtlinge hakt

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sitzen in der „Willkommenshalle“ in Berlin.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sitzen in der »Willkommenshalle« in Berlin.

Deutschland nimmt derzeit viele ukrainische Flüchtlinge auf. Wer da genau kommt und wie viele Menschen es tatsächlich sind – darüber fehlt noch der Überblick, weil es keine generelle Registrierung gibt. Warum ist das so?

Warum ist nicht bekannt, wie viele Geflüchtete aus der Ukraine schon nach Deutschland gekommen sind?
Jeden Tag gibt es eine aktuelle Mitteilung der Bundespolizei. Am Mittwoch lautete sie, bislang seien 283.365 Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland festgestellt worden. Eine exakte Anzahl, die allerdings nur einen – mutmaßlich recht kleinen – Teil der Gesamtlage abbildet. Die Bundespolizei kontrolliert den Angaben zufolge zwar deutlich verstärkt an Grenzen, in Zügen und Bahnhöfen. Aber: „Stationäre Grenzkontrollen finden insbesondere aus humanitären Gründen nicht statt, um Menschen in Not nach langer Flucht schnellstmöglich versorgen zu können.“

Können Menschen aus der Ukraine einfach so in die EU einreisen?
Ukrainische Staatsangehörige können seit 2017 mit biometrischem Pass nach EU-Recht für Kurzzeitaufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei in die EU einreisen und sich frei bewegen. Ohne biometrischen Pass wird nach Angaben des Bundesinnenministeriums grundsätzlich ein Visum benötigt. Ein EU-Mitgliedstaat kann jedoch für die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen Ausnahmen zulassen.

Müssen Kriegsflüchtlinge einen Asylantrag stellen?
Nein. Anfang März hat die EU einen sogenannten Massenzustrom von Vertriebenen aus der Ukraine festgestellt. Dadurch ist kein Asylverfahren erforderlich, die betroffenen Personen erhalten vorübergehenden Schutz. Die unbürokratische Lösung gilt laut EU für ukrainische Staatsangehörige, Angehörige aus Drittstaaten oder Staatenlose mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Ukraine sowie deren Familienangehörige.

Müssen sich die ankommenden Menschen registrieren?
Im Grunde können sie sich frei im Land bewegen und ihre Unterkunft frei wählen – und derzeit sind die meisten noch auf eigene Faust unterwegs, kommen vielfach privat unter. Die Behörden haben darüber folglich keinen Überblick. Städtetagspräsident Markus Lewe spricht in diesem Zusammenhang von einem „großen Vertrauensrahmen“. Andere Politiker befürchten „Sicherheitslücken“ oder einen „Kontrollverlust“. Wer allerdings kein gültiges Visum oder einen biometrischen Pass hat beziehungsweise keine finanziellen Mittel für eine eigene Versorgung, soll sich an eine Ausländerbehörde oder eine Polizeidienststelle wenden. Dort erfolgt eine Registrierung, erst danach können Leistungen wie Unterkunft, Kleidung, medizinische Hilfe und Sprachkurse in Anspruch genommen werden. Dann sind die Geflüchteten gewissermaßen „im System“.

Was ist der Unterschied zu anderen Asylsuchenden?
Wer Asyl beantragen will, muss sich sofort bei einer staatlichen Stelle melden und wird registriert. Das erledigen verschiedenste Behörden. Hierbei werden nach Angaben des Bundesamtes für Migration (Bamf) persönliche Daten sowie Fingerabdrücke aufgenommen und im Ausländerzentralregister gespeichert. Die Erstverteilung erfolgt danach über das Computersystem Easy nach festgelegten Quoten auf die Bundesländer. Die sogenannte Residenzpflicht besteht zunächst für drei Monate.

Wie erfolgt die Verteilung der Geflüchteten?
Das Verfahren läuft noch sehr ungeordnet ab. Grundsätzlich ist eine Verteilung auf Bundesländer, Städte und Gemeinden nach dem „Königsteiner Schlüssel“ vorgesehen, der sich an Steueraufkommen und Bevölkerungszahl orientiert. Ohne eine generelle Registrierung funktioniert das aber nicht. Beim großen Flüchtlingsaufkommen ab 2015 war das nach Anfangsschwierigkeiten anders. Damals wurden Asylsuchende direkt bei der Einreise oder in Erstaufnahmeeinrichtungen erfasst, das ist derzeit aus den genannten Gründen nicht der Fall. Mobile Teams des Bamf sind zur Registrierung schon im Einsatz, aber noch nicht in ausreichendem Maß. Der Vorgang dauert auch lang, etwa 45 Minuten pro Person.

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